|
Freie Demokratische Partei (FDP)
1. Waffenrechtliche Agenda für die kommende Bundestagswahlperiode
a. Festlegungen, Ankündigungen oder Versprechen?
"Eine Verschärfung des deutschen Waffenrechts lehnen wir ab, weil sie nicht mehr Sicherheit bringt. Es geht darum, die Rechte aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen."
- "Denken wir neu" - Das Programm der FDP zur Bundestagswahl 2017, S. 114
"Wir Freie Demokraten lehnen es entschieden ab, das geltende Waffenrecht weiter zu verschärfen. Dies gilt insbesondere für die Forderung, Waffen und Munition zentral zu lagern. Denn solche Lager ließen sich kaum ausreichend vor Einbruch schützen. Wie die Kriminalstatistik zeigt, spielen legale Waffen nur bei einem kleinen Bruchteil aller Straftaten überhaupt eine Rolle. Die Gefahr für die öffentliche Sicherheit geht dagegen vom illegalen Waffenbesitz aus. Diesen wollen wir konsequent verfolgen. Dazu muss der Handel mit illegalen Waffen erschwert werden – insbesondere durch engere Zusammenarbeit von Zoll, Bundes‐ und Landespolizei sowie des Verfassungsschutzes. Auch nach den jüngsten Terroranschlägen in Europa bleibt es falsch, menschenverachtende Verbrechen und das Verhalten unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu verquicken. Das deutsche Waffenrecht ist bereits jetzt viel zu kompliziert und muss deshalb unter wissenschaftlicher Begleitung überprüft werden. Sofern verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern ohne Beanstandung bleiben, dürfen dafür keine Gebühren anfallen. Die Einführung von Waffensteuern lehnen wir ebenso ab wie den Druck auf Vereine, auf das „Sportliche Bewegungsschießen“ (IPSC) zu verzichten."
- Ergänzender Beschluss des Bundesvorstands der FDP zur Bundestagswahl 2017
b. Bundespolitische Agenda, Ziele und Maßnahmen?
Die unter a. genannten Beschlüsse werden die Leitlinie der FDP in der kommenden Bundestagswahlperiode bilden. In der Umsetzung wollen wir weitere Verschärfungen des Waffengesetzes verhindern, die staatliche Kriminalitätsbekämpfung intensivieren, das Waffenrecht überprüfen und vereinfachen, Kostenbelastungen von Waffenbesitzern reduzieren und den Schießsport fördern.
Der Sport ist einer der Schlüssel zu Integration, Inklusion und einer starken Zivilgesellschaft. Menschen unterschiedlicher Herkunft und unterschiedlicher Anlagen finden bei Sport und Spiel zusammen. Der Staat hat sich hinsichtlich einzelner Sportarten neutral zu verhalten und keine Bewertung vorzunehmen. Wir Freie Demokraten setzen uns für die Gleichbehandlung des Schießsports ein und wenden uns gegen eine Diskriminierung dieser Sportarten etwa beim Schul- und Breitensport. Darüber hinaus setzen wir uns für die herausragende Arbeit der Schießsport- und Schützenvereine ein. Sie leisten wertvolle Jugendarbeit. Als Mitglied eines Vereins sind die Jugendlichen Teil einer Gemeinschaft. Sie erfahren Solidarität und werden in ihrer sozialen Entwicklung gefördert. Der Schützensport fördert außerdem positive Eigenschaften, wie Konzentrationsvermögen, innere Ruhe und Ausdauer. Gerade die Schützenvereine stehen für einen Teil der Kultur und Tradition unseres Landes. Diese können wir nur aufrechterhalten, wenn junge Menschen sich dafür begeistern.
Das Ehrenamt ist eine unverzichtbare Säule des Sports. Vor dem Hintergrund der sinkenden Bereitschaft an unentgeltlichem Einsatz für die Gemeinschaft setzen wir Freie Demokraten uns für eine neue Anerkennungskultur ein (z.B. in Schulen, Behörden, Unternehmen), die nichts kosten muss, aber dem Gemeinwohl sowohl ideell als auch materiell dient. Wir werden es nicht zulassen, dass die von uns in der Bundesregierung mit durchgesetzte Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale angetastet wird.
2. Waffenrecht
a. Waffengesetz verschärfen?
Eine Verschärfung deutschen Waffenrechts lehnen wir Freie Demokraten ab.
