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Einkommensteuerrecht

Bundestag stellt gleich­geschlechtliche Eheleute rückwirkend gleich

Still und heimlich hat die Regierung die letzte Benachteiligung von verheirateten Homo-Paaren im Steuerrecht beseitigt.


Von 2001 bis 2013 wurden verpartnerte Homo-Paare bei der Einkommensteuer wie Fremde behandelt – diese Diskriminierung gegenüber heterosexuellen Eheleuten ist jetzt beseitigt worden (Bild: DIE LINKE Brandenburg / flickr)

  • 14. November 2018, 11:35h 11 2 Min.

Der Bundestag hat bereits am vergangenen Donnerstag die rückwirkende Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Ehegatten im Einkommensteuerrecht beschlossen. Die entsprechende Regelung ist in Artikel 13 des "Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften" (PDF) festgelegt. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung hatte diese Regelung noch nicht enthalten (PDF).


Die Entscheidung betrifft viele Homo-Paare, die vor fünf Jahren bereits verpartnert waren und inzwischen ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln ließen oder eine Eheschließung bis Ende Dezember 2019 planen. Der Hintergrund: Vor 2013 wurden Homo-Paare im Einkommensteuerrecht wie Fremde behandelt und kamen damit nicht in den Genuss des Einkommensteuersplittings, von dem besonders Paare mit unterschiedlichem Einkommen profitieren. Mitte 2013 erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung für grundgesetzwidrig (queer.de berichtete). Nach dem Urteil erhielten allerdings nur verpartnerte Paare tatsächlich den günstigeren Tarif rückwirkend, die Einspruch gegen ihre Steuerbescheide zwischen 2001 und 2012 eingelegt hatten – alle anderen gingen leer aus.

Finanzgericht stellte sich hinter Homo-Paare

Ganz freiwillig ist die nun beschlossene Gleichstellung nicht, denn im Eheöffnungsgesetz ist festgelegt, dass die Eheschließung rückwirkend zum Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft gilt. Das SPD-geführte Finanzministerium lehnte diese rückwirkende Gleichstellung zwar zunächst ab, weil hohe Rückforderungen befürchtet wurden. Im August diesen Jahres entschied aber das Finanzgericht Hamburg, dass das Finanzamt rückwirkend die gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen muss (queer.de berichtete).

Die rückwirkende Gleichstellung erfolgt nicht automatisch: In dem Gesetz ist festgelegt, dass alle gleichgeschlechtlichen Ehepaare, die ihre Lebenspartnerschaft bis zum 31. Dezember 2019 umwandeln ließen, bis zum 31. Dezember 2020 die Aufhebung ihre Steuerbescheide beantragen können. Dabei geht es um Steuerbescheide, die nach der Gleichstellung im Jahre 2013 nicht mehr geändert werden konnten, weil sie bereits bestandskräftig waren oder weil die Festsetzungsfrist abgelaufen war.

Der Lesben- und Schwulenverband begrüßte das Einlenken der Politik. Man habe in den letzten Wochen in vielen Briefen und Gesprächen immer wieder versucht, das Bundesfinanz- und das Bundesjustizministerium umzustimmen, erklärte LSVD-Justizexperte Manfred Bruns. Er wies darauf hin, dass sich Betroffene aber auf das neue Gesetz erst berufen können, wenn es im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist. Vorher muss der Bundesrat noch zustimmen. Diese Zustimmung sei aber hinsichtlich des Artikels 13 nur eine Formalie. (dk)

#1 Simon HAnonym
  • 14.11.2018, 13:15h
  • Das wurde ja auch Zeit. Über ein Jahr nach der Eheöffnung und 5 Jahre (!) nach der Gleichstellung im Steuerrecht, wurde das wirklich höchste Eisenbahn.

    Aber selbst da wurde wieder Ungerechtigkeit eingeführt, da man das erst beantragen muss. Dass Unrecht wieder gut gemacht wird und der Staat für eine Fehler genauso einsteht wie jeder andere es auch muss, sollte doch wohl selbstverständlich sein und auch ohne Antrag funktionieren...
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#2 MatsAnonym
  • 14.11.2018, 13:45h
  • Damit mag jetzt vielleicht die letzte Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare im Steuerrecht beseitigt sein, aber es gibt ja noch andere Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Ehen, die bisher noch nicht angegangen wurden - z.B. im Abstammungsrecht.
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#3 GeorgB
  • 14.11.2018, 14:14h
  • Antwort auf #1 von Simon H
  • "Aber selbst da wurde wieder Ungerechtigkeit eingeführt, da man das erst beantragen muss. "
    Das müssen alle anderen, egal ob gemischt- oder gleichgeschlechtliche Ehepaare, auch heute noch beantragen. Für manche Paare ist es nämlich besser, eine getrennte Veranlagung und kein Splitting vorzunehmen. Es kommt auf den Einzelfall an. Von daher kann man gleichgeschlechtlichen Paaren nicht die Wahlmöglichkeiten nehmen, die alle anderen Paare auch haben.
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