„Die beste Kanzlei ist die mit Zukunftsperspektiven für junge Menschen, denn diesen gehört die Zukunft. Der Traum, durch Arbeit und Integration voran zu kommen, ist eine Vision. Und nur wer Visionen hat, kann führen.“
Prof. Dr. Tobias Lenz
Arbeitsrecht: Vergütung bei Verlängerung der Arbeitszeit nach einem Erhöhungsverlangen des Arbeit-nehmers gem. § 9 TzBfG
Gesellschaftsrecht: Keine Legitimationswirkung der Gesellschafterliste bei Rechtsmissbrauch
Urlaubsabgeltung bei Doppelarbeitsverhältnis und Anrechnung beim ursprünglichen Arbeitgeber: kein doppelter Urlaubsanspruch nach unwirksamer Kündigung
D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsanspruch gegenüber Versicherer hemmt die Verjährung des Haftungsanspruchs
Herausforderungen im Auslandsgeschäft
2. Rheinländischer Pflegestammtisch
Produkthaftung und Produktsicherheit 05/2024
Hybrider Zertifikatslehrgang an der Universität Münster „Financial Lines / Vermögensschadenhaftpflicht“
13. Fakultätskarrieretag Jura in Freiburg
> mehr
Kontakt > mehr