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Unrechtsurteile vor Aufhebung

Endlich: Bundeskabinett beschließt Rehabilitierung der §175-Opfer

Nach langem Hin und Her kann der Bundestag nun beschließen, die Urteile wegen homosexueller Handlungen aufzuheben und die Opfer zu entschädigen. Alle Details des Gesetzentwurfs und die Reaktionen aus Politik und Community.


Mitglieder der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren forderten im letzten Sommer bei mehreren CSDs wie hier in Köln ein schnelles Handeln der Regierung (Bild: Norbert Blech)
  • Von Norbert Blech
    22. März 2017, 10:56h 45 10 Min.

Der Bundestag kann sich in Kürze endlich mit der Rehabilitierung der Männer befassen, die in Nachkriegsdeutschland nach dem Paragafen 175 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verfolgt und verurteilt worden sind. Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der nun zur weiteren Beratung und Verabschiedung ins Parlament geht.

Mit dem "Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen", das das Kürzel "StrRehaHomG" trägt, sollen alle entsprechenden Urteile nach Paragraf 175 StGB in der Bundesrepublik und nach entsprechenden Paragrafen in der DDR kollektiv aufgehoben werden, solange die Handlungen freiwillig und die beteiligten Personen über 14 Jahre alt waren. Als eine Art Kollektiventschädigung hatte der Bundestag außerhalb des Gesetzes bereits im letzten Herbst erstmals eine jährliche institutionelle Förderung der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld in Höhe von 500.000 Euro beschlossen (queer.de berichtete).

Nach dem Gesetzentwurf des Justizministeriums unter Heiko Maas (SPD) sollen die verurteilten Männer selbst eine Entschädigung in Höhe von 3.000 Euro pro Urteil sowie 1.500 Euro für jedes angefangene Jahr Freiheitsentzug erhalten – dazu zählen auch auch durch Urteil erzwungene Aufenthalte in psychiatrischen Krankenhäusern und Erziehungsanstalten (queer.de berichtete). Die Entschädigungen werden nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

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Betroffene oder ihre Angehörige können bei der Staatsanwaltschaft eine Rehabilitierungsbescheinigung und gegebenenfalls eine Löschung von Einträgen im Bundeszentralregister beantragen. Nur die lebenden Verurteilten können danach mit der Bescheinigung einen Antrag auf Entschädigung beim Bundesjustizministerium stellen.

In der nun gebilligten aktuellsten Fassung des Gesetzentwurfs (PDF) heißt es, für Betroffene "genügt grundsätzlich die Glaubhaftmachung einer erfolgten Verurteilung", dazu könne auch eine "eidesstattliche Versicherung des Verurteilten zugelassen werden". Über die Art der Beweisführung hatte es zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium unter Thomas de Maizière (CDU) Streit gegeben, der zu einer Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens führte.

Auch wollte die Union durchsetzen, dass beim Rehabilitierungs-Ausschlussgrund sexueller Missbrauch von Minderjährigen oder Schutzbefohlenen analog zu Paragraf 174 und 182 des Strafgesetzbuches die heutige verschärftere Rechtsauffassung zu gelten habe.

Erste Reaktionen

Der Lesben- und Schwulenverband werde im weiteren Gesetzgebungsverfahren "insbesondere darauf pochen, das bei der Aufhebung der Strafurteile wirklich alle früheren strafrechtlichen Ungleichbehandlungen von Homo- und Heterosexualität umfasst sind", betonte der LSVD in einer ersten Stellungnahme. "Es wäre eine erneute Diskriminierung und unverantwortlich, wenn hier Lücken und damit Unklarheiten zu Lasten der oft hochbetagten Opfer bestehen blieben." Mehr dazu findet sich auch in den Stellungnahmen von Verbänden zum Gesetzgebungsverfahren.

Der LSVD begrüßte ansonsten, dass mit dem Gesetzentwurf "nach langen Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden, die auch vom demokratischen Staat an homosexuellen Menschen begangen wurden."

