US-Kartellbehörde untersucht Amazon Marketplace

Die US-Kartellbehörde Federal Trade Commission (FTC) befragt Händler, um herauszufinden, ob der E-Commerce-Riese Amazon seine Marktmacht zur Behinderung des Wettbewerbs missbraucht.

Die Ermittlungen der FTC sind Teil einer breiteren Untersuchung der dominanten Stellung, die Unternehmen wie Amazon, Google und Facebook in der US-Wirtschaft einnehmen. Die FTC ermittelt auch gegen Facebook, während das Justizministerium Google untersucht. Separat haben 50 Generalstaatsanwälte der US-Bundesstaaten eine kartellrechtliche Untersuchung von Google angekündigt. Der Justizausschuss des US-Repräsentantenhauses überprüft ebenfalls große Technologieunternehmen. Im Falle Amazons geht es der FTC vor allem um die Frage, ob Amazon im Wettbewerb einen unfairen Vorteil gegenüber Drittanbietern hat, wenn es ähnliche Produkte wie diese auf seiner eigenen Plattform verkauft.

Eine zentrale Aufgabe für die FTC, so schreibt Bloomberg, ist die Abgrenzung der Märkte von Amazon. Das Unternehmen definiert sich selbst als Einzelhändler, der online und offline mit Konkurrenten konkurriere und nur einen bescheidenen Anteil von vier Prozent am US-Einzelhandelsmarkt habe. Wenn der Markt von Amazon enger als Online-Shopping definiert wird, so steigt dieser Anteil allerdings auf fast 40 Prozent. Die Eingrenzung des Marktes auf Produktkategorien, wie beispielsweise elektronische Bücher, verleiht Amazon eine noch größere Dominanz.

Der österreichische Standard spekuliert in einem aktuellen Beitrag, dass die Ermittlungen gegen Amazon bereits Bestandteil des US-Präsidentschaftswahlkampfes im kommenden Jahr sein könnten. Tatsache ist, dass die Trump-kritische Tageszeitung Washington Post im Besitz von Amazon-Gründer Jeff Bezos ist.

In Europa hat die EU-Kommission im Juli dieses Jahres eine Untersuchung zu Amazon Marketplace eingeleitet. Die Brüsseler Wettbewerbshüter gehen ähnlich wie die FTC der Frage nach, ob Amazon als Betreiber Daten aus seiner Plattform nutzt, um sich gegenüber den Händlern einen unerlaubten Vorteil zu verschaffen.

Zum Bloomberg-Bericht