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Weihnachten 2019 20.12.2019
Liebe Mitglieder und Interessierte des BDS,

wieder einmal geht ein anstrengendes und nicht immer erfreuliches, aber für den BDS letztlich wieder erfolgreiches Jahr zu Ende: Die Schießsportausübung boomt und ist besser, größer und vielfältiger als je zuvor in der 45-jährigen Verbandsgeschichte. Aber 2019 hat uns allen die Waffengesetznovelle auch viel Arbeit gemacht und einige Nerven gekostet. Auch wenn das Ergebnis teilweise alles andere als ideal ist: Viel Schlimmeres wurde verhindert. Dies gelang durch engen Schulterschluss und die hervorragende Zusammenarbeit aller Verbände. Gerade gelang dies aber auch durch den individuellen Einsatz von Ihnen und Euch, durch zahllose Briefe, E-Mails und Gespräche mit Abgeordneten. Dieser Druck der Basis hat dazu geführt, dass den Verbänden wenigsten zugehört, wenn auch nicht immer gefolgt wurde. Durchaus einiges Gute wurde erreicht, insbesondere beim Fortbestehen des Bedürfnisses: Der ab dem Sommer in Hessen und NRW verfolgte Ansatz, alle waffenrechtlichen Erlaubnisse zu entziehen, wenn mit jeder einzelnen Waffe nicht lebenslang monatlich oder 18 Mal im Jahr geschossen wird, ist bundesweit vom Tisch! Natürlich ist im neuen Waffengesetz manches nicht in unserem Sinne, aber da geben wir uns auch noch nicht geschlagen.
Mit diesem kurzen Informationsschreiben zum Jahresende informieren wir kurz über den Verfahrensstand zum Waffengesetz und wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch!

Ihr und Euer Präsident

Friedrich Gepperth

Sachstand Waffengesetznovelle

Bereits am 13. Dezember hat der Dt. Bundestag eine Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Dem voraus ging ein umfangreicher Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD, der im Innenausschuss zuvor am 11. Dezember angenommen wurde. Den Grundstein für diese Änderung des für die Betroffenen untragbaren Gesetzentwurfs der Bundesregierung (Bundesinnenministerium) hat auch die Anhörung im Bundestag am 11. November mit gelegt, in der BDS Präsident Friedrich Gepperth auf Vorschlag der FDP-Fraktion als Experte sprechen konnte.

Am heutigen 20. Dezember, praktisch Schlag 12 Uhr hat der Bundesrat nun der Gesetzesänderung zugestimmt. Sie wird daher wohl alsbald im kommenden Jahr verkündet werden und dann tags darauf in Kraft treten. Teilweise gelten aber auch längere Fristen von 19 Monaten, insbesondere für die Anmeldung von Magazinen. Hektik ist daher jetzt nicht angebracht.

Gesetzestechnisch wurde durch den Änderungsantrag ein Gesetzentwurf modifiziert, der nun wiederum ein bestehendes Gesetz ändert. D. h. die beiden Änderungen müssen erst nacheinander eingearbeitet werden, bevor ein lesbarer Text entsteht. Für eine rechtssichere Aufbereitung muss daher zunächst die Schlussredaktion vor der Verkündung abgewartet werden, damit der fertige Text zur Verfügung steht. Der BDS wird natürlich dann weiter berichten und informieren.  

Informationsveranstaltung zum Waffengesetz in Lichtenfels/Oberfranken

Am 13.12.2019 organisierte die sehr rührige Königlich privilegierte Scharfschützengesellschaft Lichtenfels eine Informationsveranstaltung zur laufenden Änderung des Waffengesetzes. Bei der Wahl des Termins für diese Abendveranstaltung konnte man wohl noch nicht ahnen, dass gerade am Nachmittag vorher die Schlussabstimmung im Bundestag war. So konnte die Bundestagsabgeordneten Marc Henrichmann (CDU) und Emmi Zeulner (CSU) bereits abschließend berichten, welche politischen Kämpfe im Bundestag geführt wurden, welche Entscheidungen gefallen sind und wie der Bundestag abgestimmt hat. Der Bayerische Sportschützenbund  war unter der Führung vom 1. Landesschützenmeister Christian Kühn und 2. Landesschützenmeister Hans-Peter Gäbelein hochrangig vertreten und die Scharfschützengesellschaft Lichtenfels hatte auch den BDS-Präsidenten Friedrich Gepperth und die Präsidentin des BDS Landesverbands 8 - Bayern Sigrid Schuh auf das Podium geladen.
Am waffenrechtlichen Berichterstatter der Unionsfraktion im Bundestag, Marc Henrichmann war es dann darzulegen, dass für Sportschützen gerade beim Fortbestehen des Bedürfnisses bedeutsame Verbesserungen im Gesetz erreicht werden konnten, für die sich BSSB und BDS gemeinsam intensiv eingesetzt haben. Anstatt einer drastischen Verschärfung wird es nun sogar zu einer wesentlichen Verbesserung für die Betroffenen kommen, die etwa in Hessen und NRW in den letzten Monaten mit der Situation konfrontiert waren, mit jeder einzelnen Waffe monatlich oder 18 Mal im Jahr schießen zu müssen, nur um sie behalten zu dürfen.  Der BSSB Landesschützenmeister verwies auf den guten Draht zum Bayerischen Innenministerium, über den letztlich gut auf das Bundesinnenministerium (BMI) eingewirkt werden konnte. BDS-Präsident Gepperth lobte ausdrücklich den großen Einsatz in der Sache von MdB Henrichmann, zu dessen Lasten es nicht gehe, dass das BMI gegen den Rat aller Experten in der Bundestagsanhörung zum Waffenrecht zu keinen besseren und liberaleren Regelungen bei den Magazinen gekommen sei. Präsidentin Schuh betonte vor allem die sehr gute Zusammenarbeit der Verbände und die bemerkenswerte Unterstützung durch die Freien Wähler und Hubert Aiwanger.

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