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wir freuen uns, dass Sie sich auch im neuen Jahr wieder für unseren Newsletter interessieren. Beginnen wollen wir mit dem Positiven! Gewisse private Fahrten mit einem Betriebs-PKW stellen nämlich ab sofort keine umsatzsteuerrelevante unentgeltliche Wertabgabe mehr dar. Lesen Sie mehr dazu in unserem ersten Artikel – und sparen Sie bares Geld.

Fasching steht ins Haus – vielleicht gibt es auch in Ihrer Firma eine Faschingsfeier? Unabhängig vom Anlass für das Event sind seit 2015 wieder einmal Neuerungen im Steuerfreibetrag bei Firmenfeiern zu beachten. Mehr dazu finden Sie im zweiten Artikel.

Geschichten sind allgegenwärtig: der Klatsch und Tratsch, der Spielfilm am Abend, die Erzählung von der Arbeit. Was sie bewirken, ist vor allem eines: sie lösen Emotionen aus. Warum wir Ihnen das erzählen und wie das „Geschichten erzählen“ in den Geschäftsalltag passt, finden Sie in unserem dritten Artikel heraus.

Im Februar findet unser Seminar „Damit der Notfall nicht zum Zufall wird“ statt. Ein wichtiges Thema, wenn es darum geht, bestmöglich für den Notfall gewappnet zu sein. Ebenfalls im Februar findet die Seminarreihe „Jetzt erst recht - schwierige Zeiten sind gute Zeiten für Unternehmer“, ein Workshop zu „Steuern/Buchführung für junge Unternehmer“ sowie ein Vortrag zum neuen Mindestlohngesetz statt. Es hat noch freie Plätze! Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Firmenfahrzeuge: Bares Geld sparen!

Erfreuliches aus der Welt der Steuern: Der Bundesfinanzhof hat jetzt ein Urteil gefällt, das einkommens- und umsatzsteuerliche Entlastung bringt.

Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte gelten nicht mehr als umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgabe. Es wird empfohlen, die Wertabgabe nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen und das zuständige Finanzamt auf das Urteil hinzuweisen.

Lesen Sie hierzu auch den Artikel des Handwerk-Magazins:

Quelle: handwerk-magazin.de

Firmenveranstaltungen: Feiern unter verschärften Bedingungen

Erst Ende des letzten Jahres haben wir Sie wir über die Entschärfung der Pro-Kopf-Versteuerung bei Betriebsfeiern informiert. Jetzt gibt es bereits neue Regelungen, die ab 2015 in Kraft treten.

Die Neuerungen sind kritisch zu bewerten: Zwar sind ab sofort nur noch diejenigen Kosten zu versteuern, die über den gleichbleibenden Freibetrag von 110,00 EUR hinaus gehen, jedoch müssen mehr Aufwendungen als zuvor in den Freibetrag eingerechnet werden.

Mehr dazu erfahren Sie im ausführlichen Artikel des Handwerk-Magazins:

Quelle: handwerk-magazin.de

Die Macht der Geschichte: Storytelling

Jeder kennt es – vielleicht auch noch aus Kindertagen. Einer spannenden Geschichte lauscht man aufmerksam, die Erzählung bleibt in Erinnerung und kann auch nach einiger Zeit noch sinngemäß wiedergegeben werden, wenn sie den Zuhörer emotional in ihren Bann gezogen hat.

Gerade in der Geschäftswelt findet sich immer noch eine oft „sterile“ Darbietung von Informationen über Unternehmen, Produkte und andere Bereiche. Wer führen will, muss sowohl seine Kunden und Geschäftspartner sowie die eigenen Mitarbeiter auch emotional an das Unternehmen binden. Das sogenannte „Storytelling“ beschäftigt sich genau damit. Wie schaffen Sie es, mithilfe Ihrer eigenen, individuellen Unternehmens-Story Ihre Zielgruppen zu erreichen?

Der Autor und Coach Jörg Löhr hat sich mit diesem Thema auseinandergesetzt und erzählt von der Kunst, Informationen spannender zu vermitteln.

Lesen Sie hier den ganzen Artikel:

Quelle: joerg-loehr.com

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Neues aus der Kanzlei

„Damit der Notfall nicht zum Zufall wird"

Unerwartet tritt der Notfall ein, wenn durch schwere Krankheit, Unfall oder gar Tod des Firmeninhabers eine schnelle Fortführung des Unternehmens erforderlich ist. Diese oftmals unerwartenden Ereignisse stellen nicht nur die betroffenen Familienangehörigen sondern auch Mitgesellschafter und Mitarbeiter vor gravierende Probleme. Denn in vielen Fällen liegen weder entsprechende Vollmachten noch ein Unternehmertestament vor. Wer auf solch eine Situation nicht vorbereitet ist, riskiert im schlimmsten Fall die Existenz des Unternehmens.


„Workshop Steuern/Buchführung für junge Unternehmer"

Beratung und Erfahrungsaustausch für junge Unternehmer und Unternehmerinnen "Workshop Steuern und Buchführung"


2-teiliges Seminar zum: „Jetzt erst recht - schwierige Zeiten sind gute Zeiten für Unternehmer"

In diesem Seminar werden Sie anhand von vielen praktischen Fällen lernen, wie Sie als Unternehmer Chancen und Potentiale erkennen und umsetzen können. Gehen Sie mit Ihrem Unternehmen neue Wege und lernen Sie die 5 wichtigsten Erfolgsbausteine

Unternehmer - Mitarbeiter - Kunde - Finanzierung - Organisation


„Das neue Mindestlohngesetz – auf was müssen sich Arbeitgeber einstellen?"

Die AOK Ludwigsburg-Rems-Murr lädt gemeinsam mit der Steuerkanzlei Kopp sowie der Anwaltskanzlei MACKH│LANG zum Vortrag in das Bürgerzentrum Waiblingen ein und gibt Aufschluss darüber, worauf sich Arbeitgeber beim neuen Mindestlohngesetz einstellen müssen.

Veranstaltungstermine 2015

Weitere interessante Veranstaltungen finden Sie auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!

KOPP Steuerberatung - Geprüftes Kanzleimanagement

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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Klaus Kopp © 2008-2013

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