Direktlink | Am Nachmittag äußerte sich Manfred Bruns vom LSVD gegenüber tagesschau24
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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes lobte am Mittwoch, dass die Rehabilitierung nun auf dem Weg sei. "Die Opfer dieses Unrechtsparagrafen haben lange darauf warten müssen", sagte ihre Leiterin Christine Lüders. "Damit gibt es endlich Gerechtigkeit für die Betroffenen." Der Bundestag müsse das Gesetz nun rasch auf den Weg bringen. "Die verurteilten Männer sind durch Verfolgung und Verurteilung im Kernbestand ihrer Menschenwürde verletzt worden. Sie haben zeitlebens unter der Verurteilung und ihren Folgen gelitten. Von diesem Strafmakel müssen sie endlich befreit werden."

Die Antidiskriminierungsstelle hatte im letzten Mai ein Gutachten zu der Rehabilitierung vorgelegt, noch am gleichen Tag hatte der lange zögernde Bundesjustizminister Heiko Maas ein Gesetz versprochen (queer.de berichtete). "Die verurteilten homosexuellen Männer sollen nicht länger mit dem Makel der Verurteilung leben müssen", sagte der SPD-Politiker am Mittwoch vor der Kabinettssitzung der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

"Der Paragraf 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren", so Maas. Der Minister nannte die Urteile "eklatantes Unrecht" und "Schandtaten des Rechtsstaates". Die Stärke eines Rechtsstaat zeige sich aber auch darin, eigene Fehler zu korrigieren: "Wir haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zu handeln", so der Justizminister. "Vielen Dank @HeikoMaas", schrieb der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs bei Facebook. "Ein langer harter Kampf gegen CDU/CSU, aber es hat funktioniert. Bin stolz wie Bolle."

"Justizminister Heiko Maas hat Wort gehalten und die Rehabilitierung wie auch die Entschädigung der durch den Unrechtsparagrafen 175 StGB verurteilten Männer eingebracht", lobte auch die Bundesvorsitzende der SPDqueer, Petra Nowacki. "Seit Jahren ist dies ein zentrales Anliegen der SPDqueer. Nun zeigt die politische Arbeit innerhalb wie außerhalb der SPD ihre Wirkung." Lob für Maas kam auch vom neuen SPD-Vorsitzenden und Kanzlerkandidaten Martin Schulz:

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Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck freute sich zunächst über den Schritt: "Wir Grünen begrüßen den heutigen Kabinettsbeschluss als wichtigen, historischen Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Wahrhaftigkeit. Der Rechtsstaat zeigt sich von seiner starken und souveränen Seite." Die Opfer der Verfolgung hätten lange genug "mit dem Stigma einer Vorbestrafung leben müssen – nur weil sie schwul sind". Das Ziel der Rehabilitierung müsse sein, dass Homosexuelle nicht für Tatbestände verurteilt werden dürfen, die bei Heterosexuellen in der gleichen Konstellation legal waren. "Ob der Gesetzentwurf dem gerecht wird, muss im Ausschuss geklärt werden."

Beck verwies darauf, dass die Entschädigungsregelung die soziale Existenzvernichtung ignoriere, "die Betroffene durch die bloße Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens erleiden mussten. Auch im Falle einer Einstellung eines Verfahrens oder bei einem Freispruch haben Betroffene oft ihr bürgerliches Leben, Wohnung, Beruf und sozialen Status verloren. Entsprechend müssten auch Berufs- und Rentenschäden berücksichtigt werden. Bislang bleiben diese aber leider außen vor. Hier muss der Bundestag nachbessern."

"Es ist allerhöchste Zeit, dass das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg kommt", findet auch Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Linken-Fraktion und Obmann im Rechtsausschuss. "Die Entschädigungsregelungen, wie sie nun vorgelegt werden, sind allerdings bei weitem nicht ausreichend. Für das massive Unrecht der Opfer fordert die Linke eine angemessene und gerechte Entschädigung. Deshalb treten wir für eine Individualentschädigung von 9.125 Euro und die Einführung einer Opferrente ein."

