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Jahrestag

Zwei Jahre Ehe für alle: Noch immer Verbesserungsbedarf

33.000 gleichgeschlechtliche Paare sind in Deutschland bislang in den Hafen der Ehe eingelaufen. Neben der Freude über die Gleichstellung fordern LGBTI-Aktivisten aber noch weitere Reformen.


Erst vor 24 Monaten wurde das Ehe-Verbot für Schwule und Lesben in Deutschland abgeschafft (Bild: Twittter / Grüne Berlin)

Vor genau zwei Jahren durften gleichgeschlechtliche Paare endlich heiraten. Deutschland war damit weltweit das 22. Land, das Schwule und Lesben im Ehe-Recht gleichstellte. Das Gesetz gilt als Erfolg: Bundesweit haben deutsche Standesämter bis Ende 2018 rund 33.000 gleichgeschlechtliche Trauungen durchgeführt. Der Anteil an allen Eheschließungen liegt damit bei 7,3 Prozent in den ersten 15 Monaten seit der Ehe-Öffnung, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts hervorgeht (queer.de berichtete). Der Anteil dürfte allerdings sinken, da rund zwei Drittel der Eheschließungen Umwandlungen von bereits existierenden Lebenspartnerschaften sind.

Für LGBTI-Aktivisten ist die erfolgte Ehe-Öffnung nicht der Schlusspunkt. Noch immer gebe es Verbesserungsbedarf, erklärte etwa der Lesben- und Schwulenverband. So würden Kinder in Regenbogenfamilien noch immer diskriminiert, bemängelte LSVD-Sprecherin Gabriela Lünsmann.

Entwurf des Justizministeriums "nicht sachdienlich"

Eine geplante Reform des Abstammungsrechts gehe nicht weit genug: "Die im bisherigen Reformentwurf vorgesehene Mutterschaft der zweiten Mutter ab Geburt aufgrund der Ehe oder aufgrund der Mutterschaftsanerkennung ist ein wichtiger Schritt", so Lünsmann. "Allerdings ist die im Entwurf vorgesehene unterschiedliche rechtliche Behandlung von privaten Samenspenden und ärztlich assistierter künstlicher Befruchtung bei den Anfechtungsrechten nicht sachdienlich. Der LSVD kritisiert an dem Entwurf auch, dass Vereinbarungen vor der Zeugung ausdrücklich ausgeschlossen und insgesamt keine verbindlichen Elternschaftsvereinbarungen zugelassen werden." Zudem lehne der Entwurf die Verteilung von elterlicher Verantwortung auf mehr als zwei Personen ausdrücklich ab und "sieht keinen selbstbestimmten Eintrag von trans- und intergeschlechtlichen Eltern in der Geburtsurkunde vor".

Auch für die Familiengründung von Zwei-Väter-Familien müssten "einvernehmliche familienrechtliche Lösungen" gefunden werden, beispielsweise durch die Möglichkeit des rechtsverbindlichen Verzichts der leiblichen Mutter auf die Verwandtschaftsbeziehung zum Kind, sofern dieser keine finanziellen Hintergründe habe. "Im Interesse des Kindeswohls sind zudem klare rechtliche Regelungen zur Vaterschaft für Kinder erforderlich, die aus ausländischen Leihmutterschaften mit Vätern aus Deutschland hervorgehen", so Lünsmann. Die Aktivistin forderte: "Kein Kind darf bezüglich seiner Familienform benachteiligt werden."

/ lsvd | LSVD: Noch ist nicht alles gut
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Das Gesetz "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (PDF) war am 30. Juni 2017 im Bundestag nach einer aufregenden Woche beschlossen worden: Nur wenige Tage zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Unterstützung für eine freie Abstimmung signalisiert, daraufhin wurde auf Druck des Koalitionspartners SPD eine Abstimmung für den letzten Sitzungstag des Bundestages vor den Wahlen anberaumt. Am Ende stimmten zwar drei Viertel der Unionsabgeordneten gegen die Gleichbehandlung, allerdings votierten alle anderen Fraktionen geschlossen dafür und sorgten somit für eine deutliche Mehrheit.

