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Landeskirche Württemberg scheut Eheöffnung auch weiterhin

Am Mittwoch hat die 15. Württembergische Evangelische Landessynode es wiederholt versäumt, die Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen

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Am Mittwoch hat die 15. Württembergische Evangelische Landessynode es wiederholt versäumt, die Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Ein Antrag, der zumindest die öffentliche Segnung erlauben würde, wurde zwar in die Synode eingebracht, eine endgültige Entscheidung fällt jedoch erst im Frühjahr 2019.

Der Entwurf sieht vor, Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in einem öffentlichen Gottesdienst in bis zu einem Viertel der Kirchengemeinden zu ermöglichen, wenn eine Dreiviertelmehrheit des Kirchengemeinderats und der Pfarrer*innen dieser zustimmt. Der Kirchenrat darf jedoch erst darüber entscheiden, wenn er vorher vom Oberkirchenrat dazu ermächtigt wurde. An der Praxis der nicht öffentlichen Segnungen im Rahmen der Seelsorge soll festgehalten werden.

Der aktuelle Antrag zu den Segnungsgottesdiensten ist nicht mehr als eine Farce

«Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist enttäuscht, dass auch ein Jahr nach der Öffnung der Ehe gleichgeschlechtliche Paare von kirchlichen Trauungen und öffentlichen Segnungen in der Evangelischen Landeskirche Württemberg ausgeschlossen bleiben. Der aktuelle Antrag zu den Segnungsgottesdiensten ist nicht mehr als eine Farce, sind die vorgesehenen Hürden für gleichgeschlechtliche Paare doch so hoch, dass es de facto nur wenigen Paaren möglich sein wird, ihre Ehen in einem Gottesdienst segnen zu lassen. Traugottesdienste bleiben Lesben und Schwulen auch mit dem neuen Antrag verwehrt», so Brigitte Aichele-Frölich, Landesvorstand des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) Baden-Württemberg.

Ständerat stimmt dem Diskriminierungsschutz zu – mit Abstrichen

Die Landeskirche Württemberg ist eine der letzten Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die bisher weder die öffentliche Segnung noch die öffentliche Trauung von gleichgeschlechtlichen Paaren erlaubt.


«Wir möchten die Mitglieder der Landessynode daran erinnern, dass es bei der Ehe nicht auf ihre äußere Form ankommt, sondern auf ihren Inhalt. Entscheidend sind die Liebe, der Zusammenhalt und das Versprechen, in guten wie in schlechten Zeiten füreinander da zu sein und nicht das Geschlecht. Das muss im Jahr 2018 auch die Landeskirche Württemberg erkennen», erklärt Aichele-Frölich weiter.

Erst vor wenigen Tagen haben die evangelisch-lutherischen Kirchen in Oldenburg die Traugottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet und sich öffentlich für die vergangene Diskriminierung gegenüber Lesben und Schwulen entschuldigt. Die Landeskirchen im Rheinland, in Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz und in Baden haben ebenfalls mit der Öffnung der Traugottesdienste bewiesen, dass die Akzeptanz vielfältiger Lebensweisen in der Kirche möglich und wünschenswert ist.


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