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Sondernewsletter "Corona" (06.06.2020) 06.06.2020

Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V.

Liebe ASM-Funktionäre, Vorsitzende und Mitglieder, 

die gestrige Veröffentlichung zur Wiederaufnahme des Probebetriebes unter Auflagen und mit insgesamt max. 10 Musiker/innen (inkl. Dirigent/in) hat gemischte Gefühle bei Ihnen hervorgerufen. Neben der Freude, dass überhaupt jetzt langsam etwas vorangeht, haben viele von Ihnen auch Unverständnis und Verärgerung zum Ausdruck gebracht. Sie können versichert sein, dass wir Ihren Unmut verstehen. Die Rahmenbedingungen dieses ersten Schrittes sind unbefriedigend für uns alle. Die Forderungen bzw. Vorschläge von BBMV und BMR gingen deutlich darüber hinaus, insbesondere was kürzere Abstände und das Spielen im Freien betrifft.
 
Zum Leidwesen der Chöre erfolgte nun auch eine Abspaltung im Laienmusikbereich. Über 90.000 aktive Sänger/innen in Bayern dürfen nämlich aktuell noch gar nichts und haben Stand heute auch noch keine Perspektive, wann überhaupt wieder geprobt werden darf. Auch dies ein bitteres Resultat der gemeinschaftlichen Bemühungen.
 
Trotz allem Unverständnis und der Frustration vieler bitten wir zu bedenken, dass der Weg zu diesem ersten „kleinen Schritt“ sehr steinig und auch von vielen Enttäuschungen und Rückschlägen geprägt war. Die Öffnung des Probenbetriebes für maximal 10 Musiker/innen ist für die Staatsregierung und hier vor allem das Gesundheitsministerium ein erster vorsichtiger Schritt, der jederzeit bei einer Zunahme der Coronafälle wieder zurückgenommen werden kann.
 
Wir appellieren deshalb eindringlich, bei der Wiederaufnahme des Probebetriebes die geltenden Regelungen einzuhalten oder ggf. - sollten diese nicht umsetzbar sein - besser mit dem Restart noch etwas zu warten.
 
Wir können Ihnen versichern, dass wir uns damit nicht zufriedengeben werden. Nicht ein Präsident oder Geschäftsführer der bayerischen Blasmusikverbände lehnt sich jetzt zurück und sonnt sich in einem vermeintlichen Erfolg! Wir kämpfen weiter und bohren nach für die Interessen unserer Mitgliedsvereine. 

Herzliche Grüße, ein schönes Wochenende und bitte weiterhin gesund bleiben!

Ihre
ASM-Geschäftsstelle
 

Inhalt
Wiederaufnahme des Probebetriebs / Vorlage Hygienekonzept / Sonstige Entwicklungen
Jetzt geht's wieder los!

Ab dem 8. Juni 2020 kann wieder mit dem Probebetrieb mit insgesamt zehn Musiker/innen (inkl. musikalischer Leiter/in) unter Auflagen gestartet werden. Doch die Auflagen sind hoch!

Nachdem der Ministerrat am 26.Mai 2020 beschlossen hat, ab dem 15. Juni 2020 mit einer eng begrenzten Wiederaufnahme des Konzert- und kulturellen Veranstaltungsbetriebs unter Schutzauflagen zu beginnen, war es das Bestreben des Bayerischen Musikrates und des Bayerischen Blasmusikverbandes, den Probenbetrieb in infektionsschutzrechtlich vertretbarem Umfang bereits vor dem 15. Juni 2020 wieder aufnehmen zu können. Nach zahlreichen Telefonaten und Gesprächen auf verschiedenen Ebenen ist es in einem ersten Schritt gelungen, ab dem 8. Juni 2020 in den Probenbetrieb einzusteigen. Die genauen Bedingungen finden Sie unter nachfolgendem Link.
 
