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Check zum UN-Sozialpakt

Vor UN: LSVD fordert von Deutschland mehr Kampf gegen Homo- und Transphobie

Die Bundesregierung müsse endlich einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie entwickeln und Hasskriminalität besser bekämpfen, verlangt der Verband.


Die Flagge der Vereinten Nationen (Bild: Global Panorama / flickr)

  • 25. September 2018, 16:42h 13 3 Min.

Am Dienstag überprüfen die Vereinten Nationen, inwieweit Deutschland den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) umgesetzt hat. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert zu dem Anlass "die Entwicklung eines wirksamen Nationalen Aktionsplans gegen Homophobie und Transfeindlichkeit" sowie "eine bessere Gesetzgebung zur Ahndung von Hasskriminalität".

Wie Henny Engels, Mitglied im LSVD-Bundesvorstand, erklärte, habe der LSVD diese beiden Forderungen als Mitgliedsorganisation in den Parallelbericht des "Forum Menschenrechte" zur Umsetzung des UN-Sozialpakts eingebracht.

Der Verband verweist darauf, dass sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zu einem konsequenten Einsatz gegen Homosexuellen- und Transfeindlichkeit verpflichtet hat und darin verspricht, dass alle Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Identität frei und sicher leben können sollen. "Diesen Absichtserklärungen müssen nun Taten folgen", so der LSVD im Vorfeld der 64. Sitzung des UN-Sozialpaktausschusses in Genf.

Verpasste Chancen der Großen Koalition

2017 habe es die letzte Große Koalition "verpasst", wie im damaligen Koalitionsvertrag versprochen "den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ausreichend um die Themenfelder Homosexuellen- und Transfeindlichkeit zu erweitern", so der LSVD. "Die nun versprochene Weiterführung und Fortentwicklung des Nationalen Aktionsplans bietet die Chance für einen Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, überprüfbaren Zielvorgaben und verbindlichen Selbstverpflichtungen."

Nachgebessert werden müsse auch in der Gesetzgebung zu Hassverbrechen, so der LSVD: "In den Bestimmungen zur Hasskriminalität im Strafgesetzbuch (§ 46 (2) StGB) müssen ausdrücklich auch homosexuellen- und transfeindliche Motive benannt werden. Das wurde bei der Reform 2015 ignoriert." Damals hatte die Regierung nur in der Gesetzesbegründung darauf verwiesen, dass die im Gesetz benannten "sonstigen menschenverachtenden Beweggründe" auch die Merkmale "sexuelle Orientierung" und "sexuelle Identität" umfassen können. "Wenn homosexuellen- und transfeindliche Hasskriminalität nicht ausdrücklich im Gesetz benannt ist, fallen diese Motive in der Praxis der polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen und damit auch bei der Strafzumessung in der Regel unter den Tisch", meint der LSVD.

Erst im letzten Jahr hatte die Bundesvereinigung Trans* eine Überprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen, in diesem Fall durch den Menschenrechtsrat, genutzt, um der Regierung vorzuwerfen, die Menschenrechte von trans und nicht-binären Personen zu verletzen und internationalen Verpflichtungen nicht nachzukommen (queer.de berichtete). (nb/pm)

 Update  26.9., 10.15h: Auch Bundesvereinigung Trans* stellte Forderungen

Laut einer Pressemitteilung vom Mittwoch hat sich auch die Bundesvereinigung Trans* mit einem Parallelbericht an der Diskussion zur Umsetzung des Sozialpakts beteiligt. Kim Trau von der Organisation sprach persönlich vor dem Ausschuss: "In meiner Rede habe ich auf drei der wichtigsten aktuellen Herausforderungen hingewiesen, die Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten diskriminieren und die es dringend zu ändern gilt. Dabei geht es erstens um die rechtliche Anerkennung des Geschlechts, diese sollte – wie es u.a. der Europarat empfiehlt – mit schnellen, transparenten und zugänglichen Verfahren, die auf Selbstbestimmung basieren, ermöglicht werden."

Punkt zwei sei die Schaffung einer "individualisierten, zugänglichen, bedürfnisorientierten Gesundheitsversorgung und -behandlung für alle Menschen mit diversen Geschlechtsidentitäten", so Trau laut der Pressemitteilung. "Und drittens muss Personen, die unter Vormundschaft stehen, der Zugang zu den Verfahren zur rechtlichen Anerkennung des Geschlechts im Falle nicht unterstützender Vormundschaft ermöglicht werden. Wir fordern Deutschland auf diese Änderungen durchzuführen und seinen internationalen Vertragsverpflichtungen nachzukommen."

#1 Nutzt_Alleine_NichtsAnonym
  • 25.09.2018, 18:09h
  • Das ist ein schönes und wichtiges Plädoyer, aber allein diese Ermahnung nutzt bei unserer GroKo nichts, leider.
    Wie oft schon wurden in der Vergangenheit Stimmen laut und Merkels letzte Aktion diesbezüglich war das Stimmen gegen die Eheöffnung. Insofern muss sich da schon eine andere Partei in der Regierung befinden, dass der wichtige Appell bei der deutschen Regierung auf Engagement stößt.
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#2 TimonAnonym
  • 25.09.2018, 20:10h
  • Berechtigte Forderung, aber das wird es mit unserer schwarz-roten Bundesregierung nicht geben.

    Die Union ist eh dagegen und will nicht noch mehr ihrer rechter Wähler an die AfD verlieren. Und die SPD nickt eh immer alles ab, was die Union ihr vorsetzt. Da wird mal pro forma ein wenig Empörung geheuchelt, aber am Ende doch "mit Bauchschmerzen", "angespanntem Geduldsfaden", etc. durchgewunken...
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#3 michael008
  • 25.09.2018, 20:49hDüsseldorf
  • Antwort auf #2 von Timon
  • Da die Union bezüglich der LGBTTI Rechte nichts vorlegen wird, kann die SPD auch nichts abnicken.
    Nur mal wieder so, weil es Spass macht.
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