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$$Anrede$$ $$Nachname$$,

in Sachen Gutschrift hat sich dieses Jahr einiges getan. Im Juni wurde im Bundesgesetzblatt das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz veröffentlicht, das einige Änderungen in Bezug auf Gutschriften mit sich bringt. Ganz aktuell versucht nun ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums Klarheit zu schaffen. Fakt ist, um unnötige Bürokratie und Zusatzbelastungen zu vermeiden, müssen Sie sich hiermit auseinandersetzen und eventuell ein paar kleine Umstellungen in Ihrem Rechnungswesen vornehmen. Ich bitte Sie deshalb besonders unseren ersten Newsletterartikel zu beachten. Bei Fragen diesbezüglich stehen mein Team und ich Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!

In unserem zweiten Newsletterartikel finden Sie einen interessanten Beitrag von Herr Dr. jur. Michael Balke über Steuerhinterziehung und Steuerverschwendung in Deutschland. Außerdem haben wir noch eine Kleinigkeit zum Schmunzeln für Sie. Schauen Sie sich Ihr Haus doch einmal aus unterschiedlichen Perspektiven an – Sie werden ein vollkommen neues Haus entdecken.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.

Wie bereits im vergangenen Newsletter angekündigt, finden Sie unter der Rubrik „Neues aus der Kanzlei“ eine kurze Zusammenfassung unseres Afrika-Trips im September.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr



Klaus Kopp

Nehmen Sie sich in Acht vor der „Gut“schrift!

Am 30. Juni wurde im Bundesgesetzblatt bereits das Amtshilferichtlinien-Umsetzungsgesetz verkündet. Dies sorgte schnell für große Verwirrung und Ärgernis, vor allem weil eine Gutschrift nicht mehr zwingend Gutes für den Empfänger oder gar Versender bedeutet. Ganz besonders die kaufmännische Gutschrift, also die Gutschrift, die der Korrektur einer vorausgegangenen Rechnung dient, muss aus den Köpfen der Unternehmer und Angestellten fallen. Denn die Bezeichnung „Gutschrift“ darf in solch einem Fall nicht mehr verwendet werden.

Am 25. Oktober schaffte nun endlich ein Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) Klarheit.

Unsere Empfehlung
Kennzeichnen Sie Gutschriften zwingend als solche!
Bei einer unzutreffenden Gutschrift (falsche Bezeichnung), muss der Empfänger zeitnah schriftlich widersprechen.
Storno-Rechnungen dürfen keinesfalls mehr mit “Gutschrift” bezeichnet werden! Diese müssen als “Storno-Rechnung” oder “Korrekturbeleg” ausgewiesen sein. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Beleg als Rechnung angesehen wird und Sie als Empfänger Umsatzsteuer bezahlen müssen!

Quelle: iww.de; stuttgart.ihk24.de

Verfall der Sitten

Dr. jur. Michael Balke über Steuerhinterziehung, Steuerverschwendung und willkürliche Steuerbefreiung in Deutschland: "Ein Staat ohne Besteuerungsmoral erzeugt auch bei den Steuerbürgern keine Steuermoral" ...

Quelle: DATEV Magazin

Was zum Schmunzeln ...

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Im September hat sich die komplette Familie Kopp auf Afrika-Tour begeben. Wie bereits in vergangenen Newslettern berichtet, war die Überführung des Krankenwagens für die Runyararo Klinik ein großes Highlight des Afrika-Trips. Der Krankenwagen traf zwar etwas verspätet, jedoch vollkommen unbeschädigt und in Topform in Masvingo ein. Man glaubt es kaum, aber der gespendete Krankenwagen ist nun der einzige für etwa 98.000 Menschen im Umkreis von rund 50 Kilometern.
"Wir freuen uns, dass alles so reibungslos geklappt hat. Die Ankunft in Masvingo war großartig. Ein riesiger Empfang mit dem Bürgermeister und vielen Bewohnern. Die Herzlichkeit der Menschen in Simbabwe begeistert uns jedes Mal aufs Neue", schwärmt Klaus Kopp über das Eintreffen in der Partnerstadt der Kernen-Masvingo-Gesellschaft e.V..

Veranstaltungstermine 2013

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
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71332 Waiblingen

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