Zudem sei ein Härtefallfonds und ein pauschales und unbürokratisches Entschädigungsmodell notwendig, das auch Menschen einbezieht, "die nach Paragraf 175 zwar nicht verurteilt, aber durch Ermittlungs- und Strafverfahren erheblich benachteiligt und belastet wurden. Wir fordern zudem eine Kollektiventschädigung, die die historische und gesellschaftliche Aufarbeitung des Unrechts ermöglicht, wie auch aktuelle Maßnahmen gegen Homophobie und Transphobie. Das Unrecht war lang andauernd und breit in seiner Dimension, dementsprechend muss auch die Entschädigung gestaltet sein."

Auch der Völklinger Kreis, der Berufsverband schwuler Führungskräfte, forderte, dass die Entschädigung auch als Rente ausgezahlt werden kann. Für viele Betroffene sei nicht nur durch die Verurteilung selbst, sondern auch durch die dauernde Angst vor Verfolgung das Leben zur Qual geworden. "Diese Menschen haben oft nicht die Karriere gemacht, die sie machen wollten", so Vorstandsmitglied Alf Spröde. "Die ständige Angst sich zu exponieren, erkannt zu werden, hat zu Existenzen im Schatten geführt. Oft sind Homosexuelle nicht verhaftet worden, haben aber dennoch heute weniger zum Leben als sie es sich eigentlich hätten erarbeiten können. Viele leben heute in Einsamkeit und relativer Armut."

Der grüne Justizsenator Berlins, Dirk Behrendt, verwies ebenfalls auf Regelungslücken, auch wenn das Thema nicht für "Wahlkampfmanöver" tauge und eine zügige Verabschiebung zu begrüßen sei: "Leider bleiben jene Opfer der nachkriegsdeutschen Homosexuellenverfolgung unberücksichtigt, die zwar strafrechtlich verfolgt, denunziert und benachteiligt wurden, eventuell ihre Existenzen verloren, aber eben nicht verurteilt wurden. Empfehlenswert wäre auch die Schaffung eines Härtefonds, der Fälle auffängt, in denen die gesetzlich vorgesehene Pauschale unzureichend erscheint." Behrendt verwies auf zwei frühere Initiativen des Landes im Bundesrat.

Die Freien Demokraten Berlin-Schöneberg und Kreuzberg begrüßten in einer Pressemitteilung den Gesetzentwurf, forderten aber "eine höhere Entschädigungszahlung, eine Opferrente, soweit sie im Einzelfall angemessen und notwendig ist, sowie die Berufung eines Beirates, der bei der Antragsbearbeitung individuelle Hilfe leistet und Antragsteller betreut". Gerade im Vergleich zu anderen Entschädigungszahlungen seien "die beschlossenen Leistungen in Anbetracht des durch dieses menschenrechtswidrige Gesetz verursachten Übels der Höhe nach nicht angemessen", so Sebastian Ahlefeld.

Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sei "ein bedeutender Meilenstein auf dem langen Weg zur Rehabilitierung der Opfer des § 175 StGB", lobte Jörg Litwinschuh von der Bundesstiftung Magnus Hirschfeld. Man danke den vielen Akteuren, speziell Heiko Maas und Christine Lüders, die sich für die Rehabilitierung engagiert haben. Mit dem "Archiv der anderen Erinnerungen" dokumentiert die Stiftung "die Schicksale und selbstbewussten Lebensgeschichten verfolgter Schwuler und Lesben anhand von Videointerviews". Das Projekt habe bei Politikern Emotionen geweckt und zu "einer ernsthaften Beschäftigung mit den Folgen des Unrechts geführt".

