Falls Ihr Mail-Client diesen Newsletter nicht darstellen kann, klicken Sie bitte hier.

$$Anrede$$ $$Nachname$$,

von den deutschen Steuergesetzen können bestimmt auch Sie ein Lied singen. Kaum einer blickt noch durch, und hat man doch einmal eine Regelung verstanden wird sie schon wieder geändert. Also freuen wir uns über jede Ankündigung, das Steuersystem zu vereinfachen und Bürokratie abzuschaffen. Das für 2011 geplante "Steuervereinfachungsgesetz" ist nun da, bringt aber leider keine große Entlastung. Was davon zu halten ist beschreibe ich im Leitartikel dieses Newsletters.

An dieser Stelle möchte ich noch eine freudige Nachricht in eigener Sache verkünden: Seit Januar 2011 sind wir, die Steuerberatung Kopp, gleich doppelt zertifiziert. Das heißt, wir wurden für unsere hohen Qualitätsstandards ausgezeichnet. Mehr darüber lesen Sie im dritten Artikel und auf unserer Webseite.

Ich wünsche Ihnen eine spannende Lektüre und verbleibe mit herzlichen Grüßen, Ihr


Klaus Kopp

1. Kein großer Wurf: Das Steuervereinfachungsgesetz 2011

70% der weltweiten Steuerliteratur erscheint auf Deutsch. Mehr Fakten braucht man eigentlich nicht, um den deutschen Steuerdschungel zu beschreiben. Unser Steuerrecht eine riesige Beschäftigungsmaschine für Finanzbeamte und Steuerberater, doch im Endeffekt nützt es niemandem. Denn auch wir Steuerberater würden unsere Zeit lieber damit verbringen, uns konstruktiv um unsere Mandanten zu kümmern, anstatt uns mit Paragraphen zu beschäftigen.

Deshalb waren wir alle guter Hoffnung, als die Bundesregierung das Steuervereinfachungsgesetz 2011 angekündigt hatte. Jetzt ist es da und es wird deutlich: Das Gesetz ist alles andere als ein großer Wurf. Zwar enthält es sinnvolle Regelungen, doch ein wirkliches Konzept zur Vereinfachung des Steuersystems steckt nicht dahinter. Viele Regelungen, die nun abgeschafft werden, haben mittlerweile keine Bedeutung mehr. Andere wiederum werden sich kaum spürbar auf die Steuerzahler auswirken.

Beispiel: Die Anhebung des Werbungskostenpauschbetrags von 920 Euro auf 1.000 Euro. Dem Einzelnen bringt das eine Steuerersparnis von wenigen Euro im Jahr, was keinem hilft. Auch die Steuererklärung wird dadurch nicht einfacher. Denn der Steuerpflichtige muss weiterhin Belege sammeln und am Jahresende berechnen, ob seine Kosten den Pauschbetrag übersteigen. Der einzige Nutznießer der Anhebung ist die Finanzverwaltung, die nun voraussichtlich viele tausende Belege weniger zu prüfen hat. Mutige Entbürokratisierung und echte Entlastung der Bürger sieht anders aus.

Zumindest hat die Regierung angekündigt, jedes Jahr ein weiteres Gesetz zur Steuervereinfachung auf den Weg zu bringen. Ob der Steuerdschungel dadurch schneller gelichtet werden kann, als er wächst, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall bleiben wir als Steuerberater weiterhin in der Verantwortung, unsere Mandanten auf dem gefahrenreichen Weg durch den Steuerdschungel zu begleiten. Wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen in diesem Jahr 2011 haben, zögern Sie bitte nicht, uns anzusprechen.

2. Neue Regelung für gemischt veranlasste Reisen

Nutzen Sie auch gerne die Gelegenheit, eine Geschäftsreise mit einer Stadtbesichtigung oder einem Besuch bei Freunden zu verbinden? Dann hatten Sie in der Vergangenheit immer wieder mit dem Problem zu tun, inwieweit die Kosten solcher gemischt veranlasster Reisen (privat und beruflich) steuerlich absetzbar waren. Bisher lehnten die Finanzgerichte nämlich eine Aufteilung der Kosten ab, so dass die Reisekosten insgesamt nicht als Betriebsausgaben anerkannt wurden.

Diese Auffassung hat sich mit einer Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofes am 21.9.2010 geändert. Er entschied, dass ein grundsätzliches Aufteilungs- und Abzugsverbot nicht mit dem Gesetz und dem objektiven Nettoprinzip vereinbar seien. Für Sie bedeutet das: Bei Reisen, die sowohl privat als auch beruflich veranlasst sind, können Sie den beruflichen Teil in Zukunft wieder steuerlich absetzen. Als Aufteilungsmaßstab kommt bspw. das zeitliche Verhältnis der Reiseanteile in Betracht.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen: Wenn eine Reise vom Arbeitgeber angeordnet ist, können die Kosten für Hin- und Rückreise komplett als Betriebsausgaben abgesetzt werden, unabhängig davon, ob und wie lange ein privater Besuch mit der Reise verbunden war. Dies gilt auch für Unternehmer (die quasi aufgrund der eigenen „Weisung“ beruflich reisen), wenngleich hier höhere Anforderungen an die Nachweispflicht gestellt werden.

