DISKRIMINIERUNG: Spätes Recht für verfolgte Schwule

Bis in die 1990er-Jahre war Homosexualität in Deutschland strafbar, viele Betroffene wurden inhaftiert. Jetzt sollen sie entschädigt werden. Homophobie bleibt aber ein gesellschaftliches Problem.

Christoph Reichmuth, Berlin
Drucken
Den noch lebenden Opfern der Schwulendiskriminierung in Deutschland soll späte Gerechtigkeit widerfahren. (Bild: Arne Dedert/Keystone)

Den noch lebenden Opfern der Schwulendiskriminierung in Deutschland soll späte Gerechtigkeit widerfahren. (Bild: Arne Dedert/Keystone)

Christoph Reichmuth, Berlin

Von 1949 bis 1994 wurden in Deutschland etwa 64000 Strafverfahren gegen homosexuelle Männer eingeleitet, die meisten davon bis Ende der 1960er-Jahre. Viele der Betroffenen wanderten wochenlang ins Gefängnis, sie verloren ihre Arbeit, Freunde und die gesellschaftliche Reputation. Heinz Schmitz*, heute über 70 Jahre alt, wurde 1962 wegen einer Liebesbeziehung zu einem anderen Mann zu sechs Monaten Jugendhaft und zwei Jahren Bewährung verurteilt. «Ich fühlte mich alleine gelassen, habe jahrelang nicht einmal mehr gewagt, einen Mann überhaupt anzusehen», erinnerte sich Schmitz, als er unserer Zeitung vor einiger Zeit seine Geschichte erzählte.

Deutschland will das an vielen tausend Männern begangene Unrecht endlich gutmachen. Heute befasst sich der Bundestag mit einem Gesetz, das Justizminister Heiko Maas (SPD) auf den Weg gebracht hat und durch welches die einst kriminalisierten homosexuellen Männer rehabilitiert werden sollen. Schätzungen des Justizministeriums gehen davon aus, dass von den einst verurteilten Männern heute nur noch rund 5000 leben.

Entschädigung in Höhe von 3000 Euro

Sie sollen einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen können. Jedem Verurteilten stehen demnach 3000 Euro Entschädigung zu, je angefangenes Jahr im Gefängnis gibt es 1500 Euro zusätzlich. Darüber hinaus soll eine Stiftung, die sich gegen Diskriminierung von Homosexuellen engagiert, finanziell unterstützt werden. «Den wenigen Opfern, die heute noch leben, sollte endlich Gerechtigkeit widerfahren», sagte Maas. Im Gegensatz zur Schweiz, wo homosexuelle Handlungen seit 1942 legal sind, blieb in Deutschland bis nach der Wiedervereinigung ein aus dem Jahre 1872 und von den Nationalsozialisten verschärftes Gesetz in Kraft, das homosexuelle Handlungen unter Männern unter Strafe stellte. Die neu gegründete Bundesrepublik nahm den Paragrafen 175 ins Gesetzbuch auf, noch Ende der 1950er-Jahre bestätigte das Bundesverfassungsgericht die strafrechtliche Verfolgung von Schwulen. Erst 1969, in der DDR einige Jahre zuvor, wurde der Paragraf entschärft, aus dem Gesetzesbuch gestrichen aber wurde er erst 1994.

Maas bezeichnet die Urteile als «eklatantes Unrecht» und «Schandtaten des Rechtsstaates». Erleichtert über die späte Rehabilitierung zeigt man sich beim Lesben- und Schwulenverband. «Wir begrüssen, dass nach Jahrzehnten der Ignoranz endlich rechtspolitische Konsequenzen aus den schweren und massenhaften Menschenrechtsverletzungen gezogen werden», sagt Verbandssprecher René Mertens.

Das Gesetz wird die Zustimmung des Bundestages erhalten. Auch die Mehrheit der Bevölkerung ist für die Entkriminalisierung Schwuler, wie aus einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hervorgeht.

Eine Minderheit der Befragten (10 Prozent) halten Homosexualität heute für unmoralisch oder unnatürlich (18,3 Prozent). «Die klassische Form der Homophobie ist sehr selten geworden», so Studienleiterin Beate Küpper.

Schwulenfeindlichkeit von Migranten wird untersucht

Allerdings zeigen sich in der Gesellschaft nach wie vor homophobe Tendenzen. Fast 40 Prozent der Befragten haben ein Problem damit, wenn sich ein schwules Paar in der Öffentlichkeit küsst. Die Antidiskriminierungsstelle will bald eine detailliertere Studie zur Schwulenfeindlichkeit vorlegen. Dabei sollen Unterschiede zwischen Stadt und Land und der Einfluss von Alter, Beruf und Bildung dargelegt werden.

Ausserdem soll untersucht werden, wie verbreitet homophobe Tendenzen bei Zuwanderern etwa aus dem arabischen Raum sind. Zwischen Religiosität und Schwulenfeindlichkeit bestünden «deutliche Zusammenhänge», so Studienautorin Küpper. Je religiöser Menschen seien, «desto weniger offen sind sie für Homosexualität».