FDP-Bundestagsfraktion Positionspapier – Waffenrecht

Beschluss der FDP-Bundestagsfraktion vom 11. Juni 2013

Deutscher Bundestag – 2 – – 17. Wahlperiode

I. Grundlagen
Sportschützen, Jäger und Sammler historischer Waffen leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und ihren Zusammenhalt. Gerade in den ländlichen Regionen zeigen die örtlichen Schützenvereine mit ihren allein im Deutschen Schützenbund (DSB) organisierten 1,46 Millionen Mitgliedern ein beachtliches ehrenamtliches Engagement, das die Gemeinschaft zusammenhält. Die Schützenvereine leisten wertvolle Jugendarbeit. Durch sie lernen Jugendliche, was es bedeutet, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen. Ebenso leisten die rund 290.000 Jäger, die allein im Deutschen Jagdschutzverband (DJV) und im Bayerischen Jagdverband (BJV) organisiert sind, einen wertvollen Beitrag für unsere Gesellschaft. Gerade im Bereich des Umwelt- und Tierschutzes wird dies deutlich. So bringen sie den Menschen etwa den Lebensraum von Wald und Flur nahe, beseitigen für unsere Sicherheit im Straßenverkehr verunfalltes Wild und regulieren den Wildbestand, damit auch selten gewordene Tiere noch eine Chance haben, Aufforstung gelingen kann und Ernten nicht übermäßig zerstört werden. Auch hierbei handelt es sich um freiwillig übernommene Aufgaben zum Wohle aller, die andernfalls die öffentliche Hand übernehmen müsste.
In Überlegungen zur Änderung des Waffenrechts haben diese Gesichtspunkte jeweils neben Aspekten der Sicherheit einzufließen. Wenn das Waffenrecht unverhältnismäßig verschärft wird, Sportschützen, Jäger und Sammler ihre Hobbies aufgeben müssen, werden nicht nur die Grundrechte vieler unbescholtener Bürger übermäßig beschränkt, sondern wir verlieren zugleich Kulturgut und wichtiges ehrenamtliches Engagement. Das Waffenrecht ist deshalb nicht als Spielwiese ideologischer Überzeugungen zu missbrauchen. Wir widersetzen uns auch im Bereich des Waffenrechts dem von anderen Fraktionen immer wieder versuchten Gängeln der Bürger. Die Politik darf Bürger, die einer legalen Tätigkeit nachgehen, die ihren Grundrechten entspricht, nicht aufgrund der eigenen Weltanschauung einschränken. Aus diesem Grunde waren beispielsweise Initiativen zum Verbot von Waffen, die lediglich den Eindruck vermitteln, kriegswaffenähnlich zu sein, abzulehnen. Hier stand nicht die Wirkung von Waffen im Fokus, sondern allein das Design. Gegenstände wurden nicht nach objektiven Kriterien beurteilt, sondern einzig und allein nach Subjektiven. Alles was einen martialischen Anschein hat, sollte per se schlecht und verbotswürdig sein; es ging um den moralischen Zeigefinger. Mit dem Willen, unbescholtene Bürger nach eigenem Gutdünken umzuerziehen, kann allerdings eine Verschärfung des Waffenrechts in unseren Augen nicht ansatzweise begründet werden. Derartige Versuche gilt es auch in Zukunft zu verhindern, denn wir wollen auf die positiven Beiträge von Schützen, Jägern und Sammlern von historischen Waffen nicht verzichten.

