Blasmusik - Quo vadis?
Die Biergartensaison ist eröffnet - leider ohne Blasmusik! Die vordringlichsten Fragen, mit denen wir uns in diesen Tagen beschäftigen sind: "Wann ist ein gemeinsames Musizieren unter freiem Himmel wieder möglich und unter welchen Auflagen? Und wann kann mit der Wiederaufnahme eines Probebetriebes gerechnet werden?" Auf Initiative des Bayerischen Musikrates waren Vertreter der bayerischen Laienmusikszene am vergangenen Montagabend bei Staatsminister Bernd Sibler, um mit ihm über einen Re-Start für Blaskapellen und Chöre zu sprechen. ASM-Präsident Franz Josef Pschierer konnte einige Anregungen, Wünsche, Forderungen an unseren zuständigen Staatsminister richten, die in ein Konzept einfließen sollen, das hoffentlich bald Kunst, Kultur und Musik im Freistaat wieder ermöglichen soll. Leider waren adhoc noch keine konkreten Lockerungen für unsere Musikvereine zu erreichen. Auch der gemeinsame "offene Brief" an Ministerpräsident Dr. Markus Söder (über den auch bereits die "Augsburger Allgemeine" berichtete - siehe Link) blieb bis zum heutigen Tag unbeantwortet. Der Unmut und die Unzufriedenheit in unseren Vereinen wächst und wir haben Verständnis dafür. Wir brauchen Perspektiven! Diesen Themen gilt unser aller Einsatz in diesen Tagen. Wir hoffen auf weitere Lockerungen mit Blickrichtung "nach Pfingsten" und setzen uns bis dahin weiter für die Interessen unserer Vereine mit Nachdruck ein. Bis dahin bitten wir weiterhin um Geduld! Bitte bringen Sie sich und Ihren Verein nicht in die Gefahr empfindlicher Bußgelder durch nicht genehmigte Auftritte, Standkonzerte oder gar Register- bzw. Gesamtproben!
Doch es gilt auch Erfolge zu feiern! Das Künstlerhilfsprogramm des bayerischen Kunstministeriums ist mit durch die Initiative eines gemeinsamen Vorgehens der bay. Laienmusikszene unter dem BMR enstanden. Der Empfängerkreis wurde nochmals deutlich ausgeweitet und so stehen nun 140 Mio. € für die finanzielle Förderung der Solo-Künstler in Bayern zur Verfügung. Der Einzel-Instrumentalunterricht ist seit dem 11. Mai 2020 wieder möglich. Zwischenzeitlich liegen von allen schwäbischen Landratsämtern die Bestätigungen vor, dass dafür auch die Probe- bzw. Vereinsräume genutzt werden dürfen (jedoch ausschließlich zu diesem Zweck, unter Einhaltung der Abstandsregeln und mit entsprechenden Hygienekonzepten für die betreffenden Räumlichkeiten). Und auch der gemeinsame Antrag für einen "Hilfstopf für Vereine" wurde positiv beschieden. Mit 10 Mio. € ingesamt stehen jedem Verein bis zu 1.000 € als Unterstützung für coronabedingte Einnahmeausfälle zu. Mit einem Antragsweg wird im Laufe des Juni/Juli 2020 zu rechnen sein. Wir kämpfen weiter für unsere Vereine und halten Sie - wie gewohnt - über alle allgemeinverbindlichen Veränderungen auf dem Laufenden.
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