Die aktuelle Situation um SARS-COV-2 (Coronavirus) hat unser Leben mit Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht fest im Griff. Doch zur Eindämmung des Virus ist es auch zwingend erforderlich, die Maßnahmen einzuhalten sowie umzusetzen. So auch beim Tierarztbesuch.
Der Virus macht auch vor Tierarztpraxen nicht halt - und daher gelten die aktuellen Schutzmaßnahmen ebenso für den Besuch des Veterinärmediziners. Das bedeutet aber nicht, dass wir mit unseren erkrankten Kaninchen nicht mehr zum Tierarzt können. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (BPT) veröffentlichte dazu allgemeine Regeln, die auch uns Tierbesitzer betreffen:
- Vorherige Terminvereinbarung:
Bitte vereinbaren Sie vor der dem Tierarztbesucht einen Termin, auch bei Notfällen. Dies hilft den Praxen, den Ablauf zu koordinieren und das Kontaktverbot sowie den Mindestabstand in deren Räumlichkeiten einzuhalten.
- Nur alleine:
Das erkrankte Kaninchen darf nur von einer Person in die Tierarztpraxis begleitet werden.
- Abstand:
Auch in den Räumlichkeiten gilt der Mindestabstand von 1,5 Metern. Viele Praxen verlagern daher das Wartezimmer an die frische Luft oder ins eigene Auto.
- Stationäre Behandlung:
Für Kaninchen, die stationär behandelt werden müssen, gibt es aktuell ein Besuchsverbot. Wenn Sie sich über den Zustand Ihres Kaninchens erkundigen wollen, rufen Sie bei Ihrer Praxis an.
Viele Tierarztpraxen haben aus diesem Grund den Ablauf des Tierarztbesuchs geändert und auch weitere Regeln eingeführt. So kann es zum Beispiel sein, dass das erkrankte Kaninchen am Auto abgeholt wird oder die erste Gesundheitseinschätzung über das Telefon erfolgt.
Von einem unserer aktiven Mitglieder wird diese Erfahrung geschildert:
„Da mein Kaninchen das Fressen eingestellt hat, war ein Tierarztbesuch unumgänglich. Ich habe zunächst telefonisch mein Anliegen geschildert, und die Tierarzthelferin hat mir gezielte Fragen gestellt, um einen dringenden Notfall abzuwägen. Man teilte mir dann eine Uhrzeit mit, zu der ich in der Praxis sein sollte, und informierte mich über die aktuellen Hygieneregeln. Vor Ort konnte ich diese Regeln als Aushang an der Tür nochmals nachlesen.
Nach dem Eintreten in die Praxis musste ich mir die Hände waschen sowie desinfizieren und konnte mein Kaninchen dann anmelden. Warten musste ich im Auto, und als mein Tier an der Reihe war, wurde ich angerufen, um sie an der Praxistür zu übergeben, da mir der Eintritt in die Behandlungsräume aus Schutzgründen nicht gestattet war. Die Tierärztin hat mich dann auf dem Handy angerufen und das Anamnesegespräch durchgeführt. Nach der Untersuchung erhielt ich den Rückruf, um die Ergebnisse sowie die medizinische Behandlung zu besprechen. Auch das Röntgenbild wurde mir als Gesprächsgrundlage direkt per E-Mail zugeschickt. Im Nachgang durfte ich mein Kaninchen nach erneutem Händewaschen und Desinfizieren abholen und konnte meine Rechnung kontaktlos bezahlen.
Mein Fazit: Es ist schon ein merkwürdiges Gefühl, sein Kaninchen an der Praxistür abzugeben und nicht bei der Behandlung dabei sein zu können. Gerade mir ist dieser Schritt sehr schwer gefallen. Doch im Nachgang muss ich sagen, dass der Ablauf der Tierarztpraxis so gut geregelt war, dass ich mich gut aufgehoben gefühlt habe. Auch die telefonische Besprechung war sehr ausführlich und genau.“
So oder ähnlich wird es derzeit in vielen Praxen gehandhabt. Bitte fragen Sie vor einem Tierarztbesuch in Ihrer Praxis telefonisch nach, wie es dort geregelt wird - so können Sie sich und Ihr Tier am besten auf die Situation vorbereiten.