Falls Ihr Mail-Client diesen Newsletter nicht darstellen kann, klicken Sie bitte hier.

$$Anrede$$ $$Nachname$$,

im Bereich der KfZ-Steuer tut sich im Jahr 2014 etwas. Allerdings nur, was die Zuständigkeit betrifft. Ab jetzt hat nicht mehr wie gehabt der Bund die Verwaltungsmacht der Kraftfahrzeugsteuer, sondern der Zoll. Die Umstellung in den Ländern erfolgt schrittweise und wird in Baden-Württemberg ab April 2014 eingeführt. Genauere Informationen und Ansprechpartner finden Sie in unserem ersten Newsletterartikel.

Seit Anfang Februar gibt es erfreuliche Nachrichten für die Bauunternehmer. Ein Urteil des Bundesfinanzhofes sorgt für Entlastung in Bezug auf die Vorfinanzierung der Umsatzsteuer. Was genau sich für die Betriebe ändert erfahren Sie in unserem zweiten Newsletterartikel.

Außerdem stellen wir Ihnen das Merkblatt zum Thema Reisekosten 2014 zum Download bereit.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.

Bereits 2011 wurden vier unserer Mitarbeiter zu Ersthelfern ausgebildet, letztes Jahr wurden ihre Kenntnisse wieder aufgefrischt. Einen kurzen Rückblick hierüber finden Sie in unserer Rubrik ‚Neues aus der Kanzlei’.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Vom Land zum Bund, vom Bund zum Zoll:
die Zuständigkeit für Kfz-Steuer

Bis 2009 wurde die Kraftfahrzeugsteuer von den Ländern verwaltet und erhoben. Seit Juli 2009 wurde die Ertrags- und Verwaltungshoheit vom Bund übernommen. Ab 2014 übernimmt nun der Zoll die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer. Die Aufgabenübertragung erfolgt aufgrund des großen Datenumfangs von ca. 58 Millionen Fahrzeugen schrittweise. Das heißt, die Umstellung findet nach Bundesländern zeitlich gestaffelt. Der Termin für Baden-Württemberg liegt im April 2014.

Nach Vollzug des Wechsels ist die Zollverwaltung vollständig für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer und die Beantwortung aller Fragen zum Thema Kraftfahrzeugsteuer zuständig. So lange die Aufgabenübermittlung für das jeweilige Bundesland noch nicht vollzogen wurde, bleibt das zuständige Finanzamt Ansprechpartner.

Zentrale Auskunft:
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Telefon: 0351/44834-550
E-Mail: info.kraftst@zoll.de

Durch den Zuständigkeitswechsel ändert sich aus rechtlicher Sicht überhaupt nichts, allerdings kann es aufgrund der großen Menge an Datensätzen zu Verzögerungen im Lastschrifteinzug und der KfZ-Steuererstattung kommen. Dies wird durch technische Umstellungsarbeiten verursacht und sollte nach dem Abschluss der Aufgabenübernahme durch die Hauptzollämter nicht mehr vorkommen.

An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Fahrzeugen sind wie bisher bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen.

Quelle: stuttgart.ihk.24.de

Lichtblick für Baubetriebe:
Schluss mit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (Az.: V R 31/12) lässt die Baubetriebe aufatmen und entlastet viele Unternehmen. In Zukunft müssen die Betriebe die Umsatzsteuer erst dann abführen, wenn der Kunde seine Rechnung auch tatsächlich bezahlt.

In der Baubranche ist es üblich, dass Kunden einen Sicherheitseinbehalt in Höhe von 5 bis 10 Prozent aufgrund von möglichen Baumängeln einbehalten. Dies sorgt bei vielen Bauunternehmern für Verärgerung, denn die Umsatzsteuer muss ans Finanzamt abgeführt werden, obwohl die Rückzahlung des Sicherheitseinbehalts erst zwei oder fünf Jahre später erfolgt. Die Umsatzsteuer musste also für mehrere Jahre von den Bauunternehmern vorfinanziert werden. So kam es zu sehr hohen Liquiditätsnachteilen für die Unternehmen.

Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil 24.10.2013, Az. V R 31/12; veröffentlicht am 5.2.2014) kippt diese Ungerechtigkeit nun, mit der Begründung, dass wenn ein Unternehmer das Entgelt für einen Zeitraum von zwei bis fünf Jahren nicht erhält, die für die Summe des Sicherheitseinbehalts fällige Umsatzsteuer zurückgestellt werden kann. Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG darf die Umsatzsteuer für den Sicherheitseinbehalt also berichtigt werden und wird somit erst bei der Rückzahlung nach zwei bis fünf Jahren fällig.

Hier ein einfaches Rechenbeispiel zum derzeitigen Stand: Behält ein Kunde von der Rechnung eines Bauunternehmers über 10.000 Euro zuzüglich 1.900 Euro Umsatzsteuer einen Sicherheitseinbehalt von 595 Euro ein, muss der Bauunternehmer anstatt wie bisher 1.900 Euro nur noch 1.805 Euro ans Finanzamt abführen.

Quelle: handwerk-magazin.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Unsere Mitarbeiter sind Ersthelfer.

Bereits 2011 wurden 4 Mitarbeiter der Kanzlei zum Ersthelfer ausgebildet.
Am 9. November 2013 wurden die Kenntnisse dieser 4 Mitarbeiter durch eine ganztätige Schulung
beim Malteser Hilfsdienst e.V. Waiblingen aufgefrischt und bestätigt.

Unter fachlicher Leitung von Frau Ute Silvani hatten wir trotz der ernsten Themen einen interessanten Tag mit sehr viel Spaß.

Veranstaltungstermine 2014


Für Gründer und Unternehmer finden stets interessante Seminare und Workshops statt. Vielleicht ist auch für Sie die passende Veranstaltung dabei? Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

Verantwortlich für die Inhalte:
Klaus Kopp © 2008-2013

Möchten Sie den Newsletter nicht mehr erhalten? Hier können Sie ihn abbestellen.

nach oben