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Paradigmenwechsel: Ohne Bemühen um Elementarschadenversicherung künftig keine Staatshilfen

Staatliche Soforthilfen nach Naturkatastrophen wird es künftig nur geben, wenn sich die Betroffenen um eine Elementarschadenversicherung bemüht haben. Darauf haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer am 01. Juni 2017 bei einem Treffen in Berlin geeinigt. Die neue Regelung bedeutet einen Paradigmenwechsel in der deutschen Politik.

„Wer sich nicht versichert hat – und das aus wirtschaftlichen Gründen nicht gemacht hat, obwohl es durchaus möglich gewesen wäre – der wird zukünftig vom Staat keine Hilfe erfahren können.“ So wird Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich nach dem Treffen der Ministerpräsidenten von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zitiert. Das bedeutet: Wer sich nicht gegen Elementarschäden versichert hat, kann bei einer Naturkatastrophe nur dann auf finanzielle Hilfe hoffen, wenn er sich um eine Versicherung nachweislich bemüht hat – der Abschluss der Police aber verwehrt wurde.

Nahezu alle Gebäude in Deutschland sind versicherbar

In Deutschland sind nach Aussage des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) gut 99% der Gebäude problemlos versicherbar. Und auch die übrigen 1% können fast alle versichert werden: Einige mit Selbstbehalt, andere nach individuellen baulichen Schutzmaßnahmen.

Das Wetter in Deutschland wird immer extremer

Klima-Simulationen für die nächsten Jahre zeigen, dass die extremen Wetterlagen noch zunehmen werden. Starkregen ist die Gefahr der Zukunft. Auch wer weit entfernt von Flüssen und Gewässern wohnt, kann es in Zukunft häufiger mit Überschwemmungen zu tun bekommen. Etwa die Hälfte der Überschwemmungsschäden ist heute schon die Folge von Starkregen. Von Starkregen spricht man, wenn 60 bis 80 Liter Wasser pro Quadratmeter während eines Unwetters von einer Stunde Dauer niedergehen.

Elementarschadenversicherung wird zum "Must-have"

Die Schadenerfahrungen haben gezeigt, dass nicht nur exponiertere Gefahrenlagen von Gebäuden an Flüssen oder anderen Gewässern von Überschwemmungen betroffen sein können. Durch starke Niederschläge ist eine weitaus höhere Zahl von Objekten von möglichen Überschwemmungsschäden betroffen. Gerade bei Elementarschadenereignissen kommt ergänzend hinzu, dass von einem Schadenereignis viele Gebäude betroffen sein können und sich somit die mögliche Schadenhöhe für den einzelnen Versicherungsnehmer in nicht kalkulierbaren Größenordnungen bewegt. Dieses Kumulrisiko besteht aufgrund der großen Wohnungsbestände insbesondere für Wohnungsunternehmen.

Vor diesem Hintergrund ist eine Elementarschadenversicherung inzwischen für das risikobewusste Unternehmen ein „Must-have“. Durch eine entsprechend individuelle Vertragsgestaltung der Wohngebäudeversicherung lassen sich für jedes Wohnungsunternehmen und jeden Wohnungsverwalter – insbesondere durch variable Selbstbehaltsregelungen – die Beiträge hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit dieses Versicherungsschutzes maßgeblich beeinflussen.

 

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