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Infobrief Januar 2019 16.01.2019
Startschuss
 
Liebe Mitglieder des BDS,

Dieser etwas textlastige erste Newsletter für 2019 hat es in sich: zum als Meldung erwähnten Urteil des Bundesfinanzhofs (siehe unten) verfasste Präsident Friedrich Gepperth einen längeren Kommentar:

i.A. Ulrich Eichstädt
BDS-Pressereferent
 
Inhalt
Vorverlegte Bescherung

...mit Weihnachtsgeschenk vom obersten deutschen Finanzgericht: Kurz vor der Weihnachtspause ist das seit der Revisionsverhandlung Ende September lange erwartete schriftliche Urteil nun in der Geschäftsstelle eingetroffen. Es bestätigt, was jedem IPSC-Schützen schon vorher klar war: Unsere schnellste Action-Disziplin ist auch rechtlich gesehen "Sport", entsprechend sind auch unsere IPSC-Veranstaltungen als gemeinnützig einzustufen. Dies war seit 2015 anders, deutlich schwieriger und für den Verband naturgemäß auch "stressiger". BDS-Präsident Fritz Gepperth gestern dazu: "Wir haben heute vom Bundesfinanzhof erfahren, dass in der Sache eines klagenden IPSC Vereins, der vor dem Finanzgericht Hannover eindeutig gegen das zuständige Finanzamt hinsichtlich der Anerkennung seiner Gemeinnützigkeit obsiegt hat, der Revisionsantrag des Finanzamts und des sich dem Verfahren beigetretenen Bundesfinanzministeriums als unbegründet zurückgewiesen wurde.

Im Verfahren wurde bereits festgelegt, dass das Urteil des Bundesfinanzhofs als grundsätzliche Entscheidung hinsichtlich der Gemeinnützlichkeit des IPSC Schiessen ergeht.

Es ist zu erwarten, dass der entsprechende Erlass hinsichtlich der Abgabenordnung bei nächster Gelegenheit der Rechtslage angepasst wird."


Der Leitsatz der Entscheidung:
Ein Verein, dessen Zweck in der Förderung des Schießsportes, insbesondere des IPSC-Schießens besteht, erfüllt (entgegen Ziffer 6 AEAO zu § 52 AO) die satzungsmäßigen Anforderungen an die Feststellung der Gemeinnützigkeit.
Die Pressemitteilung und das komplette IPSC-Urteil

...des Bundesfinanzhofs zum Nachlesen:

- Pressemitteilung

- komplettes Urteil




 

KOMMENTAR: ENDE GUT, ALLES GUT?

2013 beschlossen die zuständigen Finanzbeamten von Bund und Ländern auf einer ihrer turnusmäßigen Sitzungen, dem IPSC-Schießen in Deutschland den Status als „gemeinnützigen Sport“ abzuerkennen.
Dies hatte gravierende Konsequenzen für den Verband, die Vereine und die Schützen, die das IPSC Schießen betreiben wollten. Denn gemeinnützige Vereine durften IPSC nur noch unter einengenden Voraussetzungen, steuerpflichtig und mit dem jederzeitigen Risiko steuerlichen Fehlverhaltens machen. Statt auch durch Mitgliedsbeiträge finanziert, musste IPSC kostendeckend werden. Statt Ehrenamt musste sozialversicherungsrechtlich unter den Voraussetzungen gearbeitet werden. Und statt steuerfrei mit Umsatz- und Körperschaftssteuer.

Glücklicherweise gelang es im BDS  nicht nur juristisch fundiert, sondern – wenn man die üblichen Gerichtszeiten kennt – auch rasch vor Gericht gegen die steuerliche Diskriminierung des IPSC-Sports vorzugehen. Nachdem das Finanzgericht Niedersachsens in Hannover am 4.8.2016 in einem glasklaren und unzweideutigen Urteil die Gemeinnützigkeit von IPSC bejahrt hat,  wurde diese Auffassung mit Urteil vom Bundesfinanzhof  vom 27.9.2018, veröffentlicht im Dezember 2018 eindrucksvoll bestätigt (Az. V R 48/16).