Vorschlag für die Erstellung eines Hygienekonzeptes des BBMV (Stand 5. Juni 2020)

Im Anhang finden Sie nun einen basierend auf den Empfehlungen der VBG und der Uni Freiburg sowie dem Vollzugsschreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 4. Juni 2020 vom BBMV ausgearbeiteten Vorschlag für ein Hygienekonzept für Ihre Proberäume. Ihr individuelles Konzept muss allen beteiligten aktiven Musiker/innen (bei Minderjährigen auch deren Erziehungsberechtigten) sowie dem/der Dirigent/in vor der Wiederaufnahme des Probebetriebes zur Kenntnis gebracht werden. Ferner muss es vor dem und idealerweise auch im Proberaum zur Einsicht ausgehängt werden. Das Konzept ist grundsätzlich NICHT genehmigungspflichtig. Sollten Sie in Räumen proben, die nicht dem Verein gehören, ist das Konzept jedoch mit dem Eigentümer der Räume abzustimmen und von diesem auch freizugeben. In der Infektionsschutz- maßnahmenverordnung heißt es zum Thema „Hygienekonzept“: Die Vereine haben ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines von den Staatsministerien für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
 
Corona-Finanzhilfe für Vereine

Das bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat den Vereinen der Laienmusikszene einen Corona-Hilfstopf in Höhe von 10 Mio. € in Aussicht gestellt. Damit kann jeder Verein eine Unterstützungsleistung von bis zu 1.000 € erhalten. Der Antragsweg steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Wir rechnen mit der Öffnung des Antragsweges im Juli 2020 und informieren umgehend, wenn dieser zur Verfügung steht.
Durchführung von Konzerten ab dem 15. Juni 2020

Der Ministerrat hat am 26. Mai 2020 beschlossen, ab dem 15. Juni 2020 eine eng begrenzte Wiederaufnahme von Konzerten und weiteren Kulturveranstaltungen unter Schutzauflagen zuzulassen. Demnach wären auch Konzerte unter freiem Himmel mit max. 100 Gästen unter Auflagen wieder möglich. Zum heutigen Tag gibt es noch keine genaue Definition, wie die Regelungen dazu aussehen werden. Diese sind derzeit in der Ausarbeitung. Sollte die „10er-Regel“ über den 15. Juni 2020 Bestand haben, ergibt sich aber daraus bereits die max. Anzahl der Musiker/innen, die ein „Konzert“ zum Besten geben können. Sobald es hierzu Klarheit gibt, werden wir Sie in gewohnter Form informieren. Auch die aktuell geltende Fünfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung läuft am 14. Juni 2020 aus, so dass wir alle gespannt sind, was die sechste Fassung an Neuerungen beinhalten wird.

Gemäß der "Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz bei der Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen während der Corona-Pandemie" der Bundesregierung sind bei Gottesdiensten b.a.w. keine Chöre, Orchester und Blasorchester gestattet. Erlaubt ist nur Musik durch einzelne Musiker oder einen Kantor. Es wird dabei nicht zwischen Gottesdiensten in einer Kirche oder im Freien unterschieden! Eine neuere Erkenntnis dazu liegt zum heutigen Tage noch nicht vor.
Öffnung der Vereinsheime / Musikunterricht (Einzel und Gruppen)

Mit der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai 2020 wurde u.a. die Schließung der Vereinsheime grundsätzlich zurückgenommen. Damit wurde auch die letzte Hürde genommen, dass flächendeckend der Einzelunterricht in den Vereinsheimen stattfinden kann. Unter Zugrundelegung der nun geltenden Regelung ist es (theoretisch) auch möglich, Gruppenunterricht durchzuführen (z.B. 2er/3er-Gruppenunterricht, Geschwisterunterricht). Diese Möglichkeit sollte jedoch mit Bedacht gewählt werden - Angebote mit Kleinkindern (z.B. Früherziehung) oder größere Gruppen (auch hier gilt max. 10 Pers. inkl. Ausbilder) sollten zum jetzigen Zeitpunkt unserer Meinung nach noch nicht in Erwägung gezogen werden.
 
Großveranstaltungen

Von der Bundesregierung wurden als Großveranstaltung deklariert: Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen. Diese sind bis zum 31. August 2020 untersagt. Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig stattfinden können, ist derzeit immer noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren epidemiologischen Verlauf. Leider ist auch zum heutigen Tag noch keine Besucherzahl in Erfahrung zu bringen, ab wann eine Veranstaltung als "Großveranstaltung" anzusehen ist. 
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Angaben zum Impressum: Allgäu-Schwäbischer Musikbund e.V. | Geschäftsführer Joachim Graf | Hauptstr. 10 | 86381 Krumbach-Billenhausen | Telefon: 08282/4001 | Telefax: 08282/61498 | E-Mail: info@asm-online.de