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in diesem Newsletter beenden wir unsere Serie zum Thema „Kassenführung“. Im dritten und abschließenden Artikel stellen wir Ihnen noch drei Sachverhalte vor, die es ebenfalls zu berücksichtigen gilt.

Was gehört zu Ihren guten Vorsätzen für das neue Jahr? Weniger Süßes, mehr Zeit für Freunde und Familie? Oder soll alles so bleiben wie es ist? Wie wäre es mit dem Vorsatz, mehr wie ein Gewinner zu denken? Tipps dazu erhalten Sie in unserem zweiten Artikel.

Berücksichtigen Sie auch das Schreiben des Bundesfinanzministeriums: Schuldzinsen können noch nach dem Verkauf eines Objektes steuerlich geltend gemacht werden. Lesen Sie dazu unseren dritten Artikel.

Auch im neuen Jahr gibt es wieder Vorträge zu interessanten Themen. Der erste Termin findet schon Ende Januar statt. Zusätzlich suchen wir zur Verstärkung eine/n Steuerfachangestellte/n für unsere Kanzlei. Mehr dazu in unserer Rubrik „Neues aus der Kanzlei“.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.

Das gesamte Kopp-Team wünscht Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Start ins neue Jahr 2016!


Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Serienabschluss „Kassenführung“:
Teil 3: Was Sie zusätzlich beachten sollten

Neben den bisher vorgestellten Anforderungen an eine vollständige und lückenlose Kassenführung gibt es noch folgende Punkte zu berücksichtigen:

• Die Behandlung von Kartenzahlungen
• Die tägliche Kassensturzfähigkeit
• Die zukünftige Einführung des Insika-Verfahrens

Lesen Sie jetzt den vollständigen Artikel (Teil 3):

Quelle: handwerksblatt.de

Denken Sie wie ein Gewinner!

Wünschen Sie sich manchmal, ein wenig erfolgreicher zu sein? Mehr aus den Möglichkeiten zu machen, die sich Ihnen bieten? Dann sollten Sie nicht darauf warten, dass sich von selbst etwas ändert, sondern handeln.

Laut Erfolgsforschern beginnt Erfolg im Kopf. Wer an sich und sein Ziel glaubt und auf sich vertraut, wird immer erfolgreicher sein als jemand, der dies nicht tut. Diese Einstellung ist für jeden greif- und umsetzbar.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Quelle: joerg-loehr.com

Auch nach Verkauf noch Zinsen zahlen

Wenn der Verkaufserlös eines Objektes die Hypothek nicht voll abdeckt, können Zinsen auch in der Zukunft noch steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür gelten aber gewisse Voraussetzungen, die die Entscheidung beeinflussen.

Informieren Sie sich hier:

Quelle: handwerk-magazin.de

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Neues aus der Kanzlei

Vortragstermin im Januar vormerken!

Am 28. Januar 2016 stehen in der Volksbank Stuttgart in Schorndorf die Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) im Mittelpunkt. Herr Kopp hält an diesem Abend einen Vortrag zum Thema „Highlights aus dem Steuerrecht". Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung.

Wir wachsen weiter und suchen dringend Verstärkung!

Kennen sie vielleicht jemanden, der einen Steuerfachangestellten (m/w) oder Steuerfachkraft (m/w) kennt, der schwerpunktmäßig im Bereich Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung eigenverantwortlich arbeitet, gerne im Dialog mit Mandanten steht, Erfahrung und Persönlichkeit mitbringt?

Veranstaltungstermine 2016

Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!
KOPP Steuerberatung - Geprüftes Kanzleimanagement

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