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und wieder ist es bereits schon Ende Januar. Wie jedes Jahr macht man sich zum Jahreswechsel so seine Gedanken. Was möchte man im neuen Jahr ändern, was wünscht man sich und welche guten Vorsätze sollen es diesmal werden. Haben Sie sich bisher denn an Ihre Vorsätze gehalten?
Eine Sache gibt es, die Sie und ich auf jeden Fall gemeinsam schaffen können: Ordnung in Ihren Zahlen schaffen! Um genau dieses Thema geht es in unserem ersten Artikel. Wir zeigen Ihnen wie Sie diesen Vorsatz ganz einfach einhalten und stellen Ihnen die neue Softwarelösung von DATEV vor.

Stellen Sie sich vor, erst gestern haben Sie dem Klempner ein kleines Trinkgeld für die tolle Arbeit und den schnellen Einsatz in die Hand gedrückt? Kein Problem für Sie, doch Ihr Handwerker in der Not sollte bedacht mit seinem kleinen Zuschuss umgehen. Die illegale Nichtversteuerung von Trinkgeldern wird unter gewissen Umständen sowohl beim Arbeitnehmer als auch beim Arbeitgeber mit hohen Steuernachzahlungen bestraft. Wir zeigen Ihnen, wann ein Trinkgeld steuerfrei ist und wie Sie am besten mit dem Zuschuss umgehen.

In unseren Kurzmeldungen finden Sie wieder drei wichtige Mandanteninformationen auf einen Blick. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank. Herr Krimmer gibt Ihnen ein paar Worte mit auf den Weg, die zum Nachdenken anstoßen.

In unserer Steuerberatungskanzlei tut sich immer etwas – mehr dazu finden Sie unter der Rubrik „Neues aus der Kanzlei“. Beachten Sie auch unsere Veranstaltungstermine in 2013, vielleicht ist ja die ein oder andere Veranstaltung interessant für Sie?

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem Newsletter.


Viele Grüße, Ihr

           


Klaus Kopp

Gute Vorsätze und Zahlenchaos – wie Sie Abhilfe schaffen.

Haben auch Sie gute Vorsätze für das neue Jahr? Nahezu jeder kennt das: man nimmt sich vor mit dem Rauchen aufzuhören, abzunehmen oder ähnliches. Mancher Unternehmer hingegen wünscht sich nur endlich mehr Ordnung im unternehmerischen Zahlenchaos zu schaffen, um den Überblick zu behalten. Der Ein oder Andere hat bereits in der zweiten Januarwoche schon wieder all die Vorsätze über Bord geworfen. Das Rauchen kann Ihr Steuerberater Ihnen leider nicht abgewöhnen, auch wird er nicht in die Rolle des Drill-Sergeant für Sie schlüpfen, aber was er kann ist: Ordnung schaffen! Seien Sie zuversichtlich. Eine enge Zusammenarbeit wird Ihnen im Nachhinein viel Arbeit ersparen – versprochen!

Arbeit, Arbeit und noch mehr Arbeit – Besonders Handwerksunternehmen merken oft gar nicht, wie es um die Ausgaben ihres Unternehmen steht und ob diese beispielsweise aus dem Ruder laufen. Eine Nachlässigkeit, die dem Unternehmen in konjunkturschwächeren Zeiten zum Verhängnis werden kann. Um dies zu verhindern gilt es, stets einen Überblick über die Zahlen zu behalten, um so erste Warnzeichen zu erkennen und frühzeitig agieren zu können.

Glücklicherweise gibt es hierfür Hilfsmittel, mit denen man seine Zahlen im Überblick behalten kann: die monatliche betriebswirtschaftliche Auswertung. Das hört sich zunächst nach viel Arbeit an, ist es aber gar nicht. Denn die betriebswirtschaftliche Auswertung findet in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater statt. Für ihn gehört das zum Alltagsgeschäft, sodass die ganze Angelegenheit gemeinsam schnell vom Tisch ist.

Um die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater zu erleichtern, ist eine aktuelle Datenbasis das A und O. Hierzu hat DATEV sich eine Softwarelösung ausgedacht. Das so genannte „Unternehmen online“ unterstützt den Mandanten bei der Belegverwaltung und –übermittlung. Wie der Name schon verrät, gestaltet sich der gesamte Ablauf online. Die Belege werden vom Mandaten gescannt und an das „Unternehmen online“ gesendet – das war’s. Den Rest übernimmt der Steuerberater, der so die Belege einsehen und direkt bearbeiten kann. So wird eine optimale und vor allem zeitnahe Arbeits- und Auswertungsgrundlage zwischen Mandant und Steuerberater geschaffen.

Die DATEV Software bietet zudem noch viele weitere Erleichterungen und nützliche Tools, die für den Mandanten eine enorme Arbeitserleichterung darstellen, sodass er die Belege und Zahlen besser im Blick behält. Klar ist leider aber auch, dass sich diese Methode der Buchführung nicht für jeden Mandanten eignet. Wenn Sie bereits Ihr eigenes System entwickelt haben und den Überblick behalten - um so besser. Falls nicht, wäre die Anschaffung der elektronischen Auswertung vielleicht eine Überlegung wert? Die Mitarbeiter unserer Kanzlei beraten Sie hierzu sehr gerne.

Achtung, Trinkgeld-Falle.

