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wir führen unsere Serie zum Thema Kassenführung in diesem Newsletter mit einem interessanten Artikel fort. Dieses Mal: Was Sie bei der Protokollierung von Einnahmen und Ausgaben beachten sollten. Mehr dazu in unserem ersten Beitrag.

Das Prinzip der Steuerschuldumkehr wird nicht nur im Ausland angewendet, sondern kann auch für bestimmte inländische Fälle geltend gemacht werden. Wen dies betrifft und welche Rahmenbedingungen dafür gelten, erfahren Sie in unserem zweiten Artikel.

In unserem letzten Artikel möchten wir noch einmal auf einen Hinweis im DATEV Blitzlicht von November aufmerksam machen: um zu vermeiden, dass Kindergeldzahlungen ab 2016 eingestellt werden, können Sie Ihrer zuständigen Familienkasse schon jetzt die Identifikationsnummern von Ihnen und Ihren Kindern mitteilen.

Auch im neuen Jahr gibt es wieder Vorträge zu interessanten Themen. Der erste Termin findet schon Ende Januar statt. Zusätzlich suchen wir zur Verstärkung weiterhin eine/n Steuerfachangestellte/n für unsere Kanzlei. Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Serie „Kassenführung“:
Teil 2: Bei Unsicherheit Steuerberater hinzuziehen!

Um Unstimmigkeiten in Bezug auf die Kassenführung mit dem Finanzamt zu vermeiden, ist es wichtig, dass Kassenbücher und Belege lange genug aufbewahrt werden. Hierfür gilt eine Frist von zehn Jahren.

Zu jeder Einnahme und Ausgabe muss der Betrieb einen Beleg nachweisen können. Ausnahmen gibt es nur im Bereich der Einnahmen. Zu den Ausgaben zählen auch Privatentnahmen, Änderungen nach der Buchung und Erstattungen. Bei einer EDV-basierten Buchführung müssen Änderungen in der Kassenführung mit Datumsangabe ebenfalls protokolliert werden.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel (Teil 2):

Quelle: handwerksblatt.de

Steuerschuldumkehr: Voraussetzungen und Bedingungen

Um Umsatzsteuerhinterziehung vorzubeugen, hat der Bundesfinanzhof die Steuerschuldumkehr bei Bau- und Gebäudereinigungsleistungen überarbeitet. Die Neuregelung gilt nach Einführung für ausgeführte Umsätze ab dem 1. Oktober 2014.

Im Rahmen der Überarbeitung wurde der Anwendungsbereich für die steuerliche Regelung klar definiert. Unterteilt wird er in folgende Abschnitte:

• Bauleistungen
• Gebäudereinigungsleistungen
• Nachhaltigkeit
• Bagatellgrenze

Informieren Sie sich hier detailliert:

Quelle: stuttgart.ihk24.de

Vermeiden Sie die Einstellung von Kindergeldzahlungen!

Haben Sie Ihrer zuständigen Familienkasse neben Ihrer Identifikationsnummer auch schon die Ihres Kindes/Ihrer Kinder mitgeteilt? Damit die Kasse Ihnen das Kindergeld 2016 weiter auszahlt, sollten Sie daran denken, frühzeitig die Nummern anzugeben.

Unter dem Bereich Sonstiges erfahren Sie, wo Sie die Identifikationsnummern bei Bedarf anfordern können:

Quelle: datev.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Neues aus der Kanzlei

Vortragstermin im Januar vormerken!

Am 28. Januar 2016 stehen in der Volksbank Stuttgart in Schorndorf die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) im Mittelpunkt. Herr Kopp hält an diesem Abend einen Vortrag zum Thema „Highlights aus dem Steuerrecht". Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung.

Wir wachsen weiter und suchen dringend Verstärkung!

Kennen sie vielleicht jemanden, der einen Steuerfachangestellten (m/w) oder Steuerfachkraft (m/w) kennt, der schwerpunktmäßig im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung eigenverantwortlich arbeitet, gerne im Dialog mit Mandanten steht, Erfahrung und Persönlichkeit mitbringt?

Veranstaltungstermine 2015/2016

Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!
KOPP Steuerberatung - Geprüftes Kanzleimanagement

Impressum:

Kopp Steuerberatung
Klaus Kopp
Bahnhofstrasse 21
71332 Waiblingen

Telefon: 0 71 51 - 9 81 47-0
Telefax: 0 71 51 - 9 81 47-25

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