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LSVD warnt vor Teenstar

Sachsen: Homo-"Heiler" veranstalten Sexualaufklärung an Schulen

Auch an sächsischen Grundschulen soll der umstrittene Verein Teenstar sein Unwesen treiben. Der LSVD fordert nun Konsequenzen.


Auf seiner Website präsentiert sich Teenstar als "ganzheitliches Programm zur Sexualpädagogik"

  • 30. April 2019, 11:14h 30 4 Min.

Zu Update springen: In eigener Sache (14.05.2022)

Der sächsische Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) hat am Dienstag davor gewarnt, dass die Präsenz des homophoben Vereins Teenstar an Schulen des Freistaates eine Gefahr für Kinder und Jugendliche sei. Vor einem halben Jahr machte die Homosexuelle Initiative (HOSI) Salzburg publik, dass der christliche motivierte Verein an Schulen Sexualaufklärung betreibt, obwohl er "homophobe Ansichten verbreitet" – etwa, dass Homosexualität "heilbar" sei (queer.de berichtete).

In von der Wochenzeitung "Falter" veröffentlichten Teenstar-Materialien für Ausbilder heißt es etwa, dass Schwule und Lesben durch eine "Kombination von Therapie, speziellen Selbsthilfegruppen und geschulter Selbstsorge" das eigene "heterosexuelle Potential" entwickeln könnten. Laut LSVD hat Teenstar Workshops an sächsischen Grundschulen durchgeführt.


Eine Seite aus den Teenstar-Materialien, die das Magazin "Falter" veröffentlicht hatte

"Eine ultrakonservative Sexualmoral und das Predigen von Umpolungsangeboten für Homosexuelle hat an sächsischen Schulen nichts zu suchen. Teenstar ist eine Gefahr für Kinder und Jugendliche", erklärte Tom Haus, Landesvorstandsmitglied beim LSVD Sachsen. "Die sächsische Landesregierung hat dafür zu sorgen, dass Teenstar der Zugang zu Bildungseinrichtungen verwehrt wird und Lehrkräfte wie Verwaltung vor diesen Angeboten gewarnt werden." Die Fraktion der Linken im Sächsischen Landtag befragt nun die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage zu den Aktivitäten von "Teenstar" in Sachsen.

In Österreich hat die im Bildungsministerium angesiedelte Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung die Workshops von Teenstar als eine Gefährdung von Kindern und Jugendlichen eingestuft. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) empfiehlt inzwischen öffentlich, den Verein nicht mehr an Schulen unterrichten zu lassen.

Katholische Kirche wirbt für Homo-"Heiler"

Teenstar ist in Deutschland unter Homo-Gegnern gut vernetzt. Sogar die Deutsche Bischofskonferenz macht auf ihrer Präventionsseite Werbung für den Verein.


Die katholische Kirche in Deutschland hat keine Berührungsängste mit den Anhängern der "Konversionstherapien"

Der Verein wird auch von der Offensive Junge Christen (OJC) unterstützt und hat Verbindungen zur sogenannten "Demo für Alle" um Hedwig von Beverfoerde. Die Leiterin von Teenstar Deutschland nahm 2017 an einem Kongress der homo- und transfeindlichen Bewegung als Rednerin teil (queer.de berichtete). Bei einem internationalen Vernetzungstreffen von Homo-"Heilern" im letzten Herbst in Budapest lagen Materialien von Teenstar aus (queer.de berichtete).

Derzeit gibt es in Deutschland eine Debatte um das Verbot von "Konversionstherapien", also "Heilungsangeboten" für Homo- oder Transsexuelle. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) berief deshalb in diesem Monat eine Fachkommission ein, die Vorschläge für einen Gesetzentwurf machen soll (queer.de berichtete). Kurz vor Ostern debattierte der Bundesrat auch erstmals einen Antrag mehrerer Länder, die Bundesregierung zu einem Verbot aufzufordern (queer.de berichtete). In der Europäischen Union hat bislang einzig Malta ein derartiges Verbot von Homo-"Heilung" beschlossen.