Trinkgeld nicht nur in der Gastronomie, sondern häufig auch beim Klempner, Dachdecker und Co. - für Sie, als Kunde, absolut kein Problem. Doch Vorsicht! Sollten Sie der Empfänger des Trinkgeldes sein, ist Ihr Trinkgeld nicht immer steuerfrei!

Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie unbedingt die Vorgaben des Finanzamtes kennen. So beugen Sie unangenehmen Rückfragen bei der Betriebsprüfung und eventuellen Nachzahlungen vor.
Die Prüfer kontrollieren bei der Betriebsprüfung die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben in Sachen Trinkgeld extrem gründlich. Unterstützt werden die Prüfer hierbei durch immer mehr Kontrollinstrumente. Sollten sich die Unternehmer nicht an die Regeln halten, drohen hohe Steuernachzahlungen und eventuell auch strafrechtliche Maßnahmen.

Doch wann muss man als Unternehmer oder Arbeitnehmer das Trinkgeld versteuern?
Arbeitnehmer können Trinkgeld dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei annehmen, wenn das Trinkgeld freiwillig und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird. Werden die Trinkgelder allerdings vom Arbeitgeber (z.B. in einem Trinkgeldpool) vereinnahmt und dann vom Arbeitgeber an die Angestellten ausbezahlt, liegt ein steuerpflichtiges Entgelt vor. Sobald der Arbeitnehmer auf Zuschläge einen vertraglichen Anspruch hat, fallen hierfür ebenfalls Steuer und Sozialversicherung an.

Freiwillige Trinkgelder, die von Kunden an den Inhaber des Unternehmens bezahlt werden, gehören zu den Betriebseinnahmen und sind nicht steuerfrei. Durch diese Zahlungen werden die Betriebseinnahmen erhöht und somit auch die Einkommenssteuer. Trinkgelder sind außerdem auch umsatzsteuerpflichtig. Die jeweilige Umsatzsteuerdifferenz zum Bruttobetrag des Trinkgeldes schuldet der Unternehmer dann dem Finanzamt.

Viele Unternehmer sind sich den Vorgaben überhaupt nicht bewusst. Es kann zu einer illegalen Nichtversteuerung kommen. Die Prüfer zählen zu Kontrollzwecken die Kosten der privaten Lebensführung zusammen. Diese Kosten werden dann den Privatentnahmen des Unternehmers abgeglichen. Sollten die Privatausgaben nun längere Zeit die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, kommt es plötzlich zum bösen Erwachen und erhebliche Steuernachzahlungen können folgen.
Um dies zu vermeiden empfehlen wir, die Trinkgelder sofort zu besteuern und immer separat auszuweisen.

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Einen Augenblick noch...

Erinnern Sie sich noch an die Gedanken zum Thema Dankbarkeit aus dem Oktober-Rundbrief? Aus dem Neujahrsbrief eines Freundes haben mich folgende Sätze ins Nachdenken gebracht, die ich inzwischen auch im Internet gefunden habe:
 
Ich bin dankbar für die Steuern, die ich zahle,
         denn das bedeutet, ich habe ein entsprechendes Vermögen und Einkommen.
Ich bin dankbar für die Hose, die mir ein wenig zu eng geworden ist,
         denn das zeigt mir, ich habe genug zu essen.
Ich bin dankbar für das Durcheinander, das ich nach dem letzten Fest aufräumen musste,
         denn daran kann ich sehen, ich war von lieben Menschen umgeben.
Ich bin dankbar für den Wäscheberg und die vielen Sachen zum Bügeln,
         weil das bedeutet, dass ich genug zum Anziehen habe.
Ich bin dankbar für die laut geäußerten Meinungen über die Regierung,
         denn das zeigt mir, dass ich in einem Land lebe, wo jeder seine Meinung frei äußern kann.
Ich bin dankbar für die Parklücke, die ich ganz hinten im Parkhaus noch gefunden habe,
         weil es bedeutet, ich kann mir ein Auto leisten.
Ich bin dankbar für den Menschen, der hinter mir in der Kirche sitzt und manchmal den richtigen Ton nicht findet,
         daran merke ich, dass ich immer noch gut hören kann.
Ich bin dankbar für die Fenster und die Wohnung, die zu putzen sind,
         weil das bedeutet: ich habe ein Zuhause.
Ich bin dankbar für den Wecker, der mich morgens aus dem Schlaf reißt,
         denn er kündet mir: Dir ist ein neuer Tag geschenkt.
 
Wenn man die Dinge aus diesem Blickwinkel betrachtet, kann das neue Jahr nur gut werden.
 
Ihr Jochen Krimmer

Jochen Krimmer ist 65 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Er arbeitet seit mehreren Jahren selbständig und ermutigt Menschen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und aktiv zu gestalten.

Neues aus der Kanzlei

Die Kanzlei Kopp wünscht Ihnen im Namen aller Mitarbeiter ein erfolgreiches, stressfreies und gesundes Jahr 2013. Über den Jahreswechsel hinweg hat sich einiges in der Kanzlei getan. Intern wurden einige Dinge verändert und im Personalbereich hat sich etwas getan. Hierzu erfahren Sie mehr im Februar-Newsletter, seien Sie gespannt - es erwartet Sie ein neues Gesicht.

Veranstaltungstermine 2013

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
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Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
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