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KVK ZusatzRentePlus wird noch attraktiver
Betriebsrentenstärkungsgesetz tritt ab dem 01.01.2018 in Kraft
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz sieht unter anderem Verbesserungen bei der riestergeförderten KVK ZusatzRentePlus vor:
  • Erhöhung der Grundzulage
    Die Grundzulage wird von derzeit 154 Euro auf 175 Euro pro Jahr angehoben. Für jedes nach dem 31.12.2007 geborene Kind wird eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr gezahlt, für ältere Kinder beträgt die Kinderzulage 185 Euro.
    Hat also beispielsweise eine teilzeitbeschäftigte Mutter von zwei kleinen Kindern, die 20.000 Euro pro Jahr verdient, einen Vertrag über die KVK ZusatzRentePlus mit Riesterförderung, so muss sie selbst nur 60 Euro pro Jahr aufwenden. Im Gegenzug erhält sie vom Staat insgesamt 775 Euro an Zulagen, die direkt in ihren KVK ZusatzRentePlus-Vertrag eingezahlt werden.
     
  • Keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus riestergeförderter KVK ZusatzRentePlus
    Gesetzlich krankenversicherte Rentenempfänger müssen für riestergeförderte Rentenleistungen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mehr zahlen. Dies gilt mit Wirkung ab dem 01.01.2018 auch für alle Rentner, die bereits eine zulagengeförderte KVK ZusatzRentePlus beziehen.
     
  • Grundsicherung
    Für Menschen, die befürchten, im Alter auf die Grundsicherung angewiesen zu sein und deshalb denken, dass sich eine zusätzliche Altersvorsorge nicht lohnt, wird mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz eine wichtige Verbesserung eingeführt: Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung verbleibt ein Sockelfreibetrag von 100 Euro pro Monat aus einer betrieblichen Altersversorgung. Ist die Betriebsrente höher, bleiben weitere 30 % anrechnungsfrei. Insgesamt können 204,50 Euro monatlich (aktueller Wert, entspricht 50 % der Regelbedarfsstufe 1) an Renteneinkünften aus der betrieblichen Altersversorgung bezogen werden, ohne dass die Grundsicherung gekürzt wird. 

Gern beraten wir Sie, wie Sie mit der KVK ZusatzRentePlus Ihre betriebliche Altersversorgung ausbauen und von der staatlichen Förderung profitieren können.
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