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kaum steht das neue Jahr im Türrahmen, schon geht es wieder los mit den Terminen und Fristen. Wir als Ihr zuverlässiger Partner in allen Angelegenheiten rund um das Thema Steuern, möchten Sie natürlich auf die wichtigsten Steuerfristen aufmerksam machen. In unserem ersten Newsletterartikel finden Sie einen Steuerkalender für das Jahr 2014.

Ein unzufriedener Kunde kann schnell zur Herausforderung werden, vor allem, wenn seine Kritik in Umlauf gerät. Durch ein aktives Beschwerdemanagement können Sie dies verhindern. Haben Sie ein offenes Ohr für Ihre Kunden und nehmen Sie Beschwerden wahr, denn nur so vermeiden Sie einen verheerenden „Shitstorm“. Mehr zum Thema Beschwerdemanagement finden Sie in unserem zweiten Newsletterartikel.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.

Mitte Januar wurde unser Qualitätsmanagement von LGA Intercert/TÜV Rheinland geprüft. Mehr hierzu finden Sie unter der Rubrik "Neues aus der Kanzlei". Das neue Jahr starten wir mit einer besonderen Veranstaltungsreihe für all unsere Mandanten und Geschäftspartner. Es gibt noch wenige freie Plätze – genauere Informationen finden Sie in unseren Veranstaltungsterminen 2014.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Geburtstage, Feiertage, Steuerfristen?

Es gibt so viele Dinge, die man sich über das Jahr hinweg merken sollte. Oft geht dabei der ein oder andere wichtige Termin unter. Doch gerade in Bezug auf die Steuerfristen sollten Sie besonders wachsam sein, denn ein Versäumnis kann teuer werden. Wenn das Geld nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages überwiesen ist, wird für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag in Höhe von 1% fällig.

Säumniszuschläge werden per Gesetz vorgeschrieben und liegen somit nicht im Ermessen des Finanzamtes. Bereits kleine Beiträge für verpasste Steuertermine können die Belastung der Betriebe in der Summe erhöhen. Um dies zu vermeiden, sollten Sie die Steuerfristen immer im Blick haben. Hierfür gibt es ein praktisches Hilfsmittel: den Steuerkalender.


Der Steuerkalender beinhaltet sämtliche Fälligkeiten für betriebliche Vorauszahlungen. Nach Datum sortiert finden Sie hier die jeweilige Steuervorauszahlung sowie den Zeitraum, für den die Steuer fällig wird. In Klammern finden Sie das Datum der Zahlungsschonfrist, die im Falle einer Banküberweisung 3 Tage beträgt. Sollte das Ende dieser Frist auf einen Samstag oder Sonntag fallen, so gilt automatisch der nächste Werktag. Diese Schonfrist gilt nicht für Scheck- oder Barzahlungen.

Quelle: handwerk-magazin.de

Aktives Beschwerdemanagement:
Warum Kritik auch positiv sein kann!

Unzufriedene Kunden können schnell zum Albtraum eines Unternehmens werden, vor allem dann, wenn die Kritik publik gemacht wird. Hierzu hat ein Kunde heutzutage genügend Möglichkeiten, ob direkt vor Ort in einem lautstarken Gespräch, das schnell Aufmerksamkeit auf sich zieht, in zahlreichen Bewertungsportalen oder in den sozialen Netzwerken. Klar ist, dass solch eine Kritik unglaublich schnell in Umlauf gebracht wird und verheerende Folgen mit sich bringen kann. Es gilt also, sich einem unzufriedenen Kunden direkt anzunehmen, sodass eine Streuung der Kritik vermieden wird.

Ein lückenloses Beschwerdemanagement erleichtert das ein oder andere unangenehme Kritikgespräch. Ziel hierbei ist es, den Kunde seinen Unmut loswerden zu lassen, ohne dass dieser dem Unternehmen schadet. Wichtig ist, dass Sie Ihren Kunden Anlaufstellen bieten, an denen sie über ihren Ärger berichten können. Sie sollten offen für Kritik sein und dies Ihren Kunden auch mitteilen. Denn eine Beschwerdestelle, die niemand findet, steigert die Wut meist nur. Häufig findet man auf der eigenen Webseite ein Kontaktformular hierfür oder es wird ein Ansprechpartner genannt, welcher sich der Beschwerde annimmt.

