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Initiative zur Erinnerung an homosexuelle NS-Opfer erhält weiteren Dämpfer

Blick in den Plenarsaal des Bundestags Blick in den Plenarsaal des Bundestags
Blick in den Plenarsaal des Bundestags
Quelle: dpa/AFP/Archiv
Parlamentspräsident Schäuble regiert nach Angaben der Organisationen ablehnend

Die Initiative zur Erinnerung an die Leiden homosexueller NS-Opfer während der Holocaustgedenkstunde des Bundestags 2021 hat nach eigenen Angaben einen weiteren Dämpfer erhalten. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) reagierte ihren Angaben vom Freitag zufolge erneut ablehnend auf ihre Forderung, die sie in einer öffentlichen Eingabe erhoben hatten.

Schäuble teilte der Initiative nach deren Angaben mit, er sehe zum gegenwärtigen Zeitpunkt "keine Veranlassung", sich bereits mit den Planungen der Gedenkfeier für das Jahr 2021 zu befassen. Außerdem stehe er "der Aufteilung des Gedenkens in einzelne Opfergruppen (...) aus grundsätzlichen Erwägungen skeptisch gegenüber". Die Organisatoren kündigten an, weiter für ihr Anliegen zu kämpfen.

Die Initiative um den Autoren und Historiker Lutz van Dijk möchte erreichen, dass bei der jährlichen Gedenkveranstaltung des Bundestags zum Holocaust im übernächsten Jahr ein Vertreter der Opfergruppe der Homosexuellen spricht. Sie wird unter anderem von Holocaustüberlebenden, dem Internationalen Auschwitzkomitee, dem Lesben- und Schwulenverband Deutschland und Historikern unterstützt.

Die Organisatoren setzen sich seit 2018 für dieses Anliegen ein und konnten nach eigenen Angaben die Vertreter von SPD, Grünen, FDP und Linken im Bundestagspräsidium dafür gewinnen. Parlamentspräsident Schäuble und der Vertreter der Union in dem Gremium, Hans-Jürgen Friedrich (CSU), signalisierten demnach bislang keine Zustimmung.

Schäuble habe "formal" das letzte Wort, erklärten sie am Freitag. Es sei jedoch nicht mit ihrem "demokratischen Grundverständnis" vereinbar, wenn er sich dabei über die Mehrheit des Präsidiums des Bundestags hinwegsetze. Sie wollten weiterhin eine öffentliche Debatte forcieren. Sollte sich an deren Ende herausstellen, dass "wesentliche Mehrheiten" in zentralen Institutionen ebenfalls dieser Meinung seien, würden sie dies letztlich akzeptieren.

Der Bundestag erinnert anlässlich des Holocaustgedenktags am 27. Januar jedes Jahr an die Opfer des Nationalsozialismus. Der Akt des Gedenkens wird von der kompletten Staatsführung besucht und viel beachtet. 2017 wurde dabei in herausgehobener Weise der Morde an Behinderten im Rahmen des sogenannten Euthanasieprogramms der Nazis gedacht. 2011 sprach dort erstmals ein Vertreter der Sinti und Roma.

Das NS-Regime bezeichnete Homosexuelle - insbesondere Männer - als "Volksschädlinge" und "Staatsfeinde" und verfolgte sie drakonisch. Zu diesem Zweck gab es eine eigene Polizeibehörde. 50.000 Männer wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt. Schätzungen zufolge wurden außerdem bis zu 15.000 Schwule in Konzentrationslager gebracht und dort oftmals besonders grausam gequält. Mehr als die Hälfte starb.

afp.com

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