Bereits seit Jahren warnen Psychologenverbände davor, dass die "Heilung" von Schwulen und Lesben nicht möglich sei und Homosexuelle mit Konversionstherapien in den Selbstmord getrieben werden könnten. Der Weltärztebund verabschiedete deshalb 2013 eine Stellungnahme, nach der derartige Behandlungen "die Menschenrechte verletzen und nicht zu rechtfertigen" seien (queer.de berichtete). (dk)

 Update  14.05.2022: In eigener Sache

Dieser Artikel war vom 27. Juni 2019 bis zum 14. Mai 2022 nach einer Klage von Teenstar und einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Köln nicht aufrufbar.

Verboten wurde uns zum einen der Einstiegssatz:

Der sächsische Landesverband des Lesben- und Schwulenverbandes in Deutschland (LSVD) hat am Dienstag davor gewarnt, dass die Präsenz des homophoben Vereins Teenstar an Schulen des Freistaates eine Gefahr für Kinder und Jugendliche sei.

Zum anderem durften wir das folgende Zitat von LSVD-Vorstand Tom Haus nicht weiterverbreiten:

"Eine ultrakonservative Sexualmoral und das Predigen von Umpolungsangeboten für Homosexuelle hat an sächsischen Schulen nichts zu suchen. Teenstar ist eine Gefahr für Kinder und Jugendliche".

Gegen diesen Beschluss des Landgerichts Köln legten wir Widerspruch ein. Nach einem dreijährigen Rechtsstreit haben wir auf vollständiger Linie gewonnen.

Wir weisen darauf hin, dass der LSVD Sachsen nach Veröffentlichung unseres Berichts eine Unterlassungserklärung zu seiner Presseerklärung abgegeben hat. Darin heißt es u.a. wörtlich:

[…] Gleichwohl ist unsere Mandantschaft nach anwaltlicher Rücksprache der Meinung, dass zwei Formulierungen in dem von Ihnen beanstandeten Text ungenau und missverständlich sind, so dass diese nicht weiterverbreitet und behauptet werden sollen.

Aus diesem Grunde erklären wir namens und im Auftrage unserer Mandantschaft – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudizwirkung, gleichwohl rechtsverbindlich -, dass diese sich gegenüber Ihrem Mandanten verpflichtet, es bei Meidung einer Vertragsstrafe, die im Fall der Zuwiderhandlung von Ihrem Mandanten nach billigem Ermessen zu bestimmen und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen ist, zu unterlassen, öffentlich zu behaupten und/oder zu verbreiten,

1. in den Schulungsunterlagen von TeenSTAR Deutschland in Sachsen würden Umpolungs- bzw. Konversionstherapien befürwortet,
2. TeenSTAR predige an sächsischen Schulen Umpolungsangebote und stelle daher eine Gefahr für Kinder und Jugendliche dar,

[…] Diese Unterlassungserklärung wird im Interesse einer schnellen Beilegung des Rechtsstreits abgegeben. Eine Zahlung der Rechtsverfolgungskosten wird nicht erfolgen. […] "

#1 MonomiloAnonym
  • 30.04.2019, 11:31h
  • Wie kann so n Verein egtl überhaupt noch mit dem GG vereinbar sein ey....?
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#2 Hyenadyke
  • 30.04.2019, 11:56hKöln
  • An Grundschulen? Und das selbe Klientel regt sich über angebliche "Frühsexualisierung" auf? Und ich dachte, die Kinderlein sollen nach deren Willen erst im zarten Alter von 21 Jahren mit solchem Schmuddelkram konfrontiert werden ...
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#3 Michael1200Anonym
  • 30.04.2019, 12:02h
  • Sollten wir nicht alle mal gaaanz viel Infomaterial von diesem Verein anfordern?
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