Vor allem die Notwendigkeit für ein Verbot von bisher nicht verbotenen Waffen sehen wir nicht. Im Fokus des Waffengesetzes muss nach unserer Ansicht der Bürger stehen und dessen Eignung und Zuverlässigkeit für den Waffenbesitz. Der Fokus auf einzelne Waffen und Waffenarten und die damit verbundene Bürokratie geht hingegen fehl. Wer Schusswaffen in mehr oder weniger gefährliche Waffen einteilen will, verkennt erstens die rechtlichen und tatsächlichen Realitäten in Deutschland und führt zweitens wohl meist das Endziel des totalen Verbots von Schusswaffen im Privatbesitz durch scheibchenweise Verbote und Beschränkungen im Schilde. Dies lehnen wir Freie Demokraten ab.
Auch die Forderung nach der zentralen Lagerung von Waffen und Munition ist abzulehnen, da diese Idee ignoriert, dass derartige Lager kaum hinreichend vor Einbruch geschützt werden können. Waffen und Munition müssen daher auch weiterhin geschützt im Privatbesitz verbleiben. Alles andere würde im Übrigen nach unserer Auffassung das Eigentumsrecht an den legal erworbenen Waffen von Sportschützen, Jägern und Waffensammlern ungerechtfertigt beeinträchtigen.
b. Waffengesetz liberalisieren?
Sinnvoll wäre es, das komplizierte Waffenrecht ohne inhaltliche Verschärfung auch unter Einbeziehung der Fachverbände, wie der anerkannten Schießsportverbände zu evaluieren und dann zu vereinfachen und entbürokratisieren, damit es anwendungsfreundlicher wird und mehr Rechtssicherheit bietet. Das geltende Waffenrecht überwacht mit hohem bürokratischem Aufwand zu Lasten von Waffenbesitzern und öffentlicher Verwaltung gerade diejenigen Bürger, die gegenüber der Behörde Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde und Bedürfnis nachgewiesen haben. Gerade das geringfügige Aufscheinen legaler Waffen in der Kriminalstatistik zeigt, dass Sportschützen, Jäger und Sammler Vertrauen verdient haben und nicht mit kleinkarierter Regelungswut und bürokratischer Überwachung drangsaliert werden dürfen.
c. Anforderungen an die sichere Aufbewahrung zurücknehmen?
Die Regeln zur sicheren Aufbewahrung des Waffengesetzes ab 2002 waren ausreichend. Dennoch wurden sie nun 2017 noch schnell vor der diesjährigen Bundestagswahl in Hinblick auf die Waffenschränke unter Außerachtlassung der Betroffenenverbände und der polizeilichen Erkenntnisse und Bedürfnisse durch CDU, CSU, SPD und Grünen unserer Auffassung nach vollkommen unnötig weiter verschärft. Denn Umfragen auf Landesebene zeigten, dass die Landesregierungen kaum valide Erkenntnisse über aufgebrochene Waffenschränke haben; gesetzgeberische Handlungsbedarf bestand daher augenscheinlich nicht. Die Verschärfung setzt vor allem den Nachwuchs erheblichen Mehrkosten für Waffenschränke aus, da dieser sich nicht auf Bestandschutz berufen kann. Hier wurde also auf Veranlassung des Bundesministeriums des Inneren im Bundestag ohne echten Bedarf eine Gesetzesverschärfung zu Lasten alleine der legalen Waffenbesitzer durchgeführt. Wir wollen daher im neuen Bundestag vorrangig prüfen, ob auf Basis der jetzigen Regelung (weitere) Ausnahmen für bestimmte Personen und Situationen dort möglich sind, wo die jetzigen strengen Regelungen unpraktikabel, unzumutbar oder sogar unsicherer sind, als die bis dieses Jahr bewährten Vorschriften, um betroffenen Bürgern und auch Behörden Raum für sachgerechte Lösungen zu verschaffen.
d. Umsetzung Feuerwaffenrichtlinie auf dem Mindestniveau?
Ja. Wie ausgeführt wollen wir keine Verschärfung des deutschen Waffenrechts. Das neue EU-Waffenrecht muss 2018 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dabei wollen wir aber nur diejenigen Verschärfungen in deutsches Recht übernehmen, die wegen europarechtlicher Vorgaben auch nicht zu verhindern sind. Weitere nationale Verschärfungen durch die Hintertür, lehnen wir ab. Wir Freie Demokraten stehen dem Regelungseifer der EU kritisch gegenüber. Dem Subsidiaritätsprinzip ist wieder mehr Geltung zu verschaffen, auch beim Schießsport und beim Waffenrecht. Die Klage der Tschechischen Republik gegen die EU-Feuerwaffenrichtlinie werden wir aufmerksam verfolgen.
e. Umsetzung Feuerwaffenrichtlinie zu Gunsten der Sportschützen?
