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heut zu Tage führt kaum mehr ein Weg hieran vorbei – Online Banking. Schnell, bequem und einfach – auch für Unternehmer. Doch genau diejenigen unter uns, die das digitale Bankgeschäft für unternehmerische Zwecke nutzen, sollten hier etwas vorsichtiger sein. Denn nicht jeder Kontoauszug entspricht den Anforderungen der steuerlichen Ablagepflicht. In unserem ersten Newsletterartikel zeigen wir Ihnen, was Sie beachten müssen.

Unser zweiter Newsletterartikel soll eine „Ermutigung für Ihre Woche“ sein. Manchmal denken wir viel zu kompliziert um die einfachsten Dinge anzupacken und zu lösen. Karl Pilsl zeigt Ihnen hierzu eine neue Sicht der Dinge.

Unser dritter Newsletteratikel befasst sich mit dem ab 01. Februar 2014 geltenden neuen SEPA Lastschriftverfahren.

In unseren Kurzmeldungen finden Sie wie gehabt drei wichtige Mandanteninformationen auf einen Blick. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank. Herr Krimmer gibt Ihnen ein paar Worte mit auf den Weg, die zum Nachdenken anregen. In unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“ bekommen Sie diesmal einen kleinen Einblick in unsere Mitgliedschaft im Beraterwerk.

Im Juni stehen wieder einiger Termine an, mehr hierzu finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


           


Klaus Kopp

Online Banking und digitale Kontoauszüge

Online Banking – jeder kennt diese Art der elektronischen Überweisung. Viele von uns greifen Tag täglich auf die Möglichkeiten des Online Banking zurück. Wieso auch nicht? So spart man kostbare Zeit und hat nahezu keinen Aufwand. Dennoch sollten die Online-Überweiser Acht auf die steuerlichen Stolperfallen geben!

Bankgeschäfte mittels Online Banking können entweder über eine zusätzliche Software oder direkt über das Internet abgewickelt werden. Die Kontoauszüge werden hierbei elektronisch übermittelt und können ausgedruckt werden. Hier gilt es vorsichtig zu sein. Aus Sicht des Finanzamtes ist ein solcher Ausdruck nämlich kein ausreichender Beleg. Wer seine Kontoauszüge lediglich in ausgedruckter Form vorliegen hat, muss damit rechnen, dass das Finanzamt im Falle einer Betriebsprüfung eine Schätzung vornehmen wird, da hierdurch die steuerliche Aufbewahrungspflicht verletzt wurde. Es gilt also, stets die Originalkontoauszüge in Papierform aufzubewahren. Die Kontoauszüge als PDF-Datei abzuspeichern reicht keinesfalls aus. Aus technischer Sicht besteht hier nämlich die Möglichkeit der nachträglichen Änderung, was bedeutet, dass die steuerliche Aufbewahrungspflicht nicht erfüllt ist.

Gehen Sie auf Nummer Sicher und schaffen Sie Rechtssicherheit!
Damit Ihre Ablage den Vorschriften der steuerlichen Aufbewahrungsfirst entspricht gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Sie können sich von Ihrer Bank einen signierten elektronischen Kontoauszug übermitteln lassen, den Sie dann mit einer entsprechenden Computerzertifikation abspeichern. Oder Sie überlassen die Aufbewahrung der Bank, mit der Möglichkeit des jederzeitigen Zugriffs. So wären Sie zwar auf der sicheren Seite, was die steuerliche Aufbewahrungspflicht angeht, müssten allerdings auch die Bank für ihre zusätzlichen Dienstleitungen entlohnen. Die einfachste und kostengünstigste Lösung wäre, wenn Sie neben den elektronischen Kontoauszügen weiterhin die Kontoauszüge in Papierform zur Buchführung ablegen. So können Sie sicher gehen, dass alle Aufbewahrungspflichten ordnungsgemäß erfüllt sind.

Quelle: Handwerker Magazin

Ermutigung für die Woche

Von Karl Pilsl

Karl Pilsl: Jene, die in der Vergangenheit nichts gesät haben, haben in der Zukunft nichts zu ernten. Der wahre ErVOLLg eines Menschen liegt nicht in der Frage: 'Wie kann ich etwas bekommen?', sondern: 'Wo kann ich etwas säen (investieren)?' Denn wer reichlich sät, wird auch reichlich ernten.

Ist eigentlich ganz logisch, oder? Und trotzdem gibt es viele Menschen, die immer jammern und jammern und allen möglichen Menschen und Umständen die Schuld geben, wenn sie Mangel leiden.

Wenn man keine Ernte hat, dann bedeutet dies Mangel. Es fehlt einem etwas. Was würdest du von einem Bauer halten, der das ganze Jahr über darüber jammert, dass er keine Ernte hat. Er hat vergessen zu säen und das bereits seit mehreren Jahren. Er ist geizig. Aber er jammert und jammert über die fehlende Ernte. Alle anderen wären schuld daran, warum es ihm so schlecht geht.

Was hältst du von einem solchen Bauern? Sag mir es nicht. Ich weiß es.

Aber genauso verhalten sich viele Menschen. Jahr für Jahr dasselbe Gejammer über den Mangel, über Dinge, die man so gerne hätte, aber nicht hat. Kennst du jemanden, der das tut?

Willst du die Lösung wissen? Ja, wirklich?

Schritt 1: Aufhören zu jammern und dankbar sein für das Samenkorn in deinen Händen.
Schritt 2: Nachdenken darüber, welche Ernte man wirklich haben möchte. Jeder Bauer überlegt sich das vorher und sucht danach sein Samenkorn aus.
Schritt 3: Das entsprechende Samenkorn, das zu dieser Ernte führt, säen. WIRKLICH. Säen heißt geben! Loslassen.
Schritt 4: Fest daran glauben, dass Saat zur Ernte führt und dafür bereits heute danken. Im Vorhinein. Denn es ist bereits im Kommen (Wachsen).

