Mittelstandsverbund ZGV: Datenschatzkammern der Digitalplattformen öffnen

Der Mittelstandsverbund ZGV, dem unter anderem Gruppen wie Hagebau und Intersport angehören, hat eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft finanziert, welche die Rahmenbedingungen mittelständischer Händler im Wettbewerb mit Plattformunternehmen wie Amazon untersucht hat. Eine Folgerung: Unternehmen wie Amazon sollten ihre Daten mit kleineren Wettbewerbern teilen müssen.

Im Fokus der Studie, so heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung des ZGV, stehe die Verbesserung der Rahmenbedingungen der digitalen Plattformökonomie für mittelständische Kooperationen im Einzel- und Großhandel sowie Dienstleistungssektor. Datenschutz und wettbewerbsrechtliche Beschränkungen, die einem umfassenden Data Sharing zwischen den Verbundgruppen und ihren Anschlusshäusern entgegenstünden, fordert ZGV-Hauptgeschäftsführer Ludwig Veltmann, sollten abgebaut werden. Zudem brauche es eine digitale Plattform, über die diese Daten gesammelt und geteilt werden könnten. Entsprechende Grundlagen und einen Ausblick auf mögliche Änderungen des Rechtsrahmens liefern die Autoren der Studie. Sie stellen die Ausgangslage für den kooperierenden Mittelstand in der digitalen Wirtschaft dar und analysieren Handlungsoptionen nach bestehendem Recht. Beklagt wird die Asymmetrie des Datenzugangs zwischen großen Händlern und Marktplatzbetreibern wie Amazon und mittelständischen Händlern, die auf dem Marktplatz Produkte anbieten. Nach Einschätzung der Autoren hätten große Plattformen eine besondere Verantwortung und müssten den Zugang zu Daten gleichberechtigt ausgestalten. Die Experten der Studie empfehlen daher eine rechtliche Regulierung hin zu mehr Datenzugang. Der Zugang zu Daten reiche allerdings insbesondere für mittelständische Unternehmen nicht aus. Wirklich erfolgsversprechende Geschäftsmodelle bedürfen einer weiteren Aufarbeitung von Daten. Notwendig wäre daher eine unabhängige Vertrauensinstanz, die die Daten-Zugangsberechtigung verwaltet, Daten sammelt und zu Informationen verarbeitet. Möglich und zielführend erscheine es, eine solche Vertrauensinstanz im Sinne einer Genossenschaft oder Kooperation auszubauen. Die auf der Plattform tätigen Unternehmen wären dann Shareholder und Nutznießer dieser Datensammlung.

Gegenüber dem Handelsblatt sagte Verbandschef Veltmann: „Wir treten nicht für die Zerschlagung von Amazon ein, aber wir hätten gern ein ebenes Spielfeld: dass die Daten, die Amazon nutzt, auch von anderen genutzt werden können, die ja zur Entstehung dieser Daten aktiv beigetragen haben.“ Das Handelsblatt berichtet ebenfalls, dass sich im Bundeswirtschaftsministerium der Entwurf eines neuen Kartellrechts in der Abstimmung befinde. Dem Entwurf zufolge soll das Bundeskartellamt den Datenzugang für kleine Wettbewerber erleichtern. Geplant sei auch ein „Selbstbevorzugungsverbot“ für Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb. Parallel arbeitet auch die EU-Kommission an neuen Regulierungsvorschlägen für die digitalen Dienstleister, die auch Amazon betreffen könnten.

Zur Pressemitteilung des ZGV
Zum Bericht des Handelsblatt