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in diesem Newsletter liegt der Schwerpunkt auf dem Thema Kasse. Mit unserem ersten Artikel starten wir wieder eine interessante Serie – dieses Mal zum Thema Kassenführung. Dabei geht es insbesondere um die lückenlose Dokumentation. Auf was Sie allgemein achten sollten, lesen Sie in unserem ersten Beitrag.

Berücksichtigen Sie auch das aktuelle Urteil des Bundesfinanzhofs: Das Fehlen aufbewahrungspflichtiger Unterlagen für elektronische Kassensysteme kann zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen bei Betriebsprüfungen führen. Wie Sie dies vermeiden können, erfahren Sie in unserem zweiten Artikel.

Erfolgsmotor Neugier? Wie können Querdenker Unternehmen vorantreiben? Warum ist der Durst nach Wissen eine unterschätzte Erfolgseigenschaft und wie kann ich meine eigene Neugier wieder entfesseln? Mehr dazu in unserem dritten Artikel.

Im nächsten Monat finden wieder Vorträge zu interessanten Themen statt. Und auch im neuen Jahr steht schon der erste Termine fest. Zusätzlich suchen wir zur Verstärkung eine/n Steuerfachangestellte/n für unsere Kanzlei. Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Serie „Kassenführung“:
Teil 1: Vermeiden Sie fehlerhafte Kassenführung!

Die Kontrolle der Kassenführung hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Findet das Finanzamt Fehler, drohen Ihrem Betrieb Nachzahlungen und gegebenenfalls ein Steuerstrafverfahren.

Das Finanzamt kontrolliert die Einnahmen und Ausgaben auf ihre Vollständigkeit. Daher müssen diese täglich festgehalten werden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf den fortlaufenden Nummern der Bons und auf der Uhrzeit der Ausdrucke. Durch eine ausführliche Dokumentation der Kassenführung können Sie aber Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt vermeiden.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel (Teil 1):

Quelle: handwerksblatt.de

Elektronische Kassensysteme: Dem Schätzungsrisiko entgehen

Die Einführung der elektronischen Kassenführung hat die einzelnen Prozesse innerhalb der Buchführung deutlich verändert. Um alle erforderlichen Unterlagen dem Finanzamt immer vorweisen zu können, sollten Sie sich nach den folgenden Vorgaben richten:

- Halten Sie sich an die Vorlagen der GoBD
- Schaffen Sie Schnittstellen
- Nutzen Sie zertifizierte Systeme

Informieren Sie sich hier detailliert:

Quelle: hwk-stuttgart.de

Erfolgreich im Beruf: Bleiben Sie ein Leben lang neugierig!

Studien belegen, dass mit zunehmendem Alter die Neugier abnimmt. Je älter wir werden, umso stärker ist unser Sicherheitsdenken und der Drang nach neuen Erkenntnissen verringert sich.

Neugier wird zum Teil durch unsere Erbanlagen bestimmt, aber auch durch unsere Umgebung und unsere Erfahrungen. Sie bestimmt unsere Kreativität und lässt uns offener für Neues werden. Sie lässt uns in unserem Beruf erfolgreicher sein und bereichert unser Leben.

Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihre Neugier wieder anfachen können:

Quelle: joerg-loehr.com

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Neues aus der Kanzlei

Vortragstermine im November und Januar vormerken!

Am 18. November 2015 hält Herr Kopp einen Vortrag zum Thema „Unternehmens-Navi 2.0“ in den Räumlichkeiten der IHK Bezirkskammer Rems-Murr in Waiblingen. Am 25. November geht es bei der IHK Stuttgart um „Strategien zur Unternehmens- und Vermögenssicherung für erfolgreiche Unternehmer und Unternehmerinnen“ und einen Tag später, am 26. November, in der IKK Classic in Waiblingen über „Die Richtige Rechtsform in Handwerk: Haftungs- und Steueroptimierung“. Diese zwei Seminare leitet Herr Kopp zusammen mit Herrn Dr. Mackh Rechtsanwalt. Am 28. Januar 2016 stehen in der Volksbank Stuttgart in Schorndorf die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) mit dem Thema „Highlights im Steuerrecht" im Mittelpunkt.

Wir wachsen weiter und suchen dringend Verstärkung!

Kennen sie vielleicht jemanden, der einen Steuerfachangestellten (m/w) oder Steuerfachkraft (m/w) kennt, der schwerpunktmäßig im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung eigenverantwortlich arbeitet, gerne im Dialog mit Mandanten steht, Erfahrung und Persönlichkeit mitbringt?

Veranstaltungstermine 2015

Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!
KOPP Steuerberatung - Geprüftes Kanzleimanagement

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

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www.kopp-steuerberatung.de

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer Stuttgart
Zuständige Kammer: Steuerberaterkammer Stuttgart
USt.-IdNr.: DE159260531

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