Brandenburg: Hunderte gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen

Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten

Seit dem 1. Oktober 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten

Foto: Britta Pedersen / dpa
Von: Roman Scheck

Potsdam – In Brandenburg sind in den vergangenen zwei Jahren Hunderte gleichgeschlechtliche Ehen geschlossen worden, die meisten davon in der Landeshauptstadt Potsdam. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur. „Allein im vergangenen Jahr fanden 94 Trauungen statt“, so die Stadtsprecherin Juliane Güldner. 2019 sind es bisher 57. Oranienburg (Oberhavel) verzeichnet 55 gleichgeschlechtliche Ehen, Frankfurt (Oder) 27, Cottbus meldet zwölf. Ein Großteil der Paare lebte schon vorher in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. „Diese sind dann in eine Ehe umgewandelt worden“, erklärt Güldner.

► Seit dem 1. Oktober 2017 ist die „Ehe für alle“ in Deutschland möglich, eingetragene Lebenspartnerschaften können beim Standesamt umgewandelt werden. Fast 33 000 gleichgeschlechtliche Paare haben bereits geheiratet. Damit ist schon heute jede 14. neue Ehe gleichgeschlechtlich, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht.

In Cottbus wurden mehr männliche Paare getraut, in Frankfurt (Oder) und Oranienburg mehr weibliche Paare. In Potsdam ist das Verhältnis fast ausgeglichen.

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Der Lesben und Schwulenverband (LSVD) sieht in der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland einen Meilenstein für eine vielfältige Gesellschaft. „Dadurch ist auch die Akzeptanz für Schwule und Lesben deutlich gestiegen“, sagt LSVD-Sprecher René Mertens.

Und: „Es wird häufig vergessen, dass wir jahrelang dafür gekämpft haben“, betont Mertens. Der Kampf habe sich gelohnt, dennoch gebe es noch viele Baustellen: So sei vor allem in Schulen Homo- und Transphobie weit verbreitet.

Zudem werde bei lesbischen Paaren nur eine Partnerin offiziell Mutter. Ehepaare, die aus Mann und Frau bestehen, hätten dieses Problem nicht. Selbst wenn dort der Vater nicht der biologische Vater sei, werde dieser rechtlich als Elternteil gesehen.

Computerprobleme im Griff

Noch bis 2018 kämpften auch viele Brandenburger Kommunen noch mit Problemen bei der Darstellung der Partner im Computersystem. „Gleichgeschlechtliche Ehen konnten mit der im Standesamt verwendeten Software im elektronischen Register nur mit einer fehlerhaften Bezeichnung der Ehegatten beurkundet werden“, berichtet Güldner. Und obwohl es sich entweder um zwei Männer oder zwei Frauen handelte, wurde stets ein Partner mit dem Leittext „Ehemann“, der oder die andere mit „Ehefrau“ bezeichnet. Die Fehler sind mittlerweile behoben, zuvor fehlerhafte Einträge nachträglich richtiggestellt.

Kirchliche Trauung nicht so gefragt

Auch wenn sich die Paare nach der standesamtlichen Eheschließung nun auch kirchlich trauen lassen können, wurde von gleichgeschlechtlichen Paaren in Brandenburg davon - zumindest bei der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) - kaum Gebrauch gemacht. Lediglich sieben gleichgeschlechtliche Trauungen habe es 2018 gegeben, so EKBO-Sprecherin Heike Krohn-Bräuer. Bereits von 2002 bis 2016 war es in der EKBO bereits möglich, dass Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in einer Andacht um den Segen Gottes für ihren gemeinsamen Weg bitten konnten. Denn: „Seit April 2016 sind diese Traugottesdienste liturgisch und rechtlich gleichgestellt“, so Krohn-Bräuer.

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