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KVK BeamtenVersorgungsKasse: Merkblatt zum Altersgeld
Sehr geehrte Damen und Herren,

seit dem 01.03.2014 haben Beamtinnen und Beamte auf Zeit oder auf Lebenszeit nach Maßgabe der §§ 76 und 77 des Hessischen Beamtenversorgungsgesetzes (HBeamtVG) einen Anspruch auf Altersgeld, wenn sie auf ihren Antrag hin ("freiwillig") aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, um z. B. in die Privatwirtschaft zu wechseln. Wir haben in der Zwischenzeit gemeinsam mit unserer Fachaufsicht, dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport, noch Detailfragen zu dieser neuen Leistung im hessischen Versorgungsrecht geklärt und für Sie ein Merkblatt erarbeitet, dem Sie die wesentlichen Informationen über die Voraussetzungen und die Zahlung von Altersgeld entnehmen können.
Das Merkblatt können Sie mit dem folgenden Link abrufen.
Wir sind für Sie da
Ihre KVK BeamtenVersorgungsKasse
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Herausgeber
KVK Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck
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34117 Kassel
www.kvk-kassel.de
service@kvk-kassel.de
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