So erfreulich die Tatsache ist, dass wir eine unabhängige Justiz haben und damit wieder einmal offenkundig wird, wie gut und wichtig es ist, dass wir in einem Rechtsstaat leben, der nicht unter dem Kuratel eines autoritären Regimes steht, so muss man bei genauer Betrachtung des Vorganges doch erhebliche Bedenken gegen das staatliche Handeln der obersten Finanzverwaltung erheben.
Wie sich im Verlauf herausstellte hatte die obersten Finanzbeamten 2013 weder Sachkenntnis über den Schießsport noch rationale Argumente gegen IPSC. Einfach unglaublich! Mehr noch: Darauf, mangeln eigenen Fachwissens die Experten im Innenministerium, Bundeskriminalamt oder Bundesverwaltungsamt zu fragen, kam auch niemand. So hatten die Entscheider weder  Ahnung was IPSC Schießen ist, noch berücksichtigt, dass die Sportordnungsgenehmigung aus dem Jahre 2004 erst 2010 von der Bundesregierung nochmals überprüft und eindrucksvoll bestätigt worden war.

Eine Entscheidung nach Gutsherrenart!
Es wurde nicht besser: Als der BDS das Gespräch suchte, war das Bundesfinanzministerium nicht willens und nicht in der Lage, den Fehler zu korrigieren. Vielmehr erfolgten Versuche krampfhafter Verteidigung der Fehlentscheidung, noch nach dem Urteil  von Hannover. Gegen dieses wurde Revision eingelegt und im Rahmen dieses Verfahrens erneut eine  unterirdisch schwache und teilweise abstruse Stellungnahme zu IPSC abzugeben.  Der Bundesfinanzhof hat diesem Spuk ein Ende gemacht.

Ende gut, alles gut? Nicht ganz. Landesverbände und Vereine stellten in den vergangenen Jahren aufgrund des enormen bürokratischen Aufwands teilweise die Sportausübung ein. Zum Schaden der Schützen.  
Die Landesverbände, die sich diese Last auf die Schultern luden und der BDS-Bundesverband hatte im riesigen Verwaltungsauswand hohe Kosten und die Funktionsträger unter der Arbeitsbelastung zu leiden.

Zum Schaden des Sports.
Es wird noch einigte Zeit dauern, bis der Scherbenhaufen beseitig ist, der ab 2016 angerichtet wurde.
Schadensersatz? Lächerlich!

Der Bundesrat forderte 2009 nach der Amoktat von Winnenden die Bundesregierung auf, die Genehmigung der Sportordnung für das IPSC Schießen zu widerrufen, obwohl das IPSC Schießen in keinster Weise mit der Mordtat zu tun hatte. Es war ein reiner Sündenbockreflex gegen Unbeteiligte und an der Tat völlig Unschuldige, mit dem man medial punkten wollte. Die Regierung widerstand diesem Druck damals dankenswerter Weise.

Nun ist auch der Angriff über die Steuerseite zurückgeschlagen.
Nun sollte es wirklich genug sein!

Fritz Gepperth
 

Erfolgreiche Bilanz

Zur jährlichen Delegiertenversammlung hatte der BDS am 17. November ins Kasseler Hotel LaStrada geladen. Neben dem Präsidium (vierköpfiger Vorstand plus 5 Bundessportleiter) hörten insgesamt 217 stimmberechtigte Delegierte den Bericht von BDS-Präsident Friedrich Gepperth und anschließend den von Pressereferent Ulrich Eichstädt erstmals als Präsentation vorgetragenen Sportbericht für alle Bereiche. Mit einer aktuellen Mitgliederzahl von 77.030  und über 13.000 Starts bei den Deutschen Meisterschaften 2018 darf man durchaus von einem äußerst aktiven Verband sprechen, der bei den verschiedenen Terminen 968 neue Deutsche Meister (Einzel und Mannschaft) ehren durfte! Gleichzeitig wurde deutlich, dass ein derartiges Wettkampfpensum eine entsprechend hohe Zahl an Helfern, Schießleitern und Auswertern erfordert, bei denen sich die Delegierten und das Präsidium ebenso bedankten. Gepperth hatte zuvor auf die voraussichtlichen Waffenrechts-Änderungen für 2019 hingewiesen, aber auch auf umweltpolitische Hürden bei Schießständen und Munition, die es künftig zu meistern gilt. Wahlen standen in diesem Jahr nur wenige an, alle zu Bundessportleitern: der bisher kommissarisch tätige Werner Brede wurde für das Standardprogramm gewählt, Gerhard Stibig für Silhouette und Andreas Hack für Field Target. 
Bildzeilen:

Von links: Einlasskontrolle, Mitgliederentwicklung 1975-2018, Sportbericht
Hier gibt es die Grafik in groß!

