Musikproben bei steigenden Inzidenz-Werten
Aktuell (Stand 20.10.2020, 8.00 Uhr) wurde die Grenze der 7-Tages-Inzidenz in sechs Landkreisen/Städten in Schwaben überschritten. Der derzeitige Aufwärtstrend im Infektionsgeschehen ist damit ungebrochen. Die in der letzten Woche veröffentlichte Ampelregelung der Bayerischen Staatsregierung greift aktuell noch nicht für den Konzert- und Probenbetrieb. Lt. Aussage von Ministerpräsident Dr. Markus Söder steht sowohl der Kultur- als auch der Sportbetrieb unter „Beobachtung“. Sollte es hier zu Hotspots kommen, werden sicher auch für diese Bereiche weitere Einschränkungen kommen. Diese Tatsache liegt uns mittlerweile so auch vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bestätigt vor!
Im Hinblick auf die angestrebten Lockerungen in der musikalischen Vereinsarbeit (z.B. Verringerung des Abstandes beim Musizieren, Erleichterungen bei Konzerten und Auftritten) müssen wir alle gemeinsam aber sehr darauf bedacht sein, dass möglichst kein neuer Hotspot in einem Musikverein entsteht. Dies würden unsere Bemühungen hinsichtlich einer Lockerung sehr schnell für einen längeren Zeitraum zu Nichte machen.
Deshalb empfehlen wir unseren Musikvereinen in den Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz >50 Gesamtproben innerhalb von Gebäuden vorübergehend nicht stattfinden zu lassen.
Von dieser Empfehlung sind Registerproben, Proben kleinerer Gruppen & Ensembles, Gruppenunterricht im Bereich der musikalischen Früherziehung und der Instrumentalunterricht ausgenommen – außer entsprechende Verordnungen von Kreisverwaltungsbehörden würden dies lokal ebenfalls untersagen!
Proben und Auftritte außerhalb von Gebäuden sind – abgesehen von den Außentemperaturen - unter Wahrung des Sicherheitsabstandes jedoch bis auf weiteres möglich. Bitte beobachten Sie die Veröffentlichungen Ihrer Kreisverwaltungsbehörde zum aktuellen Infektionsgeschehen sehr genau!
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich hierbei um eine Empfehlung handelt, die innerhalb des Allgäu-Schwäbischen Musikbundes getroffen wurde. Die Entscheidung, den Probenbetrieb auszusetzen oder einzuschränken, liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich eines jeden einzelnen Vereins.
In jedem Fall appellieren wir an alle Musiker/innen und Verantwortliche:
Bitte halten Sie die die Hygienemaßnahmen (wie Abstandsregelungen, Maskenpflicht innerhalb von Gebäuden, Desinfektion usw.) konsequent ein und schaffen Sie von Seiten des Vereins die dafür notwendigen Voraussetzungen!
Sollte sich neue allgemeinverbindliche Regelungen ergeben, informieren wir Sie umgehend! Bei Fragen und Unklarheiten können Sie sich jederzeit gerne an die Geschäftsstelle wenden.
|
|