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Neues Gesetz zur Entlastung von Betriebsrentnern hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 12. Dezember 2019 wurde das "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" beschlossen. Es tritt bereits am 01.01.2020 in Kraft.

Mit diesem Gesetz sollen Betriebsrentenempfänger künftig weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Rente zahlen müssen. Es wird ein Freibetrag eingeführt, der im Jahr 2020 monatlich 159,25 Euro beträgt. Dieser bewirkt, dass nur noch der Betriebsrentenanteil beitragspflichtig ist, der den Freibetrag übersteigt. Er steigt künftig parallel zur sog. Bezugsgröße und damit in etwa mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung.
Für die soziale Pflegeversicherung ändert sich nichts; ein Freibetrag wird dort nicht eingeführt. Begründet wird dies damit, dass die Mitglieder die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung auch bei Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung in voller Höhe allein tragen, so dass in der Pflegeversicherung eine Entlastung bei den Betriebsrenten nicht sachgemäß sei.

Wir werden die geänderte Gesetzeslage selbstverständlich berücksichtigen, ohne dass sich unsere Rentenempfänger an uns wenden müssen. Allerdings wird es noch einige Monate dauern, bis die gesetzlichen Krankenkassen und die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung die neuen Regelungen technisch umsetzen können. Bis dahin ziehen wir von den Renten die Krankenkassenbeiträge wie bisher ab.

Sobald die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, erhalten alle Rentenempfänger, die von der Neuregelung profitieren, die ab dem 01.01.2020 zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge zurück.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
In dem unten stehenden Infoblatt haben wir für Sie Informationen zum Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen aus der KVK Zusatzrente und der KVK Zusatzrente-Plus zusammengestellt.
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