NACHRUF: Heidi Sebode

Im Alter von nur 68 Jahren ist Heidi Sebode, die Gattin von Ingo Sebode, dem Präsidenten des BDS LV4, am 23. Dezember 2018 verstorben. Die Beisetzung fand im Familienkreis am 7. Januar 2019 statt.

Heidi Sebodes Aufgaben und Verdienste für den LV4 und den BDS waren vielfältig. Sie trat am 1. August 1987 dem Landesverband 4 (NRW) bei. Bereits im  Jahr 1990 bis 1993 hat sie dann als Beauftragte für Mehrdistanz gearbeitet. Im Jahr 1994 wurde sie zur Beauftragten für die LM Kurzwaffen ernannt - dies offenbar mit Erfolg: Von 1995 bis 2010 bekleidete Heidi Sebode das Amt der Landessportleiterin. In der gesamten Zeit von 1995 bis zu ihrem viel zu frühen Tod war sie auch für die Mitgliederverwaltung in der LV-Geschäftsstelle zuständig. Im Jahr 2005 wurde sie Ehrenmitglied im LV 4 NRW, und für ihr besonderes Engagement im BDS wurde sie 2015 mit der Ehrenmedaille des Bundesverbands ausgezeichnet.

Wir trauern mit ihrer Familie und werden sie stets als "die gute Seele" des LV4 in ehrenvoller Erinnerung behalten.

BDS-Präsident Friedrich Gepperth
für den gesamten Verband

NEUER TERMIN für CAS-Schnupperschießen

Nachdem die Schnupperveranstaltung der Westernschützen wegen einer Termin-Überschneidung kurzfristig ausfallen musste, steht jetzt der neue Termin fest: am 9. Februar 2019 auf der Schießanlage in Philippsburg. Hier der Text (im unten verlinkten PDF ebenfalls nachlesbar):

"Am 09.02.2019 findet auf dem Schießstand in D-76661 Philippsburg (ab 9:30 bis ca. 17:00) ein Cowboy Action Schnupper Schießen statt. Wer schon immer mal Interesse an CAS hatte oder einfach mal sehen möchte was das ist, ist herzlich eingeladen, vorbeizukommen und sich das anzusehen und natürlich selbst auch eine „Stage“ zu schießen. Auch Jugendliche ab 14 Jahren können mitschießen, es stehen KK-Leihwaffen zur Verfügung.

Ihr müsst nichts Besonderes anziehen oder westernmäßig gekleidet sein, das ist nicht notwendig. Das Einzige, was Ihr mitbringen müsst, ist ein für Euch passender breiter Gürtel (zusätzlich zu eurem Hosengürtel!) und eine Schießbrille sowie Ohrenstopfen. Die Kosten werden sich auf ca. 55,00 € belaufen pro Teilnehmer incl. Munitionskosten und Essen. In diesem Betrag ist eine Versicherung enthalten. Die Teilnehmerzahl ist natürlich begrenzt. Sollten sich mehr Interessenten anmelden, wird es einen zweiten Termin geben. Es werden erfahrene Schützen und RO‘s anwesend sein, um Euch sicher durch die Veranstaltung zu führen. Anfahrtsbeschreíbung und alles weitere folgt nach der Anmeldung. Wir freuen uns auf Euer Kommen."

Ausschreibung als PDF auf der BDS-Website

Es ist Winter...

...also fragten wir einfach mal bei Facebook die BDS-Mitglieder, wie sie die nächsten Monate überstehen: Pause, Rundenkämpfe, heißer Tee am Stand? Wenn Sie auch noch kreative Lösungen zu bieten haben, immer her damit, Sie können hier weiterhin kommentieren...
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Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.
vertreten durch den geschäftsführenden Vorstand: Präsident Friedrich Gepperth, Vizepräsidenten Sigrid Schuh, Rigo Woll und Heinrich Schwäbe
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