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Chef sein ist nicht einfach, dennoch sollte man sich in Führungspositionen auch einmal in Frage stellen. Ist mein Führungsstil angemessen, motiviere ich meine Mitarbeiter, sorge ich für ein gutes Arbeitsklima? In unserem ersten Artikel erfahren Sie mehr über unterschiedliche Führungsstile.

Das lästige Belege archivieren und Ordner stopfen könnte bald ein Ende haben. Mittlerweile duldet das Finanzamt eine digitale Archivierung steuerrelevanter Unterlagen, allerdings noch mit gewissen Einschränkungen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem zweiten Artikel.

Geschenke und Incentives für Mitarbeiter oder Kunden sind aus steuerlicher Sicht schon immer mit Vorsicht zu genießen. In unserem dritten Artikel finden Sie eine Übersicht über die steuerliche Behandlung von Geschenken und Incentives.

Im Oktober findet unser Seminar „Unternehmens-Navi 2.0“ statt. Im Rahmen der Verleihung des Gründerpreises 2014 der Kreissparkasse Waiblingen habe ich hierzu bereits einen Vortrag gehalten. Es hat noch freie Plätze! Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Führungsstil – die Situation entscheidet

Die Unternehmensberatung Hay Group veröffentlichte im Mai eine groß angelegte Studie zum Thema Führungskräfte und Führungsstile in Bezug auf die Mitarbeitermotivation – Mit dem erschreckenden Ergebnis, dass fast die Hälfte aller Führungskräfte in Deutschland ihre Mitarbeiter eher demotivieren als sie zu fördern. Nur etwa jedem dritten Chef gelingt es, ein leistungsförderndes und motivierendes Arbeitsklima zu schaffen.

Die Wichtigkeit motivierter Mitarbeiter sollte jeder Führungskraft bewusst sein. Experten sind der Meinung, dass ein motiviertes Arbeitsklima erhebliche Auswirkungen auf den Unternehmenserfolg haben kann, es wird von bis zu 30 Prozent mehr Gewinn gesprochen. Welcher Führungsstil eignet sich nun am besten, beziehungsweise woran "hapert" es bei den deutschen Chefs?

Quelle: joerg-loehr.com

Aufbewahrung steuerrelevanter Unterlagen – jetzt auch digital

Das lästige Archivieren der Papierbelege hat ein Ende. Das Finanzamt erlaubt auch elektronische Archivierung.

Die elektronische Archivierung steuerrelevanter Unterlagen ist mit vielen Vorteilen für Unternehmer verbunden: Man spart Platz, Aufwand und somit auch Geld. Vorschrift des Finanzamtes ist es, Angebote, Rechnungen und weitere Belege bis zu 10 Jahren zu archivieren, was mittlerweile auch digital möglich ist. Allerdings hat die Sache bisher einen Haken: es bestehen noch keine klaren Regeln, wie hierbei vorzugehen ist. Kommt es hart auf hart, kann im Falle eines Verlustes des Originalbelegs der Betriebsausgabenabzug gestrichen werden. Wer auf die digitale Archivierung umsteigen möchte, sollte sich also vorab erst einmal genau informieren, welche speziellen Anforderungen das Finanzamt stellt.

Eine Simulationsstudie der Datev in Kooperation mit der Universität Kassel hat verdeutlicht, dass eine elektronische Kopie dem Original vor Gericht in nichts nachsteht. Sollten jedoch Zweifel an der Echtheit des Scans aufkommen, wird es problematisch. Durch zeitnahes scannen in Kombination mit einem Datumsnachweis kann dies umgangen werden. Ein Scan-Verfahren nach den Vorgaben der technischen Richtlinie Resiscan des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sollte zusätzlich berücksichtigt werden. Ein vom Steuerberater erstellter Scan wird von den Richtern ebenfalls als glaubwürdig befunden. Die Datev prüft derzeit, ob eine entsprechende Dienstleistung für mittelständische Unternehmen und Steuerberatungskanzleien in das Leistungsspektrum aufgenommen werden kann.


Quelle: handwerk-magazin.de

Geschenke und Incentives

Dem Arbeitnehmer eine kleine Aufmerksamkeit zum Geburtstag oder dem Kunden ein kleines Dankeschön für die erteilten Aufträge? Ein sehr heikles Thema aus Sicht der Steuern...


Quelle: stuttgart.ihk.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Unternehmens-Navi 2.0

Im Rahmen der Verleihung des Gründerpreises 2014 der Kreissparkasse Waiblingen hat Herr Klaus Kopp einen Vortrag zum Thema „Unternehmens - NAVI 2.0“ gehalten.

Am 11.10.2014 findet ein 6 ½-stündiges Seminar/Workshop mit Herrn Kopp zu diesem Thema statt.

Veranstaltungstermine 2014

Weitere interessante Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2013

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