Die Infektionslage in Bayern aufgrund der Coronapandemie ist weiter ernst und hat sich nicht wesentlich verbessert. Der Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung am 6. Januar 2021 beschlossen:
Die derzeit in Bayern geltenden Infektionsschutzmaßnahmen werden über den 10. Januar 2021 hinaus bis zunächst mindestem 31. Januar 2021 verlängert.
Für die "Blasmusik" ergeben sich damit keine Veränderungen bzw. Verbesserungen. Den aktuellen "Status Quo" haben wir Ihnen wie immer auf unserer Internetseit zusammengefasst, die Sie über nachfolgenden Button erreichen (Hinweis: auf unserer neuen Homepage ab 14. Januar 2021 erreichen Sie die "Corona-Updates" direkt von der Startseite aus über das entsprechende Vorschaubild oder über den Navigationspunkt "FAQ".)
Ein zumindest finanzieller Lichtblick: Das Corona-Hilfsprogramm für die Laienmusik wird im ersten Halbjahr 2021 neu aufgelegt. Somit haben alle gemeinnützigen Laienmusikvereine, die Mitglied in einem der 22 Dachverbände der Laienmusik in Bayern sind, nochmals die Möglichkeit bis zu 1.000 € Förderung (zzgl. bis zu 500 € für jedes dem Verband gemeldete Unterensemble) vom Freitstaat zu erhalten. Die Vereine können von 1. bis 31. Juli 2021 die Förderanträge bei den jeweiligen Dachverbänden abrufen und rückwirkend für die Monate Januar bis Juni 2021 einreichen. Wir rufen deshalb bereits heute dazu auf, die Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 zu dokumentieren, um dann problemlos den Antrag im Juli stellen zu können. Damit kann auf eine Verwendungsbestätigung verzichtet werden, was den Antragsprozess um einen Arbeitsschritt verkürzt. Weitere Informationen dazu gibt es in der
Presseerklärung des Bayerischen Musikrats zu diesem Thema.