KADEL Verwaltungs und Dienstleistungs GmbH
 

KADEL Newsletter im Juni 2015 - Überarbeitetes Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) tritt am 1. Juli in Kraft

Sehr geehrte Damen und Herren,

den Klimawandel aufzuhalten, ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Einsparung fossiler Brennstoffe soll dazu einen Beitrag leisten. Wenn man bedenkt, dass ca. 30% des CO²-Ausstoßes in Baden-Württemberg zu Lasten von Heizung und Warmwasser-bereitung in Gebäuden geht, war es nur eine Frage der Zeit, bis das bestehende Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW (EWärmeG) novelliert wurde.

Die neue Fassung tritt nun am 1. Juli in Baden-Württemberg in Kraft.

Neu ist, dass
1) bei Bestandsgebäuden
  • bei der Erneuerung einer zentralen Heizungsanlage 15% Erneuerbare Energien zur Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt werden müssen (statt bisher 10%).
  • Die 15% Erneuerbaren Energien nicht mehr – wie bisher – nur durch Solarthermie erbracht werden können, sondern durch verschiedene so genannte Erfüllungsmöglichkeiten à siehe nachfolgende Abbildungen.
  • Eine Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten zugelassen ist.
  • Durch die einmalige Einholung eines energetischen Sanierungsfahrplans 5% der geforderten 15% Erneuerbare Energien abgegolten werden kann.
    Der Sanierungsfahrplan wird individuell für ein Gebäude erstellt und zeigt mögliche Maßnahmen zur CO²-Einsparung auf. Kosten dafür betragen je nach Gebäudetyp
    500 -1.000 €.  
2) bei Nichtwohngebäuden
  • künftig auch private und öffentliche Nichtwohngebäude ab einer Größe von 50m² in die Nutzungspflicht mit einbezogen werden.
Gleich bleibt, dass
3) bei Neubauten
  • das Bundesgesetz Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) gilt.
Die oben genannten Erfüllungsmöglichkeiten sehen wie folgt aus:

Für Wohngebäude:


 

Alles neu macht der Juni... KADEL praesentiert sich mit einer neuen Website

Für Nichtwohngebäude:
 

Alles neu macht der Juni... KADEL praesentiert sich mit einer neuen Website

Abbildungen: EU-Kommission

Für die Nutzung Erneuerbarer Energien gibt es auch verschiedene Zuschüsse vom Staat.
 

  • Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gewährt Investitions-zuschüsse, wenn die Fördervoraussetzungen nach dem Marktanreizprogramm erfüllt sind.
  • Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) vergibt für energetische Verbesserungen zinsverbilligte Darlehen.
  • Das Landesprogramm „Wohnen mit Zukunft“ bietet ebenfalls finanzielle Unterstützung. Infos unter: www.l-bank.de (Stichworte Privatpersonen/Umweltschutz) 

 
Und wir von Kadel stehen Ihnen gerne für Fragen rund um den Austausch einer Heizungs-
anlage zur Verfügung.
 
Ihr Kadel Team
Sanitär Heizung Lüftung
 

 
Foto

Wir freuen uns über Ihre Rückmeldungen unter
reisinger.remmers@kadel.de
oder 06201 – 944524.

Ihr KADEL Team

 

Wird Ihnen der Newsletter nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie bitte hier!

Der Newsletter ist ein kostenloser Service für alle Kunden von KADEL. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie ihn hier abbestellen.

Impressum | AGB | Copyright © KADEL Verwaltungs- und Dienstleistungs GmbH