Deutscher Bundestag – 3 – – 17. Wahlperiode
Seitdem der private Waffenbesitz 1956 wieder zugelassen worden ist, wurden die Regelungen für denselben ständig verschärft. Das deutsche Waffenrecht ist eines der schärfsten der Welt, da bereits das erste Bundeswaffengesetz von 1972 alle Forderungen erfüllte, die in den neunziger Jahren weltweit gestellt wurden: Zuverlässigkeit der Besitzer, Bedürfnis für die Waffe und die Registrierung der Waffe. Für etliche Waffen, die Bürger vorher frei erwerben konnten, wurden Meldepflichten, Erwerbsscheine und Regelkontingente eingeführt.
Die nächste Reform, die das komplizierte Gesetz vereinfachen und an die EURichtlinien anpassen sollte, wurde 2001 an einem Runden Tisch mit Beteiligung vieler Betroffener besprochen. Über 300 Änderungsanträge der Länder und das Attentat von Erfurt führten trotz Kritik der FDP und der Betroffenen zu mehr Bürokratie. Nach dem Attentat an der Albertville-Realschule in Winnenden von 2009 folgten weitere Verschärfungen, ohne dass die Sicherheit nachweislich verbessert wurde. Die FDP hat auch diese Änderungen daher abgelehnt.
Es ist falsch zu glauben, dass allein ein besonders strenges Waffenrecht ein Garant für mehr Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist. Nur 2,5 Prozent aller Straftaten, bei denen Waffen eine Rolle spielen, werden mit legalen Waffen begangen – dabei sind die Dienstwaffen von Beamten mitgerechnet worden. Die hauptsächlichen Tatmittel sind u. a. Messer, Eisenstangen, Kopfkissen und bloße Hände; sowie bei ca. 10% der Straftaten illegale Waffen, die der Täter schon von Gesetzes wegen nicht haben darf.
Wichtiger als alle noch so strengen Regeln ist eine Kultur des Hinsehens, damit mögliche Täter früh erkannt werden und ihnen geholfen werden kann. Sozialprogramme, die Stärkung des Ehrenamtes und der Bildungseinrichtungen sowie die Früherkennung von Vereinzelungstendenzen sowie eine Stärkung der Kriminalitäts- und Gewaltpräventionsforschung sind in diesem Zusammenhang wichtige Bausteine. Eine Verschärfung des Waffenrechts schafft nur eine Scheinsicherheit, verengt das gesamtgesellschaftliche Problem und führt somit in die Irre. Die Sicherheit in Deutschland erhöht sich dadurch nicht. Denn der Faktor Mensch wird dabei weitgehend ignoriert. Aber er ist es, der mit den vorgenannten Gegenständen oder – selten – mit der legalen Waffe einen anderen Menschen verletzt. Ein intaktes persönliches Umfeld schafft mehr Sicherheit als eine Gesetzgebung nach Emotionslage. Die geringe Bedeutung legaler Waffen in der Kriminalstatistik zeigen, dass organisierte Schützen, Jäger und Sammler von historischen Waffen dem Einzelnen Rückhalt bieten können. Ihr Wirken durch ein zu scharfes Waffenrecht zu beeinträchtigen, sie unter Umständen in die Illegalität zu drängen, wäre kontraproduktiv. Wir fördern deshalb Maßnahmen, die tatsächlich helfen: auf Bundesebene z. B. die Einrichtung eines Lehrstuhls für Kriminalprävention in Tübingen und auf lokaler Ebene gemeinnützigen Vereine vor Ort.

Deutscher Bundestag – 4 – – 17. Wahlperiode
II. Forderungen
1) Illegalen statt legalen Waffenbesitz bekämpfen
Weitere Verschärfungen des Waffenrechts lehnen wir ab, dies gilt auch für Verschärfungen auf dem Verordnungsweg. Die ablehnende Haltung der Koalition bezüglich einer Verschärfung des Waffenrechts ist auf Initiative der FDP-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag mit CDU/CSU festgeschrieben worden. Nicht die legalen Waffen stellen ein Sicherheitsproblem für unsere Gesellschaft dar, sondern die illegalen Waffen. Wir begrüßen Maßnahmen, die den illegalen Handel mit Waffen erschweren. So sollten Zoll und Bundespolizei bei der Suche nach illegalen Waffen enger zusammenarbeiten, Mitarbeiter der Waffenbehörden diesbezüglich geschult werden. Auf die Nutzung von 3D-Druckern zur illegalen Herstellung von Waffen ist besonderes Augenmerk zu legen. Durch eine erneute zeitlich befristete und breit kommunizierte Amnestie ist Bürgern der Weg zur Abgabe illegal Waffen zu ebnen und damit der Weg zurück in den legalen Waffenbesitz zu eröffnen. Dies hilft umso mehr, da häufig die Verkennung der Rechtslage zum illegalen Waffenbesitz führt.

