Egg Freezing:Nur mit Trauschein

Die Union will Kranken mit Kinderwunsch helfen. Krankenkassen sollen für das Einsetzen gefrorener Eizellen bezahlen. Allerdings soll das nicht für alle Patientinnen gelten - in der SPD regt sich deshalb Unmut.

Von Kristiana Ludwig, Berlin

Frauen, die im besten gebärfähigen Alter statt eines Kindes lieber Karriere machen wollen, können seit einigen Jahren ihre Eizellen einfrieren lassen. Als "Social Freezing" wird eine Methode diskutiert, mit der Patientinnen ihr junges, gesundes Erbgut aufheben können, um es in einem höheren Alter für eine künstliche Befruchtung zu nutzen. Was in den USA immer mehr zum Trend wird, soll in Deutschland künftig die Krankenkasse für einige schwerkranke Patienten übernehmen. Union und SPD setzen sich dafür ein, dass die Kassen das Einfrieren von Eizellen oder Spermien bezahlen, wenn Patienten eine medizinische Behandlung bevorsteht, die ihre Fruchtbarkeit zerstören könnte - so wie etwa eine Chemotherapie bei Krebspatienten oder die Einnahme bestimmter Rheuma-Medikamente.

Eine solche Einschränkung sei "nicht mehr zeitgemäß", heißt es in der SPD

Nach Wunsch der beiden Fraktionen soll Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) das Einfrieren von Zellen in sein Gesetz zur ambulanten Versorgung aufnehmen, welches er in den kommenden Wochen vorlegen will. Bloß in einer Frage sind sich Union und Sozialdemokraten überhaupt nicht einig: Wann dürfen die Patienten ihre Zellen wieder einsetzen?

Im Positionspapier der Union, welches der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es, dass die Kasse für das Einsetzen der gefrorenen Zellen nur dann zahlen soll, wenn der Patient oder die Patientin zu diesem Zeitpunkt verheiratet ist. Neben einer "Altersgrenze" für diese künstliche Befruchtung, die bei Frauen das 40. Lebensjahr sein soll und bei Männern das 50., soll auch eine "eheliche Partnerschaft als Voraussetzung für eine Inanspruchnahme von Leistungen" gelten. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Sabine Dittmar, kritisiert diesen Vorschlag. So eine Einschränkung sei "nicht mehr zeitgemäß", sagt sie.

Bereits heute übernehmen Kassen für eine herkömmliche künstliche Befruchtung nur dann einen Teil der Kosten, wenn ein heterosexuelles Paar seinen Trauschein vorlegt. Die frühere SPD-Familienministerin Manuela Schwesig hatte zwar auch unverheirateten Paaren einen Zuschuss für den Eingriff gewährt. Allerdings können Paare diese Unterstützung nur dann in Anspruch nehmen, wenn sich auch das Bundesland, in dem sie leben, finanziell an der "assistierten Reproduktion" beteiligt. Nach Informationen des Bundesfamilienministeriums gibt es den Zuschuss deshalb nur in sechs Ländern, nämlich in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Hessen, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen befänden sich dazu derzeit in "landesinternen Abstimmungsverfahren".

Dittmar nennt diese Situation "unbefriedigend". Sie fordert eine bundeseinheitliche Regelung, bei der die Unterstützung weder vom Wohnort noch vom Trauschein abhängt. Nötig sei "eine neue gesellschaftliche und politische Debatte über reproduktive Rechte". Auch der deutsche Lesben- und Schwulenverband hatte nach der Einführung der "Ehe für alle" gefordert, dass nun auch Frauen, die mit einer Frau zusammen sind, das Recht auf eine bezahlte Kinderwunschbehandlung erhalten.

Vor vier Jahren hatten auch die Grünen schon einmal versucht, eine solche Debatte anzustoßen. Im Bundestag hatten sie einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vorsah, dass Krankenkassen auch für künstliche Befruchtungen zahlen, wenn die Patienten eine Lebenspartnerschaft führen - oder wenn sie "miteinander in einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft leben". SPD und Union hatten diesen Vorschlag damals abgelehnt.

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