Auch die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren lobte, dass die Rehabilitierung nun Gesetz werden könnte. "Darauf haben die Opfer der §175 StGB und §151 StGB-DDR viel zu lange warten müssen. Endlich wird ihnen ihre Würde wieder gegeben", erklärte BISS-Vorstandsmitglied Sigmar Fischer. Man werde den Gesetzentwurf sorgfältig prüfen und wolle sich im parlamentarischen Anhörungsverfahren äußern. Maßstab werde sein, was den zumeist hochbetagten Opfern des §175 hilft, in einem unbürokratischen Verfahren zügig ihre Rehabilitation und Individualentschädigung noch zu Lebzeiten zu erreichen.

Die Interessenvertretung, die sich ursprünglich u.a. höhere Entschädigungssummen gewünscht hatte, forderte die Einrichtung einer Informationsstelle für die Betroffenen. "Wir sind zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Justiz und allen anderen beteiligten Stellen bereit." Es sei wichtig, die Berechtigten direkt nach Verabschiedung des Gesetzes so umfassend wie möglich zu informieren und sie bei der Realisierung ihrer Entschädigungsansprüche zu unterstützen: "Bei aller Niedrigschwelligkeit geht BISS davon aus, dass die Betroffenen neben umfassender Information und Beratung persönliche Ermutigung und Unterstützung benötigen, um ihre Ansprüche geltend zu machen." Man habe mit anderen Gruppen ein Konzept für Unterstützungs-Strukturen entwickelt und den Bundesministerien vorgelegt.

Union kritisiert Maas

"Die verurteilten homosexuellen Menschen sollten nicht weiter mit dem durch die Verurteilung erlittenen Strafmakel leben müssen", lobten auch die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und die zuständige Berichterstatterin Sabine Sütterlin-Waack das anstehende Gesetz. "Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen als grund- und menschenrechtswidrig zu bewerten."

Die Abgeordneten übten zugleich Kritik an Maas: "Dass wir uns erst jetzt im parlamentarischen Verfahren mit dem Gesetzentwurf beschäftigen können, ist vor allem den Mängeln des Ausgangsentwurfs des Bundesjustizministers geschuldet. Unserer Ansicht nach darf keine Rehabilitierung für Handlungen erfolgen, die nach dem heutigen Recht strafbar wären. Diese und andere Wertungswidersprüche wurden erst durch unser beharrliches Fordern im Gesetzentwurf entkräftet." Auch habe man sich "maßgeblich dafür eingesetzt, dass der Gesetzentwurf den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt". Die Rehabilitierung sei dennoch "ein wichtiges moralisches, politisches und gesellschaftliches Anliegen".

Der schwule CDU-Bundestagsabgeordnete Stefan Kaufmann freute sich via Twitter über die Verabschiedung des Gesetzes: "Ein Meilenstein! Bin froh." Der Berliner Abgeordnete und stellvertretende rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, sprach von einem "gesellschaftspolitischen Durchbruch, für den auch ich lange innerhalb der Union gekämpft habe". Er wolle im Bundestag eine Verabschiedung des Gesetzes noch in dieser Wahlperiode erreichen: "Angesichts des hohen Alters vieler Opfer dieses unsäglichen Paragrafen, sollten wir die Rehabilitierung noch vor der Sommerpause umsetzen." Er erneuerte zugleich auch seine Forderung nach einer Öffnung der Ehe.

"Es ist gut, dass sich die Bundesregierung und damit verbunden auch die sie tragenden Fraktionen von Union und SPD auf eine Rehabilitierung und Entschädigung verständigt haben", meinte Alexander Vogt, der Bundesvorsitzende der Lesben und Schwulen in der Union. "Ich sage aber auch: Es wird Zeit! Es wird Zeit, damit den heute noch lebenden Betroffenen Gerechtigkeit widerfährt und sie angemessen entschädigt werden. Die weitgehende Übernahme des § 175 StGB aus der Zeit der NS-Diktatur in bundesdeutsches Recht war himmelschreiendes Unrecht."