2) Waffenrechtliche Kontrollen
Die gesetzlich vorgeschriebenen waffenrechtlichen Kontrollen in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern stellen einen Eingriff in die gemäß Art. 13 GG grundgesetzlich geschützte Unverletzlichkeit der Wohnung dar. Kontrollen dürfen daher nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit von dazu befähigten Personen durchgeführt werden. Hierbei bietet es sich an, dass die zuständigen örtlichen Behörden mit den Vereinigungen der Schützen, Jäger und Sammler zusammenarbeiten. Die Kontrolle selbst ist eine dem öffentlichen Interesse dienende Maßnahme. Aus diesem Grund müssen die Länder beanstandungslose Kontrollen bei Sportschützen und Jägern gebührenfrei durchführen und damit endlich dem Appell des bundesdeutschen Gesetzgebers aus dem Jahr 2009 nachkommen.

3) Kein automatischer Abgleich mit Informationen der Verfassungsschutzbehörden
Mit Bundesratsdrucksache 744/12 (Beschluss) fordert der Bundesrat, im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit einer die Waffenbesitzkarte beantragenden Person, die Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden. Eine solche Regelanfrage drückt einen Generalverdacht gegenüber allen Legalwaffenbesitzern aus. Eine solche Stigmatisierung einer Gruppe von rechtstreuen Bürgern lehnen wir ab.

4) Evaluierung des Waffenrechts
Bis 2009 wurde das Waffenrecht in weiten Bereichen verschärft. Die heute vorliegenden Ergebnisse der Evaluierung des Waffenrechts sind wenig aussagekräftig. Daher fordern wir eine erneute vollumfassende und unabhängige Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Fachverbände. Zu klären ist u.a.:
Deutscher Bundestag – 5 – – 17. Wahlperiode
– inwieweit die rechtsstaatlich kritischen anlasslosen Kontrollen in Wohnungen und Privathäusern von Waffenbesitzern tatsächlich zu einem Mehr an Sicherheit führen, – wie das Verfahren zur Genehmigung von Sportordnungen vereinfacht werden kann und somit die Unabhängigkeit des Sports gewährleitet wird, – ob weitere Waffen als „historische Waffen“ kategorisiert und – die Regelungen zu Erbwaffen vereinfacht werden können. Der abschließende Evaluierungsbericht ist zu veröffentlichen.

5) Waffenregister
Deutschland hat zum Jahreswechsel ein nationales Waffenregister eingeführt. Damit setzt es Vorgaben der Vereinten Nationen und eine Richtlinie der EU aus dem Jahr 2008 um. Ziel des Registers ist eine einfachere Verwaltung der waffenrechtlichen Erlaubnisse in Deutschland. Gerade bei einem solchen Register sind Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit im höchsten Maße zu berücksichtigen. Sie haben den höchsten Standards zu entsprechen. Wir fordern deshalb eine dahingehende regelmäßige Überprüfung des Registers. Die Ergebnisse der Überprüfung sind im Anschluss zu veröffentlichen.

6) Steuern
Die von einigen Kommunen Bundesländern angedachte Waffensteuer lehnen wir ab. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, privaten Waffenbesitz zu erschweren. Als Folge der Steuern werden viele Waffenbesitzer ihre legalen Waffen abgeben. Durch eine rechtlich fragwürdige Sondersteuer würden also die gesetzestreuen Waffenbesitzer bestraft. Der tief in der deutschen Gesellschaft verankerte Schützensport, das Sammeln von historischen Waffen und eine aus Gründen des Naturschutzes notwendige Bejagung würden nachhaltig Schaden nehmen. Eine Politik, die allein aus ideologischen Gründen derartig erzieherisch auf die Bevölkerung einwirken will, lässt sich mit unserer Vorstellung von der Achtung der Bürgerrechte nicht in Einklang bringen.