Das Stichwort heißt: aktives Beschwerdemanagement. Die Kritik eines Kunden soll schnell und auf direktem Weg zum Unternehmen gelangen. Es sollte verhindert werden, dass der Ärger beim Kunde weiter steigt. Indem Sie ihm das Gefühl geben, dass sich seiner Angelegenheit sofort angenommen wird, kann ihm oftmals der „Wind aus den Segeln genommen“ werden. Die betroffene Person ist besänftigt und wird sich an anderen Stellen wahrscheinlich nicht noch zusätzlich kritisch äußern. Im Besten Fall konnte das Problem auch direkt gelöst oder zumindest konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet werden.

Denken Sie daran: Kritik kann auch positiv sein. Sie kann auf Schwachstellen in Ihrem Unternehmen hinweisen, was Ihnen die Möglichkeit gibt, Ihre Leistungen zu verbessern und die Ursachen für Beschwerden zu ermitteln. Eventuellen Beschwerden von anderen Kunden kann so vorgebeugt werden.

Doch welche Maßnahmen sind am sinnvollsten, um unzufriedene, aufgelöste Kunden zu besänftigen? Eine zeitintensive, aber sicherlich effektive Möglichkeit ist das persönliche Gespräch mit dem Kunden. Dieser kann seine Beschwerde direkt äußern und sein Gegenüber kann individuell auf das Problem eingehen. Die betroffene Person hat so den Eindruck, ernst genommen zu werden und kann schnell versöhnlich gestimmt werden. Eine Alternative hierzu ist die Angabe einer E-Mail-Adresse, welche speziell für die Entgegennahme von Beschwerden angelegt wurde. In diesem Fall sollten Sie dringend auf eine zeitnahe Beantwortung achten, denn ein unzufriedener Kunde erwartet die schnelle Lösung seines Problems. Andernfalls kann es gut sein, dass die Kritik doch noch in Umlauf gerät. Durch die Anbringung eines Kunden-Briefkastens können Sie verärgerten oder unzufriedenen Kunden direkt vor Ort die Möglichkeit zur Kundgabe ihrer Kritik geben. Achten Sie hier darauf, den Briefkasten an einer gut sichtbaren Stelle anzubringen und beschriften Sie die Box nicht mit negativen Begriffen, sondern finden Sie einen kurzen Satz, der Hemmungen nimmt, und die Bereitschaft zur Lösung Ihrerseits klar macht. Legen Sie Zettel und Stift neben die Box, das signalisiert Ihr Interesse an der Meinung Ihres Kunden.

Fazit: Betrachten Sie ein aktives Beschwerdemanagement als Chance für Sie und Ihr Unternehmen. Denn aus jeder Beschwerde die bei Ihnen eingeht, kann gleichzeitig ein Verbesserungsvorschlag hervorgehen. Geben Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, Sie direkt zu erreichen, wenn sie unzufrieden sind. So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor einem „Shitstorm“ – egal ob online oder offline.

Quelle: perspektive-mittelstand.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem

Am 14. Januar 2014 wurde unsere Arbeit und unser Qualitätsmanagement durch eine umfangreiche Prüfung von LGA Intercert/TÜV Rheinland erneut als qualifiziert befunden. 
Darüber sind wir sehr stolz und freuen uns, die Prüfung ohne jegliche Einschränkungen mit Erfolg und Anerkennung bestanden zu haben.

Veranstaltungstermine 2014

Ab dem 19. Februar starten wir in unserer Kanzlei eine Veranstaltungsreihe unter dem Titel "Auszeit vom Hamsterrad". Hierzu laden wir alle Mandanten und Geschäftspartner zu Abendgesprächen über Wertorientierung in unsere Kanzlei ein.

Es sind noch wenige Restplätze frei. Bei Interesse können Sie sich jederzeit gerne mit Frau Laux (07151/98147-0) in Verbindung setzen.


Alle weiteren Termine im Jahr 2014 finden Sie wie gehabt in unserem Veranstaltungskalender.

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2013

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