Für Arbeitnehmer und Unternehmer ist diese neue Auffassung also sehr positiv. Sie verpflichtet aber auch zur sorgfältigen Dokumentation der gesamten Reise. Sammeln Sie alle Belege und dokumentieren Sie jeweils transparent, welche Ausgaben wirklich beruflich veranlasst waren und welche nicht. Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger mit dem Finanzamt und können Ihre Reise in vollen Zügen genießen.

3. Geprüfte Qualität bei der Steuerkanzlei Kopp

Elf statt acht Mitarbeiter, erweiterte Räumlichkeiten, neue Mandate – im letzten Jahr haben wir einen großen Wachstumsschub gemacht. Doch wollen wir nicht nur größer werden, sondern auch vor allem besser. Ganz in Ihrem Sinne. Deshalb haben wir seit über einem Jahr intern ganz intensiv gearbeitet und ein Qualitätsmanagementsystem etabliert. Wir haben jeden Prozess in der Kanzlei überprüft und wenn nötig optimiert. Es freut uns sehr, dass die positiven Ergebnisse dieser Mühe nun offiziell festgestellt und ausgezeichnet wurden:

Seit Januar 2011 sind wir nach DIN EN ISO 9001:2008 sowie vom Deutschen Steuerberaterverband e.V. zertifiziert. Damit sind wir die erste Steuerkanzlei im Rems-Murr-Kreis, die diese doppelte Zertifizierung besitzt. Die Zertifikate belegen, dass wir die geforderten Qualitätsstandards erfüllen und auch weiterhin halten. Denn auch in Zukunft werden wir laufend von unabhängiger Stelle daraufhin überprüft werden. Mit diesem Schritt wollen wir auch nach außen hin zeigen, dass uns die gute Zusammenarbeit mit Ihnen am Herzen liegt und wir uns Ihr großes Vertrauen weiterhin verdienen möchten.

Was die beiden Zertifizierung im Einzelnen bedeuten können Sie auf unserer Webseite nachlesen:

5. DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

6. Volksbank Branchen Specials

Das Volksbank Branchen special enthält aktuelle Daten zur Konjunktur und zur wirtschaftlichen Situation der Unternehmen in verschiedenen Branchen. Neu erschienene Berichte: Friseure und Kosmetikinstitute, Elektroinstallateure, Beherbergungsgewerbe, Fußboden, Fliesen- und Plattenleger

7. Einen Augenblick noch...

von Jochen Krimmer
           
"Worte sind Schall und Rauch!" sagt ein Sprichwort. Wir alle wissen, wie oft diese Volksweisheit zutrifft. Allzu häufig sind Worte sehr schnell dahingesagt, nicht viel wert, Schall und Rauch. Aber das muss ja nicht so sein. Denn ich kann mich doch entscheiden, anders zu sprechen, meine Worte bewusst zu wählen. Und warum sollte ich das? Ganz einfach, weil unsere Worte, die wir sprechen, unsere Beziehungen zu anderen Menschen bestimmen. Worte, die wir sprechen, sind das effektivste „Handwerkszeug“, das wir haben – aber auch die tödlichste Waffe, die Menschen einsetzen können.

Wie wäre es, wenn Sie in diesem neuen Jahr 2011 so positiv sprechen, daß sich Ihre Beziehungen (gerade die etwas schwierigen) verbessern und Sie an Lebensqualität gewinnen? Unsere Worte sind wie Gefäße, die man füllen kann. Wir können unsere Worte mit Liebe füllen, mit Respekt, mit Interesse und Anerkennung, ja sogar mit Bewunderung und Neugier am andern. Ein ehrliches, aufbauendes Feedback gehört auch dazu. Solchen Worten öffnen sich Menschen gerne. Sie wissen doch, wie das ist, wenn Ihnen jemand was Gutes sagt, Sie lobt. Das tut gut und wir öffnen uns – so wie eine geschlossene Blüte, auf die am Morgen die warmen Sonnenstrahlen fallen.

Füllen wir unsere Worte dagegen mit Misstrauen, Ablehnung, Kritik und Ärger, ziehen sich Menschen zurück, gehen auf Abstand und bleiben vorsichtig, wenn sie uns nicht sogar aus dem Weg gehen. Verwenden wir beides, Gutes und Negatives, rufen wir Unsicherheit hervor; der andere weiß nicht, was ihn heute erwartet …

Übrigens: Was unsere Worte hervorrufen, Offenheit oder Vorsicht, das gilt natürlich auch für alles, was wir uns selber sagen, im Selbstgespräch. Sagen Sie sich mehr Gutes, seien Sie nicht so gnadenlos mit sich selbst, Sie profitieren davon.
           
Jochen Krimmer ist 62 Jahre, ausgebildeter Verwaltungsbeamter, Theologiestudium auf dem 2. Bildungsweg, 30 Jahre Pfarrer der Evangelischen Kirche in Württemberg in verschiedenen Kirchengemeinden. Aktuell arbeitet er am Aufbau eines Ermutigungszentrums.
           
(Die Seminarreihe "Lebensperspektiven" von Jochen Krimmer pausiert momentan bis zum 6. April 2011.)

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

info@kopp-steuerberatung.de
www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

Verantwortlich für die Inhalte:
Klaus Kopp © 2008-2010

Möchten Sie den Newsletter nicht mehr erhalten? Hier können Sie ihn abbestellen.

nach oben