7) Systematisierung / Handhabung
Das derzeitige Waffenrecht ist überaus komplex. Die öffentliche Sachverständigenanhörung 2012 im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat gezeigt, dass es nur noch von wenigen Beamten durchdrungen wird. Wir fordern daher, dass das Waffenrecht neu geordnet wird, damit es auch für den juristischen Laien verständlich ist. Die in dieser Legislaturperiode eingeführte Allgemeine Waffenverwaltungsvorschrift ist ein erster Schritt hin zu einem anwendungsfreundlichen und mehr Rechtssicherheit gewährleistendem Waffenrecht.

8) Großkaliber
Das von vielen geforderte Verbot von Großkaliber- oder Kurzwaffen hätte zur Folge, dass eine Waidgerechte Jagd nicht mehr möglich wäre. Eine Ausnahme des Verbots für Jäger würde aus unserer Sicht zu einer Stigmatisierung der Sportschützen führen. Daher lehnen wir ein Verbot des Großkalibers in Deutschland ab. Zudem ist kein Deutscher Bundestag – 6 – – 17. Wahlperiode Nachweis gegeben, dass ein Verbot großkalibriger Waffen ein mehr an Sicherheit schafft.

9) Sicherungen
Die bis heute angebotenen biometrischen und mechanischen Sicherungssysteme erfüllen nicht die in sie seitens der schwarz-roten Koalition 2009 gesetzten Hoffnungen. Beide Systeme arbeiten weder zuverlässig, noch sind sie vor Manipulationsversuchen sicher. Damit kosten diese Systeme nur Geld und tragen nicht zum Schutz der Bevölkerung bei. Sie können aus unserer Sicht daher nicht verpflichtend für Sportschützen und Jäger eingeführt werden.

10) Zentrale Lagerung
Die in den letzten Jahren immer wieder geforderte zentrale Lagerung von privaten Waffen dient nicht der Sicherheit der Bevölkerung. Das Gegenteil ist der Fall. Mit zentralen Lagerstätten würden Waffenlager geschaffen, die niemals in der dafür notwendigen Form gesichert werden könnten. Mit solchen Lagern würde ein Anreiz geschaffen, dass sich Kriminelle dort Zugang verschaffen, um sich zu bewaffnen. Auch eine über die bisherigen Regelungen hinausgehende Trennung von Waffen und Munition ist nicht sachgerecht. So muss es z. B. den Jägern möglich bleiben, zeitnah auf Waffen und Munition zuzugreifen, damit sie zügig verunfalltem Wild nachgehen können.

11) Lichtpunktanlagen
Sogenannte Lichtpunktanlagen können im Kinder- und Jugendbereich eine Alternative sein, um Kinder und Jugendliche an den Schießsport heranzuführen. Allerdings gilt es hierbei zu bedenken, dass geschossene Munition und Lichtstrahlen (Laserstrahlen) sich unterschiedlich verhalten. Lichtpunktanlagen sind somit kein vollwertiger Ersatz. Zudem gilt es zu bedenken, dass auch die bei Lichtpunktanlagen eingesetzten Laser waffentauglich sein können. Ein Sicherheitsgewinn ist somit unter Umständen nicht gegeben.

12) Paintball
Nicht selten wird ein enger Zusammenhang von Paintballsport und Gewalttaten mit Waffen hergestellt. Dieser besteht aus unserer Sicht so nicht. Attentate sind das Ergebnis menschlicher Tragödien und nicht von Sportarten. Wir lehnen daher ein grundsätzliches Verbot von Paintball ab, da dies keine Attentate verhindern kann und die Freiheit der Bürger unverhältnismäßig einschränken würde.

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