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ständig diese Gesetzesänderungen und neuen Gesetze – da verliert man schnell den Überblick. Wir stellen Ihnen ein neues Gesetz vor, das für den ein oder anderen von Ihnen von großer Bedeutung sein könnte. Im Dezember 2012 eingeführt, bringt das MicoBilG ein paar Veränderungen und Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften mit sich. Genauere Information über das neue Gesetz finden Sie in unserem ersten Newsletter-Artikel.

Sie werden ungern auf Ihre Fehler hingewiesen? Ich denke, solche Angelegenheiten sind weder dem Sender noch dem Empfänger angenehm. Dennoch sind dies wertvolle Botschaften, die nur richtig verpackt werden müssen. In unserem zweiten Newsletter-Artikel geben wir Ihnen Tipps zum Umgang mit Kritik.

In unseren Kurzmeldungen finden Sie wie gehabt drei wichtige Mandanteninformationen auf einen Blick. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank. Herr Krimmer gibt Ihnen ein paar Worte mit auf den Weg, die zum Nachdenken anstoßen.

In unserer Steuerberatungskanzlei tut sich immer etwas. Wie bereits angekündigt stellen wir Ihnen diesmal unsere zwei neuen Mitarbeiterinnen unter der Rubrik „Neues aus der Kanzlei“ vor. Beachten Sie auch unsere Veranstaltungstermine in 2013, vielleicht ist ja die ein oder andere Veranstaltung interessant für Sie.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit unserem Newsletter.

Viele Grüße, Ihr

           


Klaus Kopp

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften durch neues Gesetz.

Seit Dezember letzten Jahres gilt ein neues Gesetz für Kleinstkapitalgesellschaften, das Erleichterung bringen soll: Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/6/EU über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen hinsichtlich Kleinbetrieben- Kapitalgesellschaften- Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicoBilG).

Das MicoBilG bringt wesentliche Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften mit sich. Beispielsweise sind die Bilanzerstellung sowie die Gewinn- und Verlustrechnung nur noch in verkürzter Form notwendig. Zudem gilt nun die Befreiung von Anhangerstellung unter bestimmten Voraussetzungen. Aufstellungs-, Ausweis- und Offenheitspflichten haben sich dahingehend verändert, dass Kleinstkapitalgesellschaften diese Pflichten nicht mehr zwingend erfüllen müssen, wenn sie an zwei von drei Stichtagen folgende vorgegebene Grenzwerte nicht überschreiten:
- 350.000 EUR Bilanzsumme
- 700.000 EUR Nettoumsatzerlöse
- die durchschnittliche Anzahl von 10 Mitarbeitern pro Geschäftsjahr

Außerdem können betroffene Unternehmen jetzt frei entscheiden, ob die Jahresabschlüsse beim Bundeszeiger eingereicht werden und somit öffentlich zugänglich sind oder ob diese beim Unternehmensregister hinterlegt werden sollen. Für eine Hinterlegung beim Unternehmensregister muss der Jahresabschluss beim Bundesanzeiger in elektronischer Form und mit den Antrag, diesen zur Hinterlegung weiterzureichen, eingereicht werden. Zusätzlich muss eine Mitteilung über die Einhaltung der Größenmerkmale für die Kleinstkapitalgesellschaften beim Bundesanzeiger erfolgen.


Quelle: stuttgart.ihk24.de

Umgang mit Kritik leicht gemacht.

Kritik – kaum einer mag sie. Vor allem aber in der Bundesrepublik ist das Wort „Kritik“ schon durch eine negative Schwingung vorbelastet. Viele vergessen, dass Kritik auch positiv und hilfreich sein kann. Denn „Kritik“ – ursprünglich aus dem Griechischen – bedeutet eigentlich schlicht und einfach die „Kunst zum Beurteilen“. Diese Ursprungsaussage sollte sich der ein oder andere wieder mehr zu Herzen nehmen.

Dennoch, viele fühlen sich von kritischen Worten sofort angegriffen und bekommen gut gemeinte Verbesserungsvorschläge oder Hinweise auf Fehlverhalten in den falschen Hals. Klar, auf seine Fehler hingewiesen zu werden ist sicherlich keine angenehme Situation. Für den Kritiker gilt daher: der Ton macht die Musik! Versuchen Sie, negative Kritik besser zu verpacken. Ständige Kritteleien bewirken viel mehr das Gegenteil – der Kritisierte schaltet ab und geht in Abwehrhaltung. Wird Kritik beispielsweise mit Lob verbunden, wird das Gegenüber sicherlich aufmerksamer zuhören und die Kritik im besten Fall auch annehmen und umsetzen. Das motiviert und verhindert eventuelle Missstimmung.

Vor allem im Berufsleben ist es enorm wichtig, richtig zu kritisieren, Kritik aber auch annehmen zu können. Wer diese Kunst beherrschen möchte, muss einige Dinge berücksichtigen: Angefangen beim richtigen Zuhören, über die Fähigkeit selbständig zu urteilen bis hin zum korrekten Hinweisen auf Fehler. Mit dem entsprechenden Bewusstsein sind dies lösbare Faktoren auf dem Weg zum richtigen Umgang mit Kritik.

