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haben Ihre Kinder in den Sommerferien auch einen Nebenjob gemacht? In unserem ersten Newsletterartikel finden Sie ein paar grundsätzliche Dinge zum Thema: Schüler oder Studenten als Aushilfen. Zusammengestellt vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft.

In Zukunft wird’s für das Finanzamt immer einfacher, unangemeldet bei Ihnen vorbeizukommen. Wir klären Sie in unserem zweiten Newsletterbeitrag über die neu eingeführte Lohnsteuer-Nachschau auf.

SEPA, IBAN - man kommt nicht mehr dran vorbei. Sollten Sie auch nicht! Schon im Februar 2014 wird die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in der EU umgesetzt. Wieso die BaFi diesbezüglich vor Firmenpleiten warnt, erfahren Sie in unserem dritten Newsletterbeitrag.

In unseren Kurzmeldungen finden Sie wie gehabt drei wichtige Mandanteninformationen auf einen Blick. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank. Herr Krimmer gibt Ihnen ein paar Worte mit auf den Weg, die zum Nachdenken anregen.

In unserer Kanzlei hat sich so einiges getan. Wie sie sicherlich bemerkt haben, haben wir ein neues Erscheinungsbild. Es war Zeit, einen Wandel durchzuführen - natürlich nur optisch. Ich freue mich über Ihr Feedback!

Viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr



Klaus Kopp

Ferienjob oder mehr? Schüler und Studenten als Aushilfskräfte.

Grade in den Sommerferien suchen sich viele Schüler oder auch Studenten in den Semesterferien einen Nebenjob, um sich so etwas Geld dazu zu verdienen. Manch einer bleibt vielleicht sogar auch nach den Sommerferien weiter in einem Beschäftigungsverhältnis als Aushilfskraft. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat im Juli 2013 einen aktuellen Tipp zum Thema „Aushilfstätigkeiten von Schülern und Studenten“ veröffentlicht.

Quelle: Ministerium für Finanzen und Wirtschaft

Schon gewusst: das Finanzamt muss nicht mehr klopfen.

Um die Kontrolle von Unternehmen zu verbessern kam eine Gesetzesänderung zum Einsatz: die Lohnsteuer-Nachschau.
Die Lohnsteuer-Außenprüfung ist Ihnen bestimmt ein Begriff. Diese Prüfung wurde vom Finanzamt angekündigt und durchgeführt, wenn der korrekte Einbehalt der Lohnsteuer überprüft werden sollte. Hierfür musste der Fiskus eine Prüfungsanordnung erlassen und einen Termin vereinbaren.

Dieser Ablauf kann sich in Zukunft sehr verändern. Bereits seit 2013 gibt es nun die Lohnsteuer-Nachschau. Diese Lösung erleichtert dem Finanzamt einige Arbeitsschritte, dürfte dem Unternehmer aber eher unangenehm sein. Jetzt hat der Prüfer die Möglichkeit ohne vorherige Anmeldung aufzutauchen und im Zuge einer zeitnahen Aufklärung lohnsteuererhebliche Sachverhalte zu prüfen. Vorteil hiervon ist bestimmt die verkürzte Prüfungsdauer. Nicht ganz so erfreulich wird das plötzliche Erscheinen des Prüfers sein. Allerdings ändert sich durch die Lohnsteuer-Nachschau keines der Rechte des Prüfers, grundsätzlich gelten dieselben Rechte wie im Rahmen einer bisher üblichen Lohnsteuer-Außenprüfung. Der Prüfer hat außerdem jederzeit das Recht, zu solch einer Form der Prüfung überzugehen.

Quelle: handwerk-magazin.de

Mit SEPA zur IBAN und dann in die Firmenpleite?