Ja. Da wir keine Verschärfung des deutschen Waffenrechts wollen, beabsichtigen wir, die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie möglichst schonend durchzuführen. Dazu gehört zentral, dass alle Ausnahmemöglichkeiten für organisierte Sportschützen vollumfänglich im nationalen Recht ausgenutzt werden und so insbesondere die des Art. 6 Abs. 6 der Feuerwaffenrichtlinie. Außerdem ist zu überprüfen, ob bereits in Deutschland bestehende einengende Regelungen, die selbst die verschärfte Feuerwaffenrichtlinie nicht kennt, wirklich erforderlich sind oder gestrichen werden können.
3. Gebühren in Waffensachen?
Die verdachtsunabhängige waffenrechtliche Kontrolle in Privathäusern und Wohnungen von Waffenbesitzern ist von Gerichten als verfassungsmäßiger Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung bewertet worden. Wir akzeptieren diese Rechtsprechung. Mitunter kann man sich jedoch nicht des Gefühls erwehren, dass die Kontrollen immer wieder drangsalierend erfolgen, auch mit Blick auf die Gebührenerhebung. Es ist höchste Zeit, zumindest beanstandungslose Kontrollen gebührenfrei zu gestalten. In den Landesparlamenten werben wir für entsprechende landesrechtliche Regelungen und zahlreiche Bundesländer haben sich auch zur Gebührenfreiheit der beanstandungsfreien verdachtsunabhängigen Kontrolle der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition bekannt. Dieser Weg ist weiter zu beschreiten. Nötigenfalls kann dennoch für uns auch eine Anpassung des Waffengesetzes in Betracht kommen, um der ursprünglichen Intention des Bundesgesetzgebers zur Gebührenfreiheit deutschlandweit Geltung zu verschaffen.
4. Steuerrecht
a. Schießsport gemeinnützige Sportausübung?
Ja, wir Freie Demokraten befürworten die steuerlichen Erleichterungen und Steuerbefreiungen für gemeinnützige Schießsportverbände und -vereine, sowie die Schießsportausübung. Dass Schießsport Sport ist und als solcher der Förderung und Steuerbefreiung bedarf, sowie das ehrenamtliche schießsportliche Engagement wertvoll und schützenswert ist, steht für uns außer Frage. Das gilt insbesondere für den Sport der anerkannten Schießsportverbände und deren Vereine und Mitglieder. Da die anerkannten Verbände durch ihre Organisation und Sportordnung freiwillig die entsprechenden Anforderungen des Waffengesetzes erfüllen, sowie dem Staat durch Aufsicht und Bedürfnisprüfung Verwaltungsarbeit abnehmen, steht ihnen besonderer Schutz und Unterstützung zu. Im Übrigen wird auf die Ausführungen oben zu 1.b. verwiesen.
b. IPSC?
Wie bereits oben unter 1. a. erwähnt, spricht sich der Vorstand der Freien Demokraten ausdrücklich gegen die Diskriminierung des IPSC-Schießsports aus. Diese Disziplin ist Bestandteil der genehmigten Schießsportordnung des BDS und für uns unzweifelhaft förderungswürdiger Sport. Das BMF soll dies ebenfalls anerkennen.
5. Waffenpolitischen Datengrundlage?
Ja. Statt rechtstreue legale Waffenbesitzer mit neuen Pflichten zu adressieren, müssen illegale Waffen stärker in den Fokus von Politik und Sicherheitsbehörden gerückt werden. Hierzu ist die aussagekräftige statistische Erfassung von legalen und illegalen Waffen dringend erforderlich. Es ist ein Unding, dass durch die gegenwärtig unzureichende statistische Erfassung, Aufschlüsselung und Auswertung von Daten den rechtstreuen Sportschützen, Jägern und Waffensammlern die Taten von illegalen Waffenbesitzern oder die Versäumnisse und Fehler anderer vorgehalten werden. Wir wollen daher, dass Waffendelikte aussagekräftig vor Ort erfasst werden, damit Bundeskriminalamt und Bundesministerium des Innern daraus aussagekräftige Statistiken erstellen und nutzen können. Außerdem wollen wir die Schusswaffenkriminalität im Kontext der Gesamtkriminalität, d. h. im tatsächlichen Verhältnis dargestellt haben, damit nicht Einzelfälle aufgebauscht werden. Da Waffenpolitik von öffentlichem Interesse ist, müssen auch die entsprechenden Statistiken öffentlich zugänglich sein, um für den gesellschaftlichen Diskurs zur Verfügung zu stehen.
Lassen Sie uns dazu auch nach der Bundestagswahl im Gespräch bleiben.
|