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PRESSEMITTEILUNG

 
     
 

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Algerien, Marokko und Tunesien sind Verfolgerstaaten

Bundestag darf keinen Freifahrtschein für Kriminalisierung von Homosexualität ausstellen

Anlässlich der Ersten Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten erklärt Marion Lüttig, Mitglied im Bundesvorstand des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD):

Die Einstufung der Maghreb-Staaten als sogenannte sichere Herkunftsstaaten wäre eine skandalöse Verharmlosung der dortigen Menschenrechtslage. Staaten, die Homosexualität kriminalisieren, sind nicht sicher, sondern sind Verfolgerstaaten. Für Lesben und Schwule besteht in allen drei Ländern Verfolgungsgefahr. Sie sind gezwungen, ihre Homosexualität zu verbergen, da sie andernfalls schwerwiegende Übergriffe und Diskriminierung durch staatliche wie nichtstaatliche Akteure zu befürchten haben. Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) fordert den Bundestag auf, dieses Gesetzesvorhaben zu Fall zu bringen. Erst 2017 hat der Bundestag ein Gesetz zur Rehabilitierung der Opfer des Homosexuellen-Paragraphen 175 auch in der Bundesrepublik verabschiedet. Es wäre fatal, wenn er nun Staaten für „sicher“ erklärt, die ein ähnliches menschenrechtswidriges strafrechtliches Verbot von Homosexualität in ihrer Gesetzgebung haben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung verstößt gegen geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und stellt Menschenrechtsverfolgungen einen Freifahrtschein aus. Gerade für lesbische, schwule, bisexuelle und transgeschlechtliche (LSBTI) Asylsuchende aus diesen Ländern bedeutet diese Einstufung zudem, dass sie faktisch von einer fairen Prüfung ihrer Asylgründe ausgeschlossen werden.

LSBTI-Geflüchtete aus „sicheren Herkunftsstaaten“ können sich zwar auf ihre Verfolgung wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität berufen, aber das Verfahren ist so verkürzt, dass sie es schwer haben, die ihnen drohende Verfolgung geltend zu machen. Sie haben keinenZugang zu fachkundiger Beratung und ausreichendem Rechtsschutz. Oft wissen Geflüchtete nicht, dass eine Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität ein anerkannter Fluchtgrund ist. LSBTI flüchten nach Deutschland aus Ländern, in denen Homosexualität oder Trans/Intergeschlechtlichkeit massiv geächtet und tabuisiert sind. So ist es vielen zunächst (noch) nicht möglich, offen über ihre sexuelle Orientierung und/oder Geschlechtsidentität und entsprechende Verfolgung zu berichten, wenn es ihre bisherige Überlebensstrategie war, diese gegenüber Dritten geheim zu halten. Ein Coming-out vor fremden Behördenmitarbeiter*innen stellt für sie eine immense Barriere dar. Auch befürchten viele eine Weitergabe ihrer Informationen etwa an das Herkunftsland. Damit für LSBTI faire und qualifizierte Asylverfahren tatsächlich gewährleistet sind, muss diese Ausgangssituation umfassend und kultursensibel kompetent berücksichtigt werden.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) ist ein Bürgerrechtsverband und vertritt Interessen und Belange von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTI). Menscherechte, Vielfalt und Respekt – wir wollen, dass LSBTI als selbstverständlicher Teil gesellschaftlicher Normalität akzeptiert und anerkannt werden.