1. Aber wann ist Kritik eigentlich angebracht?
Nehmen wir an, bei einem Projekt sind die Dinge aus dem „Ruder“ gelaufen und es wurden offensichtliche Fehler gemacht. In einem solchen Fall müssen Führungskräfte eingreifen und konstruktive Kritik ausüben. Missstände müssen angesprochen werden, ohne dass sich die Verantwortlichen angegriffen fühlen oder demotiviert werden. Es ist wichtig, die richtige Gesprächsatmosphäre zu schaffen. Ungehaltener Ton oder patzige Bemerkungen im Affekt bewirken wenig, mit Freundlichkeit und Diplomatie erreicht man sicherlich mehr. Als Arbeitgeber muss man unbedingt darauf achten, die Angestellten nicht vor den Kollegen zu kritisieren. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Kritik und gehen Sie – am besten in einem persönlichen Gespräch – auf Ihr Gegenüber ein. Beginnen Sie erst einmal mit positiven Dingen, so kann später besser auf kritische Punkte übergegangen werden. Um die Kritikfähigkeit, falls nötig, in Ihrem Unternehmen zu steigern, versuchen Sie beispielsweise, Ihre Kollegen und Mitarbeiter durch wiederholte, kleine Kritiken in verträglichen Dosen an konstruktive Kritik zu gewöhnen. Denken Sie aber gleichzeitig daran: ständige Kritik kann auf Dauer deprimierend wirken.

2. Wie kommt Ihre Kritik also am besten an?
Eine ausgewogene Kritik, die auf Tatsachen und sachlichen Erkenntnissen aufbaut, kann manchmal Wunder bewirken. Wichtig ist, dass Sie Ihrem Gegenüber die Zielsetzung Ihrer Kritik klar machen und aufzeigen, was Sie mit dieser Kritik erreichen möchten. Bleiben Sie sachlich, denn für den Kritisierten ist es immer schwer, Kritik nicht persönlich zu nehmen. Geben Sie Ihrem Gegenüber auch die Zeit zu reagieren und lassen Sie sich die Ursache(n) erklären. Zu viel Kritik auf einmal wirkt demotivierend und deprimiert. Das Gesprächsende sollte freundlich und aufbauend sein. Formulieren Sie Ihre Erwartungen noch einmal in einer E-Mail. Wichtig ist auch, die betroffene Person im späteren Verlauf darüber zu informieren, ob sich etwas verbessert hat.

3. Klar, kritisieren ist nur halb so schwer, wie Kritik anzunehmen.
Dennoch ist es sinnvoll, sich das Feedback erst einmal anzuhören, bevor man direkt abblockt, wie es viele bereits bei leichter Kritik tun. Machen Sie sich klar, dass Kritik die Möglichkeit bürgt, Dinge in Zukunft besser zu machen. Nehmen Sie Kritik daher nicht zu persönlich und überlegen Sie sich, ob an den Aussagen etwas dran sein könnte. Unsachliche Kritik dürfen Sie allerdings filtern – Sie müssen sich keinen falls mit ungerechtfertigten Aussagen abfinden. Stellen Sie dann aber ruhig und sachlich klar, wieso diese Kritik nicht zutrifft.

Manch einer von uns hat dennoch seine Probleme damit, auch gut begründete und hilfreiche Kritik anzunehmen. Dieses Hindernis sollte man versuchen zu überwinden, indem man ganz neutral an die Sache heran geht. Kritik ist in den meisten Fällen gut gemeint und hat in erster Linie den Anspruch, den Kritisierten weiter zu bringen, nicht ihn anzugreifen. Das muss man sich bewusst machen und versuchen, die Dinge ganz nüchtern und objektiv zu betrachten. Denken Sie daran, dass Kritikfähigkeit sowohl im Privatleben als auch für die berufliche Karriere eine große Rolle spielt. Sie kann die ein oder andere Auseinandersetzung vermeiden oder aber in beruflicher Hinsicht auch zum Erfolgen führen.


Quelle: joerg-loehr.com

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Einen Augenblick noch...

Viele Menschen beginnen das neue Jahr mit guten Vorsätzen. Das ist gut so! Für andere ist am Schluss eines Jahres die Bilanz das Wesentliche. Auch das ist gut so!

Vorsätze und Bilanzen sind wichtig, aber die Zeit zwischen Vorsätzen und Bilanz ist entscheidend, weil es darauf ankommt, dass wir das Jahr über mit allen Herausforderungen richtig umgehen. Herausforderungen sind eine wunderbare Möglichkeit für uns, zu wachsen und stärker zu werden, so wie ein Muskel nur durch das Überwinden eines Widerstands wächst und stärker wird, um dann noch größere Widerstände überwinden zu können.

Es sind nicht die guten Vorsätze, sondern das, was wir im Lauf des Jahres tun und welche Lösungen wir finden, die am Ende des Jahres zu einer guten Bilanz führen.

Herzliche Grüße
Ihr Jochen Krimmer

Jochen Krimmer ist 65 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Er arbeitet seit mehreren Jahren selbständig und ermutigt Menschen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und aktiv zu gestalten.

Neues aus der Kanzlei

Wie bereits im vorherigen Newsletter angekündigt möchten wir Ihnen gerne zwei neue Gesichter der Kanzlei Kopp vorstellen.

Frau Dambacher wird Ihnen zukünftig in den Bereichen Jahresabschlusserstellung, Erstellung von Steuererklärungen und steuerliche Beratung und Finanzbuchhaltung zur Seite stehen. Sie erreichen Frau Dambacher unter 07151/98147-16 oder per Mail dambacher@kopp-steuerberatung.de











Frau Siegl wird Sie zukünftig in den Bereichen Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung betreuen. Sie erreichen Frau Siegel unter 07151/98147-18 oder per Mail siegel@kopp-steuerberatung.de

Veranstaltungstermine 2013

Am 15. März hält Herr Kopp einen Vortrag über das "Abenteuer Namibia". Um 19.00 Uhr startet Ihre Reise in der Glockenkelter in Stetten im Remstal. Unterstützt wird der Abend vom namibischen Fremdenverkehrsamt "Namibia Tourism Board" in Frankfurt und Karawane Reisen Ludwigsburg. Über Ihr Kommen freuen wir uns!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

Verantwortlich für die Inhalte:
Klaus Kopp © 2008-2012

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