Aktuelle Mandanteninformation zum Steuerrecht

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Ermäßigter Steuersatz: Übersicht der Anwendungsregelungen

In Deutschland gilt bei der Umsatzsteuer ein Regelsteuersatz von 19 %. Für einige unternehmerische Leistungen ermäßigt sich die Steuer jedoch auf 7 % (ermäßigter Steuersatz). Welche Lieferungen oder Dienstleistungen begünstigt zu besteuern sind, regelt das Umsatzsteuergesetz. Die Oberfinanzdirektion Niedersachsen gibt mit einer aktuellen Verfügung einen Überblick über die einzelnen Fundstellen der zum ermäßigten Steuersatz ergangenen Schreiben des Bundesfinanzministeriums. Die Verfügung eignet sich zur Recherche im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes. Es handelt sich im Wesentlichen um ca. 30 Schreiben aus den letzten zehn Jahren.

Zu den in den Schreiben behandelten Problemen bei der Anwendung des 7%igen Steuersatzes gehören unter anderem:

  • umsatzsteuerliche Behandlung des Legens von Hauswasseranschlüssen
  • Steuersatz für die Leistungen von Artisten
  • Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Hotelumsätze
  • Leistungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Saatgut
  • Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren
  • Steuersatz für die Lieferungen von Pflanzen und damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen
  • Umsatzsteuersatz auf Umsätze mit Gehhilfe-Rollatoren
  • Umsatzbesteuerung von Bühnen- und Kostümbildnern
  • Steuersatz auf Umsätze aus der Verabreichung von Heilbädern
  • Umsatzsteuerermäßigung für die Beförderung von Personen im genehmigten Linienverkehr mit Schiffen

Die Liste zeigt, dass der ermäßigte Steuersatz den gesamten Konsumbereich durchzieht: von getrockneten Schweineohren für den Hund bis hin zum Theaterbesuch mit Freunden. Das bedeutet aber auch, dass die häufig durch die Politik geforderte Abschaffung der Steuervergünstigung viele Bereiche verteuern würde. 

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 07/2014)

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