In sozialen Netzwerken feiern neben Aktivisten auch Politiker und Ministerien die Gleichstellung. Das FDP-geführte nordrhein-westfälische Integrationsministerium gratulierte etwa jenen 8.221 Ehepaaren, die sich im bevölkerungsreichsten Bundesland das Ja-Wort gegeben haben.

/ ChancenNRW
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Berlins Wirtschaftssenatorin Ramona Pop feierte mit den Worten "Liebe gewinnt" den Jahrestag. Die Grünenpolitikerin ergänzte: "In unserer Gesellschaft soll jede und jeder selbstbestimmt lieben und leben können!"

/ RamonaPop
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Der Bundestagsabgeordnete Jan-Marko Luczak – der 2017 zu jener christdemokratischen Minderheit gehört hatte, die für die Gleichbehandlung von Schwulen und Lesben im Eherecht stimmte – schrieb auf Twitter: "Liebe hat gesiegt".

/ JM_Luczak
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Europa-Staatsminister Michael Roth bezeichnete die Ehe-Öffnung als einen "Sieg für Menschenwürde und Freiheit". Gleichzeitig erklärte der offen schwule SPD-Politiker: Doch der Kampf für Gleichstellung ist noch nicht vorbei! In Deutschland, Europa und weltweit." Roth bewirbt sich derzeit um den SPD-Bundesparteivorsitz (queer.de berichtete).

/ MiRo_SPD
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Die Anti-Neonazi-Initiative #HassHilft erinnerte daran, mit welch albernen Argumenten Homo-Gegner einst die Gleichbehandlung abgelehnt hatten: "Stühle heiraten Tische, Menschen heiraten Gemüse! Jeder mit jedem. Chaos. Armageddon. Sodom und Gomorra. Untergang des Abendlands!" 24 Monate später existiert das Abendland aber noch immer und die üblichen Verdächtigen am rechten Rand, die Homosexuelle das Recht auf Eheschließung wieder entziehen wollen, verhalten sich am Jahrestag ruhig.

/ RechtsgegRechts

#1 stephan
  • 01.10.2019, 11:35h
  • Als wir am 19.8.1992 das Aufgebot beim Standesamt bestellt haben, war das ein Termin mit vielen Erwartungen. Dass wir dann quasi zur Silberhochzeit im Oktober 2017 tatsächlich heiraten konnten, war dann aber immer noch überraschend ... GLEICHE RECHTE sind für ein Gemeinwesen existentiell und deshalb sind wir froh darüber und stolz darauf, als Paar und als kleine Rädchen an der Gleichstellung mitgearbeitet zu haben. Viel verbleibt dennoch zu tun, in Deutschland, in (Ost-)Europa und weltweit, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in gesellschaftlicher Hinsicht! Leider müssen wir auch heute in Deutschland immer noch aufpassen, wo wir Hand und Hand gehen, wo wir und Küssen gefahrlos küssen können! Mit Anfang fünfzig haben wir uns damit angefunden, dass wir das Ende dieses Kampfes nicht erleben werden, ABER wir werden auch nicht aufhören zu kämpfen!
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#2 PetterAnonym
  • 01.10.2019, 11:35h
  • Solange es im Abstammungsrecht nach wie vor Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Eltern gibt, ist die gleichgeschlechtliche Ehe nach wie vor eine Ehe 2. Klasse.

    Wenn Union und SPD das nicht in vollem Umfang korrigieren und nicht alle Diskriminierungen abbauen (also alle Forderungen umsetzen) sind beide Parteien in Zukunft unwählbar.

    Zwei Jahre ist mehr als genug Zeit, um diese Lücken endlich zu schließen...
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#3 Taemin
  • 01.10.2019, 16:32h
  • Eine kleine Korrektur möchte ich doch anbringen. Die Kanzlerin hatte nicht kurz vorher Unterstützung für eine freie Abstimmung ohne Fraktions- und Koalitionsbindung signalisiert, sondern sie hatte in einem verstotterten Satz ihren Widerstand dagegen aufgegeben, versehentlich einen Tag zu früh, so dass die Abstimmung noch im alten Bundestag stattfinden konnte. Unterstützt hat sie gar nichts, ja sie beharrte noch unmittelbar nach der Abstimmung darauf, die Eheöffnung sei eine schlechte Sache.
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