Weiße Flecken in Saar-Geschichtsschreibung Wie Schwule zu Justiz-Opfern wurden

Saarbrücken · Fachtagung im Saarbrücker Rathaus will einen „weißen Fleck“ in der saarländischen Geschichtsschreibung schließen.

Unrecht an Schwulen und Lesben: Gedenksteine wie hier in Weimar ersetzen keine geschichtliche Aufarbeitung wie jetzt in Saarbrücken.

Unrecht an Schwulen und Lesben: Gedenksteine wie hier in Weimar ersetzen keine geschichtliche Aufarbeitung wie jetzt in Saarbrücken.

Foto: dpa/Marc Tirl

Knapp ein Jahr nach Einführung der Ehe für alle freuten sich die Homosexuellen im Saarland vor wenigen Tagen über die Meldung aus dem Saarbrücker Rathaus, dass sich seit dem 1. Oktober 2017 bereits 131 homosexuelle Paare dort trauen ließen. Im Festsaal des Rathauses und im Stadtarchiv findet am 17. Oktober aber eine Fachtagung statt, die jene Jahrzehnte in den Blick nimmt, die für Schwule und Lesben im Saarland ganz und gar nicht rosig waren.

„Rosa Winkel, Paragraf 175. Weißer Fleck. Unerforschte Verfolgung von Schwulen und Lesben im Saarland 1933-1994“ lautet der Titel der Tagung. „Es geht darum, neue Erkenntnisse aus Quellen des saarländischen Landesarchivs in einen deutschlandweiten Zusammenhang zu setzen“, sagte jetzt Burkhard Jellonnek, Chef des Landesinstituts für Pädagogik und Medien (LPM) der SZ. Jellonnek, der seine Doktorarbeit an der Uni Münster 1989 über „Homosexuelle unterm Hakenkreuz“ schrieb, erklärte, dass mit den neuen Forschungsergebnissen Vergleiche mit der Verfolgungsgeschichte  in anderen Bundesländern angestellt werden könnten.

Jellonnek will bei der Tagung, die um 9 Uhr beginnt, in seinem Einführungsvortrag die These aufstellen, dass es auch bei der Verfolgung Homosexueller einen „saarländischen Sonderweg“ gegeben habe. Im Landesarchiv lagerten 300 Akten mit Verfahren gegen Homosexuelle aus der NS-Zeit, betonte Jellonnek. Während in Hitler-Deutschland die Verfolgung vor allem von Schwulen im Zuge des innerparteilichen Machtkampfs in der NSDAP 1934 zwischen SA und SS sich erheblich verschärft habe, habe im vom Völkerbund verwalteten Saargebiet die Repression erst im Juni 1935, ein knappes halbes Jahr nach der Volksabstimmung für den Anschluss ans Deutsche Reich, eingesetzt.

1934 war der homosexuelle SA-Chef Ernst Röhm auf Befehl Hitlers in München ermordet worden. „Es könnte sein, dass danach homosexuelle SA-Männer ins Saargebiet geflohen sind“, sagte Jellonnek. In der Nazi-Zeit gipfelte die Verfolgung der Homosexuellen später darin, dass sie in Konzentrationslager gebracht wurden, wo sie die KZ-Kleidung mit dem „rosa Winkel“ als Kennzeichen zu tragen hatten. „Eine Freilassung gab es nur nach einer Kastration“, so Jellonnek. Etwa 6000 von ihnen starben in den KZ.

Doch auch für die Zeit nach 1945 gibt es noch viel Unerforschtes über die Verfolgung der Homosexuellen im neuen Saar-Staat mit dem Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann (Christliche Volkspartei) an der Spitze. Galt der Paragraf 175 des Reichsstrafgesetzbuches von 1871, der Sex unter Männern mit Zuchthausstrafen ahndete, im Saarland wie im Bundesgebiet weiter? Oder wurde der Paragraf in der Saarzeit bis 1957 vergleichsweise liberal angewandt wie zur Zeit der Weimarer Republik? „Das sind alles Fragen, die es noch zu klären gilt“, sagte Jellonnek, dessen LPM mit dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland (LSVD), der Frauen-Gender-Bibliothek Saar, den Ministerien für Soziales und Kultur, der Landeszentrale für politische Bildung und der Stadt Saarbrücker Veranstalter der Fachtagung ist.

„Es gilt eine große Gruppe der Bevölkerung zu würdigen, der über lange Zeit großes Unrecht widerfuhr“, betonte Jellonnek. Dabei geht die Entschädigung der Homosexuellen, die nach dem Paragrafen 175 bis 1994 in Deutschland verurteilt worden waren, offenbar nur mühsam voran. In dem Fonds, der 2017 auf Initiative des damaligen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) eingerichtet worden war, harren nach SZ-Informationen noch 150 000 Euro auf Ausschüttung an schwule und lesbische Justizopfer. Aus dem Saarland soll kein einziger Entschädigungsantrag in Berlin eingegangen sein.

Saar-LSVD-Sprecher Hasso Müller-Kittnau hatte der SZ 2016 berichtet, dass ihm keine Erkenntnisse über Homosexuelle im Saarland, die nach dem Paragrafen 175 verurteilt worden seien, vorlägen. Auch die Landesregierung winkte ab: Weder im Justizministerium noch im Landesamt für Statistik gebe es Zahlen zu den Betroffenen. Das sei der mangelhaften Datenverarbeitung und der Vernichtung von Akten geschuldet, hieß es.

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