Fazit:
Werde ein Sämann. Was du willst, dass man dir tut, das tue du zuerst den anderen. Das ist die Arbeit eines Sämannes. Überlege dir heute gut, wo dein Acker ist, und beginne das richtige Samenkorn auf den richtigen Acker zu legen. Das Samenkorn ist deine Problemlösungsfähigkeit. Der Ackerboden sind die Herzen deiner möglichen Kunden und Geschäftspartner. Was du mit dem Samenkorn tust und wie du mit anderen Menschen - deren Herzen - umgehst, davon hängt deine Zukunft ab.

Quelle: Newsletter Karl Pilsl

SEPA Lastschriftverfahren einführen

Mit der SEPA-Lastschrift wird erstmalig ein grenzüberschreitendes Lastschriftverfahren etabliert. Im Gegensatz zur deutschen Lastschrift gibt es bei der SEPA-Lastschrift neue Bestandteile, die deutlich aufwändigere Prozesse mit sich bringen. Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Dokument:

Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges papierbehaftetes SEPA-Lastschriftmandat, das eine Gläubiger-Identifikationsnummer und eine Mandatsreferenz enthält. Die einheitliche, eindeutige und standardisierte Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie elektronisch bei der Deutschen Bundesbank beantragen:

Mandatsreferenz:
Um ein Mandat eindeutig zu identifizieren, erhält das SEPA-Lastschriftmandat neben der Gläubiger-Identifikationsnummer auch eine eindeutige Mandatsreferenz (z. B. eine fortlaufende Nummer), die bei allen Lastschriften angegeben werden muss.
Beide Angaben werden auf dem Kontoauszug ausgewiesen.

Die Änderungen durch die Einführung der SEPA-Lastschrift wirken sich auf betriebswirtschaftliche Prozesse aus: Dazu gehört für den Zahlungsempfänger insbesondere die Verwaltung der SEPA-Mandate der Debitoren.
Die Mandatsverwaltung wird bei DATEV zentral in der DATEV-Cloud realisiert und steht somit für alle DATEV-Anwendungen zur Verfügung. Die Mandatsverwaltung kann ab voraussichtlich Herbst 2013 genutzt werden.

Pre-Notification:
Zukünftig sind Zahlungspflichtige vor dem Zahlungseinzug über die Höhe der Lastschrift und den Einzugstermin zu informieren, so genannte Pre-Notification; zum Beispiel auf einer Rechnung mit Fälligkeitsangabe, Betrag, Gläubiger-ID, und Mandatsreferenz.
Übermitteln Sie rechtzeitig die Informationen zu den Zahlungseinzügen an die Zahlungspflichtigen

Quelle: datev.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Einen Augenblick noch...

Der 3. Grundgedanke unseres Menschseins, den ich Ihnen für diesmal versprochen habe, ist mir sehr wichtig.
 
Bei jedem geht mal etwas schief oder funktioniert nicht so, wie man es sich vorgestellt hat, obwohl man versucht, alles richtig und möglichst perfekt zu machen. Man macht auch einmal Fehler. Wir sagen dann „Mist“, wenn wir solche Phasen erleben. Aber was machen Sie mit dem „Mist“ Ihres Lebens? Ich habe gelernt, dass gerade der Mist in unserem Leben ganz wichtig ist, denn er ist der Dünger für künftige Erfolge. Ich kenne keinen Bauern, der ohne Mist, d. h. ohne Dünger eine gute Ernte einbringt.
 
Darum sind auch unsere Fehler und negativen Erfahrungen wie „Mist“ in unserem Leben, der uns weiterbringt, weil wir bei allem „Mist“ gewaltig dazulernen und dadurch die Ergebnisse verbessern können.
 
Fehler sind also wichtig; man sollte nur nicht zweimal den gleichen Fehler machen. Wer mehrmals denselben Fehler macht, zeigt, dass er nichts gelernt hat. Er muss an diesem Punkt zur Einsicht kommen, dann wächst auch er.
 
Darum: Seien Sie erfolgreich in Ihrem Leben, indem Sie
 - Ihr Leben selbst gestalten,
 - sich möglicht viel in Ihrem Einflussbereich bewegen und
 - allen „Mist“ als wirklichen Dünger nutzen.


Ihr Jochen Krimmer

Jochen Krimmer ist 65 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Er arbeitet seit mehreren Jahren selbständig und ermutigt Menschen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und aktiv zu gestalten.

Neues aus der Kanzlei

1-jährige Mitgliedschaft im Beraterwerk

Seit einem Jahr sind wir Mitglied im Beraterwerk, einem bundesweiten Netzwerk für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.   

Alle der 34 Kanzleien erfüllen einen hohen Qualitätsanspruch. Durch die gebündelt hohe Fachkompetenz können Synergieeffekte für unsere Kanzlei und für unsere Mandanten geschaffen werden.

Unter anderem wurde die SOS Notfall Strategie im Beraterwerk entwickelt.

Weitere Infos über das Beraterwerk finden Sie unter www.beraterwerk-steuerberater.de

Veranstaltungstermine 2013

Am 12.06.2013 wird Herr Kopp einen Vortrag beim Starter Club Rems-Murr: Workshop "Steuern und Versicherungen" halten. Am 18.06.2013 können Sie mit Herrn Kopp beim Business-Brunch der IHK für junge Unternehmen im Rems-Murr-Kreis in einen gelungenen Tag starten.

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

Verantwortlich für die Inhalte:
Klaus Kopp © 2008-2012

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