AVW informiert: E-Fahrzeuge und E-Ladestationen richtig versichern
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AVW informiert
Ausgabe vom 25.06.2019
Versicherungsinformationen für die Immobilienwirtschaft
 



Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
  
Stillstand ist Rückschritt. Branchen entwickeln sich weiter, und mit ihnen die Anforderungen an den Versicherungsschutz. Selbst die Art, wie wir uns fortbewegen, ist in Bewegung: Die E-Mobilität nimmt stetig zu.
 
Diesen Monat tritt die Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung des Bundesverkehrsministeriums in Kraft. Sie regelt, wo und wie schnell die immer beliebter werdenden Fahrzeuge mit Elektromotor fahren dürfen. In diesem Newsletter berichten zwei Experten, wie Sie E-Fahrzeuge und die zugehörigen Ladeinstallationen bestmöglich versichern. 
 
Stillstand im wörtlichen Sinn kann auch zu weitreichenden Schäden führen. Warum Wasser immer fließen muss, haben wir im Interview mit dem Präventionsexperten Dr. Georg Scholzen besprochen.
 
Stillstand im Bereich der Elementarschäden hingegen ist etwas, das sich viele wünschen – doch das Gegenteil ist leider der Fall: Deutsche Versicherer zahlen immer höhere Summen aufgrund von extremen Naturereignissen. Wo Elementargefahren die höchsten Schäden verursachen, lesen Sie ebenfalls in diesem Newsletter.
 
Interessante Unterhaltung mit diesen und den weiteren Themen wünscht Ihnen
 
Hartmut Rösler, Geschäftsführer (Sprecher)

 
 
 
 
 
Aus den Fachbereichen
 
 
 
 
E-Mobilität
 
 
Foto: iStock
 
E-Fahrzeuge und E-Ladestationen richtig versichern

E-Mobilität ist auf dem Vormarsch. Die Zahl von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen wird künftig weiter steigen.
   
Das stellt spezielle Anforderungen an den Versicherungsschutz der Fahrzeuge und Ladestationen – sowohl auf dem eigenen Grundstück als auch direkt davor.
  
Im Interview erklärt Stefan Michel aus dem Fachbereich Sach, worauf es bei der Versicherung von E-Fahrzeugen, E-Scootern, E-Bikes und den notwendigen Ladestationen ankommt.
  
  
Zum Interview >

 
 
 
Betriebs- und Halterhaftpflicht
 
 
Julia Bestmann
Fachbereich HUK/Financial Lines
 
Einsatz von Drohnen: Betriebsvoraussetzungen, Haftungsrisiken und Versicherungslösungen

Luftaufnahmen zu fertigen ist mittlerweile keine große technische Herausforderung mehr.
  
Mit Hilfe von Filmdrohnen können hohe Bauwerke, schwer zugängliche Gebäudeteile wie Dächer und Fassaden “abgeflogen“ werden, z.B. um Beschädigungen oder Reparaturen besser zu beurteilen (Sturmschäden, Spechtlöcher u.a.).
     
Die Aufnahmen lassen sich sowohl für Kontrollzwecke als auch zur Dokumentation von Baufortschritten sowie für Werbemaßnahmen verwenden.
   
Aber welche Voraussetzungen und ggf. Verbote gelten für den Einsatz solcher fliegender Kameras?
   
    
Mehr über Haftungsrisiken und Versicherungslösungen >

 
 
 
Naturgefahren
 
 
Dirk Barkmann
Kundenmanagement
 
Wo Elementargefahren die höchsten Schäden verursachen

Deutsche Versicherer zahlen immer mehr für Schäden durch extreme Naturereignisse.
  
Die diesjährigen Winterstürme kosten die Versicherungsbranche voraussichtlich etwa eine Milliarde Euro.
  
Die mit Abstand höchsten Schäden haben Wetterereignisse im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen verursacht.
   
  
Wo die Elementarschäden am höchsten waren >

 
 
 
Recht und Urteil
 
 
 
Versicherungsrecht
 
 
Wolf-Rüdiger Senk
Bereichsleiter Versicherungsrecht
 
Schimmelbildung als Leitungswasserschaden (bei unzureichender Schadensanierung) – wann ist der Versicherer leistungspflichtig?

Im Rahmen der gängigen Versicherungsbedingungen für die verbundene Wohngebäudeversicherung ist das Risiko des Schimmelbefalls üblicherweise nicht explizit geregelt und wenn doch, dann allenfalls als Ausschlusstatbestand.
  
Die Gründe dafür sind vielfältig, wobei aus Sicht der Versicherer das Hauptmotiv für einen Ausschluss oftmals darin liegen dürfte, dass alle Arten von Schimmelbefall mit den im Schadenfall besonders problematischen Arten Hausschwamm und Hausbock vermengt werden.

 
Wolf-Rüdiger Senk über Schimmelbildung als Leitungswasserschaden >

 
 
 
Schadenmanagement und Schadenberatung
 
 
 
FORUM LEITUNGSWASSER 5
 
 
Dr. Georg Scholzen
Experte im FORUM LEITUNGSWASSER
der AVW Unternehmensgruppe
 
Desinfektionsmaßnahmen können Rohrmaterial schädigen

Leitungswasserschäden vermeiden, Mieterzufriedenheit erhöhen. Das sind die Leitthemen des FORUM LEITUNGSWASSER der AVW Unternehmensgruppe.
  
Am 9. Mai 2019 fand bereits der 5. Workshop der Initiative statt. Technische Entscheider der Wohnungswirtschaft trafen sich mit den führenden Experten der Schadenprävention.
   
Im Interview spricht der AVW Schadenberater Stefan Schenzel mit Dr. Georg Scholzen, Präventionsexperte für Leitungswasserschäden, über Vorteile und auch Risiken der Gefährdungsbeurteilung von Rohrsystemen.
  
  
Zum Interview mit Dr. Scholzen >

 
 
 
Save the date
 
 

28.08.2019

AVW Fachveranstaltung zur Managerhaftung

Bei unserer diesjährigen Fachveranstaltung zur Managerhaftung für Vorstände und Geschäftsführer geht es um das Thema "Reduzierung der Haftungsrisiken von Vorständen und Geschäftsführern (vor, während und nach ihrer Tätigkeit für das Unternehmen)". Der Einladungsversand erfolgt zeitnah.

 

24.10.2019

AVW Wohnungswirtschaftliche Versicherungstagung 2019

Auch in 2019 informiert die AVW Unternehmensgruppe wieder Versicherungsverantwortliche der Wohnungsunternehmen über das aktuelle Marktgeschehen und über Entwicklungen in der Versicherungswirtschaft.

 

28.11.2019

FORUM LEITUNGSWASSER - 6. Workshop

Im FORUM LEITUNGSWASSER arbeiten technische Entscheider der Wohnungswirtschaft und technische Experten zusammen, um zielgerichtet Maßnahmen zur Verhütung von Leitungswasserschäden zu erörtern und zu diskutieren. Der 6. Workshop des Forums findet am 28. November 2019 in Hamburg statt.
 

 
 
   

Wenn Sie sich bereits für eine Veranstaltung vormerken lassen wollen oder mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich gern an:
  
Frau Marie-Christine Fatsawo
marie-christine.fatsawo@avw-gruppe.de
Tel.: (040) 241 97-157
Fax: (040) 241 97-115

 
 
 
 
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