Die Rehabilitierung der Betroffenen sei der LSU und ihm persönlich "immer ein besonderes Herzensanliegen gewesen", so Vogt. "Seit vielen Jahren haben wir uns für die Rehabilitierung der Opfer des Strafrechtsparagraphen 175 eingesetzt und dafür zahlreiche Gespräche mit verantwortlichen Politikerinnen und Politikern aus CDU und CSU geführt. Es war manchmal mühsam, hat sich aber am Ende gelohnt", so Vogts Bilanz. "Ich danke daher auch all unseren Unterstützerinnen und Unterstützern in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die bei ihren Kolleginnen und Kollegen für die Rehabilitierung geworben haben."

mehrfach aktualisiert

#1 SebiAnonym
  • 22.03.2017, 11:08h
  • Und die Entschädigung ist nicht mal ein Zehntel dessen, was unschuldig inhaftierte Heteros bekommen.

    Und dass die Betroffenen oft aufgrund der mit dem Urteil verbundenen Stigmatisierung nie mehr in ihrem erlernten Beruf Arbeit gefunden haben, wird gar nicht berücksichtigt. Die mussten oft für den Rest ihres Lebens minderbezahlte Hilfstätigkeiten ausführen oder gar von Sozialhilfe / Hartz IV leben. Und entsprechend niedrig sind dann natürlich auch die Renten.

    Und vom häufigen Verlust von Familie und Freunden ganz zu schweigen.

    All das wird gar nicht berücksichtigt...

    Da haben die sich ja billig aus der Affäre gezogen...
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#2 FinnAnonym
  • 22.03.2017, 11:19h
  • """""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""""
    "Der Paragraf 175 hat Berufswege verstellt, Karrieren zerstört und Biografien vernichtet. Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren", so Maas.
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    Soso Herr Maas.

    Und sie finden es also "gerecht", dass die Opfer mit solchen Almosen abgespeist werden sollen? Das ist doch nicht mal ein Bruchteil des Verdienstausfalls, geschweige denn dass es auch noch etwas für das erlittene körperliche und seelische Leid gäbe...

    Hier wird ganz klar die wirtschaftliche Not vieler §175-Opfer ausgenützt, um sie mit solch unverschämt niedrigen Almosen abzuspeisen, die eigentlich eine Beleidigung sind und den Opfern nochmal zeigen, wie wenig ihr Leben (das der Staat Deutschland verpfuscht hat) wert war.

    Ich kann nur allen Betroffenen raten, sich nach der Rehabilitierung zumindest den betroffenen Verdienstausfall mit Zinsen und Inflationsausgleich einzuklagen. Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gerecht werden...

    Und dass immer weniger Opfer leben, ist ja auch Schuld der SPD, die das schon vor der letzten Wahl versprochen hatte (wie so vieles) und das längstmöglich hinausgezögert hat und erst jetzt kurz vor der Wahl als Wahlkampfgeschenk macht. Aber einfach mal so lange wie möglich hinauszögern, damit noch möglichst wenig Betroffene leben und man so billig wie möglich aus der Nummer kommt.
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#3 FinnAnonym
  • 22.03.2017, 11:26h
  • Antwort auf #2 von Finn
  • PS:
    Da sieht man aber auch wieder mal, dass man die Union durchaus zu Zugeständnissen zwingen kann - selbst wenn diese nicht im Koalitionsvertrag stehen.

    Man muss nur hartnäckig genug darauf bestehen.

    Dasselbe wäre auch bei den vor der Wahl versprochenen "100% Gleichstellung" möglich, wenn die SPD nur wollte.

    Und da die Zustimmung der Union da gar nicht nötig ist, könnte die SPD das sogar ohne die Union durchsetzen, wenn sie nur wollte.

    Auch an diesem Wahlversprechen wird die SPD sich messen lassen müssen.
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