Im Zahlungsverkehr findet derzeit eine Globalisierung statt. Bisher dominieren noch nationale Verfahren, im Euro-Raum gibt es unterschiedliche Regelungen für Überweisungen und Lastschriften. Die SEPA (Single Euro Payments Area / Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum) soll hier Abhilfe schaffen. Eingeführt wurde dieses Projekt sowohl von Politik als auch Kreditwirtschaft, mit dem Ziel, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Europa zu vereinheitlichen. Künftig, das heißt ab Februar 2014, dürfen Banken nur noch Überweisungen und Lastschriften von Firmen oder Vereinen bearbeiten, die die neue Kontonummer IBAN enthalten. Diese Kennziffer ersetzt dann alle nationalen Kontoangaben.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht in der verspäteten Umstellung erhebliche Probleme für die Unternehmen. Sollten diese zu spät auf das neue Zahlungsverfahren bei Bankgeschäften umstellen, könnte im schlimmsten Fall die Firmenpleite drohen. Denn durch eine verschleppte Umstellung wird die Liquiditätsversorgung bei den Unternehmen heftig gestört. Die BaFin appelliert hierbei ebenfalls an die Verantwortung der Banken, ihre Kunden rechtzeitig und mit Nachdruck auf die Umstellung aufmerksam zu machen. Da es sich um eine ganzheitliche Umsetzung handelt, muss den Unternehmen bewusst gemacht werden, dass eine Verweigerungen einen Ausschluss aus dem Zahlungsverkehr bedeutet. In solch einem Fall besteht nicht nur das Risiko der Zahlungsunfähigkeit für die Zahlungsempfänger, sondern auch eine Reduktion der Mittel für die Kreditinstitute.

Viele Unternehmen scheinen SEPA noch immer nicht ernst genug zu nehmen. Bislang werden erst ca. 9 Prozent der in Frage kommenden Überweisungen nach dem neuen Verfahren abgewickelt, dies belegen Erkenntnisse der Bundesbank. Im Juni noch hieß es in Bankenkreisen, dass von rund fünf Millionen betroffenen Kunden nur ca. 400.000 auf das SEPA-Verfahren gefasst sind. Eine erschreckende Minderheit, wenn man beachtet, dass in weniger als fünf Montanen der nationale Zahlungsverkehr in der EU und einigen weiteren Staaten endgültig umgestellt wird. Dies betrifft erst einmal nur die Firmenkunden, im privaten Zahlungsverkehr gilt eine Übergangsfrist bis 2016.

Die Umstellung bringt weit mehr mit sich, als nur internationale Kontonummern und Bankleitzahlen (IBAN und BIC). Die erste große Hürde steht in Bezug auf die Technik für die Warenwirtschaftssysteme bevor. Um SEPA funktionsfähig zu machen, benötigt die Software ein Update vom Hersteller. Dieses Update wird allerdings für viele Handelsunternehmen nur schwer umsetzbar sein, da es in der Vergangenheit nur wenige auf diese Branche zugeschnittene IT-Lösungen gab. Viele Unternehmen haben mit Hilfe von eigenen Programmierern die Systeme selbst angepasst.

Wenn Sie noch nicht dazu gekommen sind, sich mit SEPA auseinander zu setzten, ist es jetzt höchste Zeit. Unter www.sepadeutschland.de finden Sie weitere Informationen zum Thema.

Quelle: handelsblatt.com

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Einen Augenblick noch...

Ändern Sie Ihr Denken!
„Unser Leben ist ein Spiel“ sagen viele. Es ist egal, ob man gewinnt oder verliert, Hauptsache mitmachen. Das ist nicht richtig. Fangen Sie an, neu zu denken: „Ich bin ein Sieger, ich spiele nicht nur, sondern ich will gewinnen.“ Oder haben Sie schon einen Fußballspieler gesehen, der eben nur spielen will? Jeder will als Sieger vom Platz gehen.
 
Das Spiel wird durch Ihre Denkweise in Sieg oder auch in Niederlage verwandelt. Wer immer nur mit Niederlagen rechnet und Schlimmes befürchtet, wird nie als Sieger vom Platz gehen. Es ist also nicht entscheidend, was Ihnen im einzelnen widerfährt, sondern welche Haltung bzw. welche Denkweise Sie haben. Das gilt für alle Lebensbereiche, ob Familie oder geschäftlich, bei Unklarheiten oder Hindernissen.

Viel Spaß mit Ihrer neuen Denkweise!
Ihr Jochen Krimmer

Jochen Krimmer ist 65 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Er arbeitet seit mehreren Jahren selbständig und ermutigt Menschen, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen und aktiv zu gestalten.

Neues aus der Kanzlei

Momentan befindet sich Familie Kopp auf großer Afrikatour - einen kleinen Rückblick und Neuigkeiten zur Verschiffung des Krankenwagens für die Runyararo Klinik gibt’s in Kürze.

Veranstaltungstermine 2013

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
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