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am 15.2.2014 trat eine Änderung des Bundesfinanzministeriums in Bezug auf die Steuerschuldumkehr bei Bauleistungen in Kraft. Weitere Informationen zu dieser Änderungen finden Sie in unserem ersten Newsletterartikel.

E-Mail-Konten wurden gehackt, persönliche Kundendaten von Unternehmen gelangen plötzlich an die Öffentlichkeit oder werden geklaut – die Zahl der Datenvorfälle nimmt stetig zu. Viele denken sicherlich: "Das kann mir doch nicht passieren.", aber genau dieses Denken ist risikoreich. Die Datensicherheit spielt eine wichtigere Rolle als je zuvor, auch für mittelständische Unternehmen. Ein leichtsinniger Umgang mit internen Daten kann schnell zum absoluten Risikofaktor werden. Wie Sie im Hinblick auf Datensicherheit am besten vorgehen sollten, zeigt Ihnen unser zweiter Newsletterartikel.

Anfang April wurde unsere Kanzlei von Focus Money als „Deutschlands Top-Steuerberater“ ausgezeichnet, worüber wir uns sehr freuen. Genauere Informationen und die bundesweite Expertenliste finden Sie unter unserer Rubrik "Neues aus der Kanzlei".

In den letzten Wochen war ich auf einigen Vorträgen unterwegs. Einen knappen Rückblick finden Sie in unseren Veranstaltungsterminen. Auch in nächster Zeit stehen wieder einige Termine an, ich halte Sie auf dem Laufenden!

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.

Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Steuerschuldumkehr nicht mehr nur im Baubereich

Die Steuerschuldumkehr war bisher fast nur auf die Baubranche beschränkt. Durch die Änderung des Bundesfinanzministeriums mit Wirkung ab dem 15.02.2014 erweiterte sich der Anwendungsbereich nun auch auf andere Branchen. Unternehmen, die einzelne Bauleistungen einkaufen, um sie weiter zu berechnen, sollten nun besonders vorsichtig sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn Unternehmensstrukturen verbunden sind und beispielsweise zentral eingekaufte Bauleistungen an Tochtergesellschaften weiter verrechnet werden.

Hintergrund ist, dass bislang der Grundsatz galt, dass die Steuerschuldumkehr – was bedeutet, dass der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen muss – im Bau nur greift, wenn Bauleistungen an einen Bauleistenden erbracht werden. Wenn also Bauunternehmer A ein Mehrfamilienhaus baut und beispielsweise die Dachdeckarbeiten an Bauunternehmer B abgibt, stellt Bauunternehmer B eine Rechnung mit dem Nettobetrag an Bauunternehmer A. Dieser führt die Umsatzsteuer ab und macht diese gleichzeitig als Vorsteuer geltend.

Da es sich bei beiden Projektpartnern gezwungenermaßen um Bauleistende handeln musste, hat sich die Regelung bisher weitestgehend auf die Baubranche beschränkt. Als Bauleistender galt dabei nämlich nur derjenige, der mehr als 10 Prozent seines Weltumsatzes mit Bauleistungen macht. Die bekannte Freistellungsbescheinigung im Bau konnte hierfür als Nachweisdokument eingesetzt werden.

Ab dem 15.02.2014 soll diese Regelung nun noch davon abhängig sein, ob die konkret erbrachte Einzelleistung vom Kunden selbst für die Erbringung von Bauleistungen verwendet wird. Weder die Relevanzgrenze noch die Freistellungsbescheinigung spielen bei der Erkennbarkeit der Bauleistendeneigenschaft des Kunden noch eine tragende Rolle. Aufgrund der weiten Auslegung des Bauleistungsbegriffs bedeutet das, dass bei unzähligen Leistungen, wie z. B. beim Ziehen von Kabelschlitzen, der Installation von Brandschutzanlagen und vielem mehr jeweils individuell zwischen den Vertragspartnern zu klären ist, wofür der jeweils andere Teil die Leistung bezieht. Ein standardisiertes Verfahren wird hierfür nicht mehr anerkannt. D. h., in der Konsequenz müsste in jedem der Fälle eine individuelle Vereinbarung aufgesetzt werden, die für den Leistenden dennoch mit der Unsicherheit des für ihn nicht nachprüfbaren Wahrheitsgehalts der Angaben des Kunden belastet ist.


Hinweis: Die IHK hat sich wegen der damit verbundenen Konsequenzen und der entstandenen Rechtsunsicherheit bereits an das Ministerium für Wirtschaft und Finanzen Baden-Württemberg gewandt und um eine Übergangsfrist sowie eine rechtssichere gesetzliche Neuregelung gebeten.

Quelle: stuttgart.ihk24.de

Datenvorfälle oder Wirtschaftsspionage
- der richtige Schutz ist das A und O.


Die Beispiele für Datenpannen unterschiedlichster Unternehmen in den Medien summieren sich. Die Datensicherheit wird vor allem noch im Mittelstand deutlich unterschätzt. Die Folgen eines leichtsinnigen Umgangs mit internen Daten können verheerend sein, deshalb gilt es, einen sicheren Umgang mit den Unternehmensdaten zu wahren. Wie Sie Ihre Mitarbeiter sensibilisieren und die richtigen Vorkehrungen treffen, zeigt Ihnen nachfolgender Artikel.


Quelle: perspektive-mittelstand.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Focus-Money-Test 2014


Unsere Kanzlei wurde von Focus Money zu „Deutschlands Top Steuerberater“ ausgezeichnet.

Wir sind stolz und freuen uns riesig, dass unsere Kanzlei im Bereich der mittelgroßen Kanzleien von Focus Money zu "Deutschlands Top-Steuerberater" gekürt wurde. In dieser Größenklasse wurden in Deutschland 50 Kanzleien ausgezeichnet. Im gesamten Rems-Murr-Kreis sind wir die einzige mittelgroße Kanzlei, die diese Auszeichnung erhalten hat.

Veranstaltungstermine 2014

Veranstaltungsrückblick

Workshop Steuern für Jungunternehmer (im Rahmen des Starter Club Rems Murr) &
SOS Notfallstrategie (UFH Unternehmerfrauen im Handwerk)
Die beiden Vorträge Anfang April sind sehr gut gelaufen. Das Feedback war überaus positiv und beide Veranstaltungen waren ausverkauft.

Wir freuen uns, auch Sie bald bei einem Vortrag begrüßen zu dürfen.

Veranstaltungsvorschau
Am 03. Juni 2014 wird Herr Kopp bei der Preisvergabe des Gründerpreises der Kreissparkasse Waiblingen einen Vortrag zum Thema "Unternehmens-Navi 2.0" halten. Weitere Infomationen hierzu finden Sie bald im Veranstaltungskalender.

Weitere interessante Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2013

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