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KVK BeihilfeService: Angemessenheit von Heilpraktikergebühren
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben unser Informationsangebot im Internet um ein Verzeichnis der beihilfefähigen Höchstbeiträge für Leistungen der Heilpraktiker ergänzt. Dieses Verzeichnis - die Anlage 4 zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 der Hessischen Beihilfeverordnung (HBeiVO) -  finden Sie hier:
 
Wir sind für Sie da
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Herausgeber
KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
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34117 Kassel
www.kvk-kassel.de
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