Vorwurf der Diskriminierung:Peinliche Fragen an homosexuelle Asylbewerber

Kenyan LGBT supporters protest against Uganda's anti-gay bill

Demonstration gegen schwulenfeindliche Gesetze in Uganda.

(Foto: Dai Kurokawa/dpa)
  • Der Schwulen- und Lesbenverband (LSVD) und Asylexperten kritisieren den Umgang der Behörden mit homosexuellen Asylsuchenden scharf.
  • Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hätten diesen Fragen zu Themen gestellt, die das Amt nichts angingen.
  • Der Grüne Volker Beck sagt, die "Missachtung asylrechtlicher Vorgaben" habe System.

Von Bernd Kastner

Da feiert die schwul-lesbische Community gerade ihre neuen Eherechte, und zugleich wird bekannt, welche Fragen sich ein Schwuler unlängst in einer deutschen Behörde stellen lassen musste: "Wie oft hatten Sie mit Ihrem Freund Geschlechtsverkehr?" "Wie haben Sie den Verkehr empfunden?" Ein Asylbewerber aus Pakistan sollte die Antworten geben, im November 2016, als es für ihn darum ging, ob er Schutz in Deutschland erhält.

Der betreffende Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) habe Details wissen wollen, die das Amt nichts angingen und nichts zur Sache täten, kritisieren Vertreter der schwul-lesbischen Community und Asylexperten. Markus Ulrich vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erkennt beim Umgang mit Asylgesuchen von Homosexuellen ein "strukturelles Problem".

Der grüne Bundestagsabgeordnete Volker Beck, ein profilierter Kämpfer für die Rechte von Homosexuellen, hat ein Dossier mit fragwürdigen Bamf-Entscheidungen zusammengestellt. Die Fälle lassen aus seiner Sicht eine systematische "Missachtung asylrechtlicher Vorgaben" erkennen.

Ablehnungsbescheide würden oft darauf verweisen, Homosexuelle könnten sich ja unauffällig verhalten, soll heißen: Wer seine Neigung versteckt, vermeidet Repressionen. Beck erinnert daran, dass der Europäische Gerichtshof diese Argumentation als rechtswidrig eingestuft hat. Auch die Bundesregierung hat bekräftigt, es sei Homosexuellen nicht zuzumuten ihre Neigung zu verbergen.

Schwulen und Lesben, denen in ihrer Heimat Strafen drohen, werde oft mit der Begründung Schutz verwehrt, die Sanktionen würden meist ja doch nicht verhängt. Das empört Beck. Diese Menschen hätten eine "begründete Furcht vor Verfolgung und daher Anspruch auf Schutz in Deutschland". Allein die Existenz solcher Strafparagrafen schaffe ein Klima der Angst. Für das UN-Flüchtlingshilfswerk stellen sie eine Menschenrechtsverletzung dar.

Wie viele Homosexuelle in Deutschland Asyl beantragen und damit Erfolg haben oder scheitern, weiß niemand, das Bamf führt keine Statistik über Fluchtgründe. Bekannt ist, dass viele aus Ländern wie Russland, Uganda, Senegal oder arabischen Staaten fliehen. Und es gibt Bamf-Bescheide wie den für einen Kenianer vom Mai 2016. Der Asylbewerber berichtete in seiner Anhörung, in Kenia von Bürgern verprügelt worden zu sein, die gesehen hätten, dass er einen Mann geküsst habe.

"Homosexuelle bewegen sich in einer Grauzone"

Die Polizei habe ihn drei Tage lang festgehalten, nur gegen Bestechungsgeld sei er freigekommen. Im Bescheid wird die Situation Homosexueller in Kenia einerseits als bedrohlich skizziert: "Auf die sexuelle Orientierung zielende Diskriminierung ist häufig und weit verbreitet. Homosexuelles Verhalten ist unter Strafe gestellt." Bis zu 14 Jahre Gefängnis drohten.

"Homosexuelle bewegen sich in einer Grauzone, in der sie erpressbar sind und schon aufgrund der geltenden Strafbestimmungen eine strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen ist." Zu einer Anerkennung als Flüchtling führte dies aber nicht: Es gebe keine Berichte über tatsächlich vollzogene Strafen, heißt es im Bescheid, Polizeihaft geschehe oft zum Schutz vor einem wütenden Mob.

Und auch wenn die Gesellschaft homophob sei: Es würden viele Schwule und Lesben in Kenia leben, sogar ein Menschenrechtsverband kämpfe für sie. Unterm Strich sei "eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte (...) aus staatlicher Richtung nicht erkennbar", so das Bamf.

Bamf verweist auf ausgebildete Sonderbeauftragte

Nach dieser Logik, sagt Volker Beck, würden Schwule und Lesben nirgends verfolgt, da Homosexualität in jedem Land existiere. Und Markus Ulrich vom LSVD kritisiert, so würde bei politisch oder religiös Verfolgten nie argumentiert werden.

Eine Bamf-Sprecherin weist die Kritik zurück. Laut Vorgaben dürfe es "keinen Verweis auf gefahrvermeidendes, diskretes Verhalten" geben. Außerdem habe man ausgebildete Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung.

In deren Sensibilisierung sieht Sara Schmitter vom Münchner Beratungszentrum Letra noch Nachholbedarf: Knapp 20 Klientinnen aus Uganda hätten im Mai und Juni ablehnende Bescheide erhalten. Oft werde den Frauen gar nicht geglaubt, dass sie lesbisch seien. Dass sie oft zwangsverheiratet und Mütter sind, mache sie vermutlich unglaubwürdig, so Schmitter.

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