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wir begrüßen Sie im neuen Jahr und freuen uns, dass Sie sich weiterhin für unseren Newsletter interessieren. Starten möchten wir in diesem Newsletter mit einem Tipp, wie Sie den Investitionsabzugsbetrag für Pkws ohne Führung eines Fahrtenbuchs retten können. Mehr dazu in unserem ersten Artikel.

Neues Jahr, neue Wege und Geschäftsbeziehungen? Aber aufgepasst! Das Finanzamt prüft bei eingereichten Geschäftsessen genau, ob auch alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind. Was zu tun ist, damit die Bewirtungskosten geltend gemacht werden können, erfahren Sie in unserem zweiten Artikel.

Eine große Zahl deutscher Arbeitnehmer leidet unter Burnout oder Depression. Laut WHO wird die Zahl noch wachsen und die Krankheiten in der Zukunft zwei der häufigsten der Industrienationen sein. Dr. Michael Spitzbart, Leiter der ersten Praxis Deutschlands für Gesunde, setzt sich mit diesem Thema in unserem letzten Artikel auseinander.

Auch in diesem Jahr gibt es wieder Vorträge zu interessanten Themen. Die Termine werden wir Ihnen im nächsten Newsletter mitteilen.

Die Kurzmeldungen leiten Sie wie gehabt zu drei wichtigen Mandanteninformationen. Außerdem zeigen wir Ihnen den kürzesten Weg zum aktuellen DATEV Blitzlicht und zu den Branchen Specials der Volksbank.


Ich wünsche Ihnen in diesem Sinne viel Spaß beim Lesen.


Viele Grüße, Ihr


Klaus Kopp

Stellen Sie den Pkw einem Mitarbeiter als Dienstwagen zur Verfügung

Sie planen einen Investitionsbetrag für einen Pkw vom Gewinn Ihres Unternehmens abzuziehen und diesen Pkw als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer selbst zu nutzen? Dann sollten Sie folgendes beachten:

Damit der Abzug bleibt und nicht kippt, müssen Sie nachweisen, dass Sie den Pkw im Jahr des Kaufs und im darauffolgenden Jahr insgesamt mindestens zu 90 Prozent betrieblich genutzt haben. Um dies zu belegen, kommen Sie an der Führung eines Fahrtenbuchs nicht vorbei.

Wie Sie eine Fahrtenbuchführung trotzdem umgehen können, erfahren Sie hier:

Quelle: deutsche-handwerks-zeitung.de

Beachten Sie die Vorgaben des Finanzamts!

Geschäftsessen gehören häufig zu Terminen mit bestehenden oder zukünftigen Partnern oder Kunden dazu. Damit die Bewirtungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden können, müssen Sie die Standards verschiedener Rechtsvorschriften beachten.

Hier finden Sie eine tabellarische Ansicht der erforderlichen Angaben:

Quelle: stuttgart.ihk24.de

Depression ist kein Versagen!

Wie behandelt man Burnout und Depression? Ist eine Heilung überhaupt möglich? Dr. Michael Spitzbart vertritt die Ansicht, dass eine rein medikamentöse Therapie in Kombination mit Psychotherapie im seltensten Fall zur Genesung führt. Vielmehr müsse man das Problem bei der Wurzel anpacken – denn eine Depression ist eine chemische Veränderung im Gehirn und kein Versagen.

Lesen Sie hier mehr dazu:

Quelle: joerg-loehr.com

DATEV Blitzlicht

Das DATEV Blitzlicht ist ein monatlicher Newsletter mit vielen Informationen aus den Bereichen Steuern, Recht und Wirtschaft.

Veranstaltungstermine 2016

Alle Veranstaltungen finden Sie auch auf unserer Webseite. Wir würden uns freuen, Sie bei einem der Termine persönlich zu treffen!
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