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$$Anrede$$ $$Nachname$$,

im Jahr 2014 gibt es in steuerlicher Hinsicht mal wieder einige Änderungen. Eine große Änderung betrifft das Reisekostenrecht, welche ab dem 1. Januar in Kraft tritt. Wir informieren Sie in unserem ersten Newsletterartikel hierüber.

In den letzten Tagen bin ich auf eine sehr interessante Ansicht bezüglich des Steuersytsems in Deutschland gestoßen. Diese wollte ich Ihnen nicht vorenthalten, mehr hierzu finden Sie in unserem zweiten Newsletterartikel. Vielleicht verstehen Sie das deutsche Steuersystem ja so etwas besser…

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank. Unter der Rubrik "Neues aus der Kanzlei" finden Sie diesmal eine kleine Zusammenfassung unserer internen Workshopreihe. Außerdem stehen bereits ein paar Termine für das neue Jahr an, mehr hierzu finden Sie im letzten Beitrag des Newsletters.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr



Klaus Kopp

Änderungen im Reisekostenrecht ab 2014

Ab dem 01.01.2014 gilt ein grundlegend neues Reisekostenrecht. Es gibt einige Änderungen, die Sie dringend für Ihre nächste Steuererklärung beachten sollten. Wann genau liegt eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit – bei der Sie viele Kosten in der Steuererklärung abrechnen können – vor? Und wann muss ein Einsatz an einer ersten Tätigkeitsstätte angenommen werden, für den Sie nur die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen können? Durch die geänderte Rechtsprechung, die von der Finanzverwaltung übernommen wurde, haben sich die steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten bei Reisen mittlerweile deutlich verbessert: Nun können Reisekosten auch dann Werbungskosten oder Betriebsausgaben sein, wenn eine Reise neben beruflichen auch private Elemente enthält. Wird beispielsweise der Urlaub mit einer Dienstreise verbunden oder werden an einen Fachkongress ein paar freie Tage zur Entspannung angehängt, lassen sich die Aufwendungen zum Teil geltend machen.

Quelle: Deubner Verlag

Das deutsche Steuersystem mal anders

Im Internet kursieren immer wieder lustige Dinge – diesmal sind wir auf etwas gestoßen, das jeden von uns persönlich betrifft. Als kleine Anekdote zum Wochenende möchten wir Ihnen das natürlich nicht vorenthalten…

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Wir haben am 16.10.2013 eine Workshopreihe mit unseren Mitarbeitern gestartet und führen seitdem an insgesamt 5 Abenden unterschiedliche Gesprächsrunden. Unter dem Thema "Auszeit vom Hamsterrad - Abendgespräche über Werteorientierung" betrachten wir folgende Inhalte einmal näher:
  • 1. Abend: Werte und ihr Wert für unser Leben und unsere Zusammenarbeit
  • 2. Abend: Fair und verantwortungsvoll Urteilen
  • 3. Abend: Werteorientiert arbeiten und leben – mit Kollegen, Freunden, Mandanten, …
  • 4. Abend: Organisationsethik: Mitarbeitende sind nicht für alles verantwortlich
  • 5. Abend: Sinn und Zweck meines Arbeitens, meines Lebens, …
Unterstützt werden wir dabei von Referent Martin Priebe | www.Priebe-Beratung.de.

Veranstaltungstermine 2013

Anlässlich unseres 20-jährigen Jubiläums erscheint dieses Wochenende eine Jubiläumsseite über die Steuerberatungskanzlei Kopp in der Waiblinger, Schorndorfer und Winnender Zeitung. Wir bedanken uns auch auf diesem Weg noch einmal sehr herzlich für Ihre Treue und die tolle Zusammenarbeit.

Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2013

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