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oft geht es um die Frage, was persönlichen Erfolg eigentlich ausmacht. Für jeden Menschen bedeutet „Erfolg“ etwas anderes. „Erfolgreich sein“ setzt jedoch auch die Fähigkeit voraus, sein Leben meistern zu können. Welche acht Schritte dabei helfen können, zeigt Ihnen unser erster Artikel.

Die Steuerfreiheit bei Betriebsübergaben könnte bald passé sein. Das Bundesverfassungsgericht debattiert derzeit über Änderungen bei der Erbschaftsteuer. Die wichtigsten Fakten und warum Betriebsnachfolger ihre Vorteile jetzt noch sichern können, erfahren Sie in unserem zweiten Artikel.

Verpassen Sie nicht, sich über die ab Januar 2015 geltende neue Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen zu informieren. In unserem dritten Artikel haben wir die wichtigsten Details hierzu zusammengestellt und klären über die Regelungen für Beschäftigungsverhältnisse auf, die noch in 2014 begonnen haben.

Im Oktober findet unser Seminar „Unternehmens-Navi 2.0“ statt. Im Rahmen der Verleihung des Gründerpreises 2014 der Kreissparkasse Waiblingen habe ich hierzu bereits einen Vortrag gehalten. Es hat noch freie Plätze! Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen.

Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Die „Aura“ des Erfolgs – In acht Schritten das Leben meistern

Das Leben stellt uns Tag täglich vor neue Herausforderungen. Egal ob als Unternehmer, als Angestellter oder als Privatperson – jeden Tag müssen wir Entscheidungen treffen, überlegen was „der richtige Weg“ ist und welche Konsequenzen eine Entscheidung mit sich bringt. Gleichzeitig strebt der Mensch nach Erfolg, sowohl persönlich als auch beruflich.

Marc M. Galal hat dieses Thema in einem Fachartikel von „Perspektive Mittelstand“ näher beleuchtet und zeigt in acht Schritten, wie man sich das Leben und Entscheiden selbst erleichtern und den eigenen Erfolg fördern kann. Selbstwertgefühl, innere Einstellung und echte Leidenschaft, Aktionsfreudigkeit und Kommunikation spielen dabei ebenso eine Rolle wie das Entscheiden selbst.


Quelle: perspektive-mittelstand.de

Betriebsübergabe: Schluss mit Steuerprivilegien?

Betriebsnachfolger profitieren derzeit noch von weitreichenden Steuerbegünstigungen bei vererbtem oder verschenktem Firmenvermögen. Die Betonung liegt auf noch, denn die steuerlichen Vorteile bei Betriebsübergaben könnten bald Geschichte sein.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet derzeit über Änderungen bei der Erbschaftsteuer. Bisher kann zwischen zwei Varianten gewählt werden: Unter bestimmen Bedingungen können entweder 85% oder 100% des Betriebsvermögens steuerfrei übertragen werden.

Ab Herbst 2014 könnte sich das zumindest bei einer der beiden Varianten zum Nachteil des Erben oder des beschenkten Betriebsinhabers ändern, da die Steuerrichter in der Steuerfreiheit einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sehen. Doch aufgepasst: Noch können Betriebsinhaber ihre Vorteile sichern!

Warum das geht und welche Konsequenzen das Urteil mit sich bringen könnte, hat das Handwerk-Magazin in einem aufschlussreichen Beitrag zum Thema „Fakten zur Betriebsübergabe“ zusammengetragen.


Quelle: handwerk-magazin.de

Neue Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigungen

Für kurzfristige Beschäftigungen in Unternehmen tritt ab 01.01.2015 eine Neuerung in Kraft. Mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ändern sich die Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte.

Ab 2015 darf eine kurzfristige Beschäftigung im Lauf eines Kalenderjahres maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage andauern, muss vertraglich oder nach ihrer Art begrenzt sein (z. B. Weihnachtsgeschäft) und darf nicht beruflich ausgeübt werden. Bisher galt für kurzfristige Beschäftigungen, die im Jahr 2014 begonnen wurden, eine Zeitgrenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen. Diese Grenze gilt weiterhin, allerdings nur für Tätigkeiten, die in 2014 begonnen haben, aber erst in 2015 enden. Denn für die versicherungsrechtliche Beurteilung gilt immer die zum Beschäftigungsbeginn maßgebende Rechtslage.

Eine über einen Rahmenvertrag für einen Zeitraum von längstens zwölf Monaten befristete Beschäftigung, die im Jahr 2014 beginnt und im Jahr 2015 endet, ist zum Beispiel nur dann kurzfristig, wenn
  • die Anzahl der Arbeitseinsätze im laufenden Kalenderjahr 2014 unter Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten maximal 50 Arbeitstage und
  • die Anzahl der Arbeitseinsätze für die Dauer des Rahmenvertrages (2014 und 2015) maximal 50 Arbeitstage betragen.

Quelle: haufe.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Volksbank Branchen Specials

Die Volksbank "Branchen Specials" enthalten aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Unsere Mandanten können die Berichte kostenlos auf der Webseite der Volksbank Stuttgart herunterladen.

Neues aus der Kanzlei

Unternehmens-Navi 2.0

Im Rahmen der Verleihung des Gründerpreises 2014 der Kreissparkasse Waiblingen hat Herr Klaus Kopp einen Vortrag zum Thema „Unternehmens - NAVI 2.0“ gehalten.

Am 11.10.2014 findet ein 6 ½-stündiges Seminar/Workshop mit Herrn Kopp zu diesem Thema statt.

Veranstaltungstermine 2014

Weitere interessante Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

KOPP Steuerberatung - Geprüftes Kanzleimanagement

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

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www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2013

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